Kurz & klar
Modelo 840 ist die tätigkeitsbezogene IAE-Erklärung für nicht befreite Steuerpflichtige und bestimmte Sonderfälle; Modelo 848 ist nur eine Umsatzmitteilung, wenn der maßgebliche Nettoumsatz nicht bereits aus einer anderen spanischen Erklärung hervorgeht. Natürliche Personen und Unternehmen mit einem maßgeblichen Nettoumsatz unter einer Million Euro sind grundsätzlich von der IAE-Zahlung befreit, müssen ihre Tätigkeiten aber regelmäßig über Modelo 036 im Steuerzensus anmelden.
Das Impuesto sobre Actividades Económicas (IAE) ist eine direkte kommunale Steuer auf die bloße Ausübung unternehmerischer, beruflicher oder künstlerischer Tätigkeiten in Spanien. Ob ein Betrieb Gewinn erzielt oder über ein festes Geschäftslokal verfügt, ist für den steuerbaren Tatbestand grundsätzlich nicht entscheidend. In der Praxis zahlen dennoch viele Tätige keine IAE, weil das Gesetz weitreichende Befreiungen vorsieht. Genau deshalb muss zuerst zwischen Steuerbarkeit, Befreiung, Erklärung und Zahlung unterschieden werden.
Das Wichtigste im Überblick
| Frage | Modelo 840 | Modelo 848 |
|---|---|---|
| Wozu dient das Modelo? | Beginn, Änderung, Ende sowie Eintritt oder Wegfall einer IAE-Befreiung melden | Maßgeblichen Nettoumsatz für die IAE mitteilen |
| Wer ist typischerweise betroffen? | Nicht von der IAE befreite Steuerpflichtige; einzelne gesetzliche Sonderfälle | Bestimmte nicht befreite Einheiten, wenn der Umsatz nicht bereits aus anderen spanischen Erklärungen bekannt ist |
| Wird damit die Steuer bezahlt? | Nein | Nein |
| Für jede Tätigkeit getrennt? | Grundsätzlich ja | Es wird der maßgebliche Umsatz der Person oder Einheit gemeldet |
| Hauptfrist | Je nach Ereignis: meist ein Monat oder der Monat Dezember vor dem Befreiungswechsel | Grundsätzlich 1. Januar bis 14. Februar des Jahres, in dem die Mitteilung wirken soll |
| Zuständige Stelle | AEAT oder bei delegierter Zensusverwaltung die zuständige lokale Stelle | AEAT |
Im Klartext: Ein Unternehmen kann in Spanien tätig und im Zensus angemeldet sein, ohne IAE zu zahlen. Umgekehrt darf ein wachsendes Unternehmen den Wegfall der Befreiung nicht deshalb übersehen, weil seine Tätigkeit schon seit Jahren über Modelo 036 gemeldet ist.
Was die IAE besteuert
Nach dem Gesetz über die lokalen Finanzen entsteht die IAE grundsätzlich durch die Ausübung einer unternehmerischen, beruflichen oder künstlerischen Tätigkeit in Spanien. Die Tätigkeit kann in einem Geschäftslokal, mobil, online oder ohne festen Ort ausgeübt werden. Auch eine nicht ausdrücklich in den Tarifen bezeichnete wirtschaftliche Tätigkeit kann steuerbar sein und muss dann nach den Tarifregeln eingeordnet werden.
Nicht steuerbar sind insbesondere die gesetzlich genannten Bereiche Land- und Forstwirtschaft, abhängige Viehzucht und Fischerei. Daneben enthält das Gesetz einzelne Fälle, die nicht als wirtschaftliche Tätigkeit für IAE-Zwecke gelten, etwa bestimmte gelegentliche Veräußerungen eigener Anlagegüter. Diese Ausnahmen dürfen nicht mit einer allgemeinen Befreiung verwechselt werden.
Die IAE-Klassifikation erfolgt über die staatlichen Tarife und ihre Anweisungen. Je nach Tätigkeit kann eine kommunale, provinziale oder nationale Quote vorgesehen oder wählbar sein. Das beeinflusst sowohl die räumliche Reichweite als auch die zuständige Verwaltung.
Wer von der IAE befreit ist
Natürliche Personen
Natürliche Personen sind unabhängig von ihrem Umsatz grundsätzlich von der IAE befreit. Das gilt auch für selbstständige Unternehmer und Freiberufler. Sie müssen die wirtschaftliche Tätigkeit dennoch im Steuerzensus – regelmäßig über Modelo 036 – anmelden und ihre übrigen Steuern erfüllen.
Neue Tätigkeiten in den ersten beiden Steuerperioden
Wer eine wirtschaftliche Tätigkeit tatsächlich neu aufnimmt, ist für die ersten beiden IAE-Steuerperioden dieser Tätigkeit grundsätzlich befreit. Die Befreiung greift nicht, wenn dieselbe Tätigkeit wirtschaftlich fortgeführt wird und nur der Rechtsträger oder Inhaber wechselt. Das Gesetz nennt insbesondere Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen und die Einbringung von Tätigkeitszweigen als mögliche Fortführungsfälle.
Die Befreiung bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit. Beginnt ein bestehendes Unternehmen eine wirklich neue, eigenständige Tätigkeit, ist deren Einordnung gesondert zu prüfen.
