Der oberste Gerichtshof der Baleraren hat das Verbot der Stadtverwaltung von Palma, Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern zu betreiben, für illegal erklärt. Das Verbot verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtsprechung. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen. Diese könne man auch mit weniger radikalen Mitteln durchsetzen, so das Urteil.
Bürgermeister will in Revision gehen
Die Gerichtsentscheidung bedeutet nicht, dass man sofort mit der Ferienvermietung beginnen kann. Die Stadt kündigte an in Revision zu gehen, zudem sah Bürgermeister José Hila weitere rechtliche Grundlagen, um das Verbot beizubehalten.
Geklagt hatte der Verband der Ferienvermieter, HABTUR. Eine Sprecherin des Verbands gab sich zufrieden mit dem Urteil, rechnete aber damit, dass es im Sommer 2022 noch nicht möglich sein werde, legal Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern zu betreiben. Sie betonte die Dialogbereitschaft des Verbandes mit der Stadtverwaltung, um eine Regulierung gemeinsam auszuarbeiten.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Ferienvermietung auf Mallorca - der Markt boomtTrotz oder gerade wegen der Pandemie - der Markt der Ferienvermietung boomt auf Mallorca mit einer Auslastung von 90 Prozent
- 119 Strafen wegen illegaler FerienvermietungÜberwiegendes Motiv: Vermietung ohne Lizenz
- Die EU greift durch: mehr Transparenz bei der FerienvermietungEin neues Regelwerk nimmt künftig die Vermittlungsportale stärker in die Pflicht. Gerade auch für Immobilienbesitzer werden sich die Spielregeln grundlegend ändern.
- Das Ende der „steuerfreien“ Ferienvermietung im InternetFinanzbehörden erfahren nun länderübergreifend von Einkünften aus der Ferienvermietung auf Mallorca.


