Am 24. März 2014 haben die EU-Staaten die revidierte Richtlinie über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge natürlicher Personen verabschiedet. Aus diesem Anlass beschreiben wir eine neue Regelung, derzufolge ab 2017 eine Lücke im europäischen Steuersystem geschlossen wird: Erstens werden künftig auch Zinserträge erfasst, die bislang der Besteuerung durch die Zwischenschaltung juristischer Personen und Arrangements wie Stiftungen und Trusts entgehen. Zweitens wird auch ein anderes fiskalisches Schlupfloch geschlossen: Produkte, die zinstragenden Anlagen ähnlich sind, aber rechtlich nicht als solche gelten. Des Weiteren beschreibt der Artikel die Entwicklung des automatischen Informationsaustauschs zwischen Staaten sowie die damit einhergehende Demontage des Bankgeheimnisses.
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