Per 2023 senkt die spanische Regierung pauschal die Körperschaftsteuer für kleine und mittlere Unternehmen. Unter der Voraussetzung, dass der Nettoumsatz im Vorjahr weniger als 1 Million Euro betrug, können die Firmen einen reduzierten Körperschaftssteuersatz von 23 Prozent beanspruchen. Bei einer spanischen Betriebsstätte muss allerdings der Umsatz der Muttergesellschaft im Ausland mitgerechnet werden. Vermögensverwaltende Gesellschaften sind von dem Steuerprivileg ausgeschlossen.
Der allgemeine spanische Körperschaftssteuersatz (Impuesto sobre Sociedades) liegt bei 25 Prozent. Die Erklärung für das Kalenderjahr 2023 wird im Juli 2024 fällig.
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