Ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofes vom 12. Juni 2013 schlägt bis heute Wellen im Mittelmeerraum: Die kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie, die über eine Gesellschaft gehalten wird, gilt für den Fiskus in Deutschland als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Konsequenzen sind dramatisch, denn der Informationsaustausch Deutschland-Spanien und ein verstärkter Prüfungsdruck lassen keinen Spielraum mehr für die unsachgemäße Buchhaltung und Bilanzierung der beliebten Immobilien-SL.
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