Den Begriff CEO-Fraud, umgangssprachlich auch als "Chef-Masche" bekannt, ist inzwischen vielen Unternehmern vertraut: Cyberbetrüger geben sich dabei mit raffiniert gefälschten E-Mails, Anrufen oder sogar Deepfake-Videos als die Vorgesetzten in einem Unternehmen aus. Typischerweise bauen sie Zeitdruck auf, bitten um Verschwiegenheit und befehlen eine ungewöhnliche Überweisung für einen vertraulichen Sonderzweck.
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zu einem besonders brisanten Betrug sorgt nun für Aufsehen: Ein leitender Angestellter, der laut den Richtern bei einem CEO-Fraud grob fahrlässig gehandelt hat, wurde zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Umstritten dabei: Das Gericht führte in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil als Grund mit an, dass der leitende Angestellte innerhalb des Unternehmens durch eine sogenannte D&O-Versicherung, also eine Art Managerhaftpflichtversicherung, abgedeckt war.
Tathergang liest sich wie ein Cybercrime-Roman
Aber der Reihe nach: Was war geschehen? Über den Fall und das Urteil berichteten zum Beispiel das Handelsblatt und das Portal heise.de. Der Tathergang liest sich wie der Klappentext eines Cybercrime-Romans. Betroffen war ein großes Unternehmen, das international mit Industrieruß handelt. Betrüger köderten den Leiter der weltweiten Finanzsteuerung des Konzerns mit einem Telefonanruf, der vermeintlich von dessen Vorgesetzten stammte.
In diesem Anruf und in den später folgenden Anweisungen über Messenger und E-Mails wurde der leitende Angestellte aufgefordert, Geld zu überweisen. In Dutzenden Transaktionen überwies er insgesamt mehr als 50 Millionen Euro. Damit sollte angeblich eine Tochtergesellschaft gegründet werden, deren Finanzvorstand er selbst werden sollte. Wie es bei CEO-Fraud-Betrügen üblich ist, wurde dem Opfer erklärt, er solle über die Angelegenheit mit niemandem sprechen, nicht einmal mit dem vermeintlichen Vorgesetzten selbst.
Als der Schaden bekannt wurde, entließ das Unternehmen den Treasury-Leiter fristlos und verklagte ihn auf Schadenersatz. Der Angestellte klagte gegen die Entlassung, die nun aber vom LAG Köln bestätigt wurde. Hohe Wellen schlägt die Tatsache, dass die Richter den Angestellten auch zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt haben.
Mögliche Konsequenzen
Nach der bisher üblichen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte haften Angestellte für von ihnen durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden nur eingeschränkt. Das LAG Köln versagte dem Angestellten im Urteil nun aber diese Erleichterung, weil der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter in der D&O-Versicherung einbezogen hatte.
"Das Urteil ist eine Katastrophe", wird der Managerhaftungsexperte und Jurist Michael Hendricks vom Handelsblatt zitiert. Die Argumentation zeige, dass die Arbeitsrichter "falsche Vorstellungen" davon hätten, wie diese Versicherungen funktionierten. Zudem sei zum Zeitpunkt der Verurteilung überhaupt nicht gesichert, ob der Versicherungsschutz am Ende wirklich greife.
Nach Einschätzung des Portals heise.de betreffen die Folgen des Urteils nicht allein die Finanzabteilungen von Unternehmen. In vielen Firmen seien neben der Geschäftsleitung auch CISOs, IT-Leiter und andere leitende Angestellte in der D&O-Police mitversichert. Sollte das Bundesarbeitsgericht das Urteil bestätigen, könnten dann auch diese Mitarbeiter nach CEO-Fraud-Angriffen haften.
Cyberschutz-Themen beim Mandelblüten-Event debattieren
Die PlattesGroup auf Mallorca hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit den Themen Künstlicher Intelligenz und Cyberschutz aus Sicht der mittelständischen Unternehmen befasst. Im Herbst 2026 wurde die Wissensplattform um das Ressort CyberPedia ergänzt, das die Leserinnen und Leser aktuell über relevante Entwicklungen in diesem Bereich informiert. Auch auf dem Mandelblüten-Event im Januar 2027 wird es darum gehen, wie mittelständische Unternehmen die Chancen der KI für sich nutzen und gleichzeitig die Gefahren durch Cyberattacken minimieren können.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Neue Herausforderung, neuer Kopf: Tom Gebhardt übernimmt Kommunikation zu Cybersicherheit und KIDie Dienstleistungen der PlattesGroup decken künftig eine immer offener klaffende Lücke ab: Die Mandanten des deutschen Mittelstands suchen zunehmend Hilfestellung in Sachen Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz. Als moderne Rechtskanzlei nimmt die PlattesGroup diese Herausforderung an und bietet künftig Beratung und Lösungen an, die in Kooperation mit internationalen Konzernen für die Bedürfnisse des Mittelstands entwickelt wurden. Für die strategische Kommunikation konnte die Gruppe den erfahrenen Journalisten Tom Gebhardt unter Vertrag nehmen.
- CyberPedia: Warum sich eine Steuerkanzlei mit Cybersicherheit beschäftigtDas Thema gehört längst in die Chefetage eines jeden Unternehmens. Die PlattesGroup hat das als international vernetzte Kanzlei verstanden und ihre Hausaufgaben gemacht. Das Ergebnis ist die CyberPedia: Die ständig aktualisierte Rechtsdatenbank über Anforderungen aus europäischem und nationalem Recht – mit Checklisten, Anleitungen und Quellen.
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- Warum wir tun, was wir tunWilli Plattes über das neue Buch „Zukunft mit der Datenmacht des Mittelstands“ und einen neuen Bereich auf , der sich nur mit dem Recht rund um die digitale Sicherheit von Unternehmen befasst.





