Der oberste spanische Gerichtshof hat in einem Rechtsstreit zwischen Unternehmen und der Steuerbehörde um abzugsfähige Ausgaben entschieden. Das Gericht gesteht Unternehmen das Recht zu, auch jene Ausgaben steuerlich zu verwenden, die langfristig mit möglichen Einkünften im Zusammenhang stehen. Das Finanzamt hatte im Streitfall eine kurzfristige Beurteilung vorgenommen und den Abzug bestimmter Kosten aberkannt.
Die Richter argumentierten, dass "die Wirtschaftszyklen von Unternehmen nicht notwendigerweise mit dem Veranlagungszeitraum der Körperschaftsteuer zusammenfallen", da "Geschäftsvorgänge, deren wirtschaftliches Ergebnis den Veranlagungszeitraum der Körperschaftsteuer übersteigt, nicht ungewöhnlich sind und ihnen daher nicht der Status einer abzugsfähigen Ausgabe verweigert werden kann".
Im konkreten Fall ging es um ein galicisches Unternehmen, das gegen die Entscheidung der Steuerinspektion berufen hatte. Diese hatte Ausgaben als „liberalidades“ eingestuft, also Ausgaben, die Unternehmen aus freien Stücken und ohne direkten Zusammenhang mit der Einnahmenerzielung beschließen können. Grundsätzlich müssen Unternehmen nachweisen, dass die steuerlich angesetzten Ausgaben für den Geschäftsbetrieb effektiv notwendig sind.
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