Bei Bauträgern bestand eine dauerhafte Unsicherheit ob eine Wohnimmobilie mit 10 % oder 21 % IVA verkauft werden darf. Durch fehlerhafte Beurteilung und falscher Abgabe der Steuererklärung sind signifikante Schäden entstanden. Wir haben eine verbindliche Auskunft, die diese komplexe Thematik als Grundlage hat, beim Finanzamt eingereicht damit in Zukunft eine höhere Rechtssicherheit vorliegt.
Auskunftsinhalt
Es wurde von uns u.a. folgende Frage gestellt: „ Ist eine neu errichtete Wohnimmobilie durch einen Bauträger mit 10 % Umsatzsteuer zu verkaufen (ohne das Risiko der Anwendung von 21 % Umsatzsteuer auf sich zu nehmen), wenn die Bauabschlussbescheinigung des Architekten (Certificado de Final de Obras del arquitecto), ordnungsgemäß geprüft durch die Architektenkammer, und die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) vorliegt, jedoch ohne über die Lizenz zum Erstbezug des Rathauses (Licencia de Primera Ocupación del Ayuntamiento) zu verfügen?“ Die Frage wurde vor wenigen Tagen vom Finanzamt mit einem „Ja“ beantwortet.
Empfehlung von European Accounting
Somit können wir einerseits ohne jegliches Risiko empfehlen, dass eine Wohnimmobilie mit 10 % Umsatzsteuer verkauft werden kann, sofern die benannten Bescheinigungen vorliegen. Andererseits ist bei dem Erwerb einer Immobilie für die Käuferseite der Prozess der sorgfältigen Prüfung abgesicherter.
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