Am 25. Juli hat die EU-Kommission Spanien zu einer formellen Stellungnahme bezüglich des „Representante fiscal“ aufgefordert. Bekanntlich sind ausländische Steuerpflichtige in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, der u.a. für allfällige Steuerschulden haftet. Nach Ansicht der EU-Kommission bürdet diese Verpflichtung zusätzliche Kosten auf und stellt daher eine Behinderung der Dienstleistungsfreiheit dar.
Wörtlich heißt es in einer Aussendung der Kommission: „Diese rechtlichen Verpflichtungen verstoßen somit gegen die Grundsätze der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Kapitalverkehrs (…), da gebietsfremden Steuerpflichtigen Kosten auferlegt werden, die sie davon abhalten könnten, in Spanien tätig zu werden oder zu investieren.
Kommt Spanien der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen. Wir halten Sie informiert.
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