Umsatzbefreiung unter einer Million Euro
Von der IAE befreit sind grundsätzlich:
- körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften und sonstige Einheiten;
- bestimmte zivilrechtliche Gesellschaften und steuerlich relevante Einheiten;
- Nichtresidenten, die über eine spanische Betriebsstätte tätig sind,
wenn ihr maßgeblicher importe neto de la cifra de negocios (INCN) unter 1.000.000 Euro liegt.
Bei Körperschaftsteuerpflichtigen und Nichtresidenten mit Betriebsstätte ist der Nettoumsatz der Steuerperiode maßgeblich, deren gesetzliche Körperschaftsteuer- beziehungsweise IRNR-Erklärungsfrist im Jahr vor dem IAE-Steuerjahr endete. Bei kalendergleichem Geschäftsjahr ist das regelmäßig das vorletzte Jahr; für die gesetzlich erfassten Zivilgesellschaften und transparenten Einheiten gilt das vorletzte Kalenderjahr. Bei einem kürzeren Geschäftsjahr wird er auf ein Jahr hochgerechnet. Gehört die Einheit zu einem Konzern im handelsrechtlichen Sinn, ist der Umsatz der Konzerneinheiten grundsätzlich zusammenzurechnen, auch wenn kein konsolidierter Abschluss erstellt wird. Bei Nichtresidenten werden die Umsätze aller spanischen Betriebsstätten einbezogen.
Die Schwelle wird daher nicht allein anhand des Umsatzes eines einzelnen Standorts oder einer einzelnen IAE-Tätigkeit geprüft.
Öffentliche und besondere Rechtsträger
Das Gesetz befreit außerdem bestimmte öffentliche Einrichtungen, Sozialversicherungsträger, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie weitere ausdrücklich genannte Rechtsträger. Diese Sonderbefreiungen sind für gewöhnliche Privatunternehmen selten ausschlaggebend und müssen anhand des gesetzlichen Tatbestands geprüft werden.
Wann Modelo 840 erforderlich ist
Modelo 840 wird grundsätzlich von nicht befreiten IAE-Steuerpflichtigen verwendet. Es gibt vier Hauptanlässe.
Beginn einer nicht befreiten Tätigkeit
Beginnt eine Tätigkeit ohne anwendbare Befreiung, ist die Anmeldung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn einzureichen. Für jede Tätigkeit wird regelmäßig eine eigene Erklärung abgegeben. Ebenso können mehrere Erklärungen erforderlich sein, wenn dieselbe Tätigkeit an mehreren Orten oder mit unterschiedlichen Quoten ausgeübt wird.
Praktisch beginnt ein Unternehmen häufig zunächst befreit – wegen der ersten beiden Steuerperioden oder wegen des Umsatzes unter einer Million Euro. Dann erfolgt die Tätigkeitserfassung über Modelo 036 und noch nicht über Modelo 840.
Wegfall einer Befreiung
Fällt eine IAE-Befreiung im folgenden Jahr weg, ist Modelo 840 grundsätzlich im Dezember vor dem Jahr der Steuerpflicht einzureichen. Das ist besonders wichtig beim Überschreiten der Umsatzschwelle.
Beispiel: Bei kalendergleichem Geschäftsjahr ist für die IAE 2027 grundsätzlich der Nettoumsatz 2025 maßgeblich. Ergibt die Prüfung, dass die Millionengrenze nicht mehr eingehalten wird und keine andere Befreiung greift, muss der Wechsel regelmäßig im Dezember 2026 erklärt werden.
Änderung einer Tätigkeit
Ändern sich für die IAE wesentliche Merkmale, ist grundsätzlich innerhalb eines Monats eine Änderungsmeldung einzureichen. Dazu können je nach Tarif und Quote insbesondere gehören:
- Wechsel oder Erweiterung der Tätigkeit;
- Änderung des Geschäftslokals oder der für die Quote relevanten Fläche;
- Wechsel der räumlichen Quote;
- Änderung bestimmter Tarif- oder Bemessungsmerkmale;
- Änderung von Elementen, die zu einer anderen steuerlichen Einordnung führen.
Nicht jede rein interne Veränderung ist eine IAE-Änderung. Maßgeblich sind die im Tarif, in der Erklärung und in den gesetzlichen Verwaltungsregeln relevanten Daten.
Beendigung und Eintritt einer Befreiung
Die Beendigung einer nicht befreiten Tätigkeit ist grundsätzlich innerhalb eines Monats zu melden. Wird eine bislang steuerpflichtige Einheit ab dem Folgejahr befreit – etwa weil der maßgebliche Nettoumsatz unter die Schwelle fällt –, erfolgt die entsprechende Erklärung grundsätzlich im Dezember vor dem Befreiungsjahr.
Eine Abmeldung im Unternehmerzensus und die IAE-Abmeldung sind nicht immer derselbe Vorgang. Wird nur eine von mehreren Tätigkeiten beendet, bleibt die Einheit im Zensus bestehen.
Wann Modelo 848 erforderlich ist
Modelo 848 ist eine Informationsmitteilung über den maßgeblichen Nettoumsatz. Es ist kein Ersatz für Modelo 840 und keine Steuerberechnung.
Die Mitteilung betrifft grundsätzlich nicht befreite Steuerpflichtige, deren Nettoumsatz der AEAT nicht bereits aus einer der gesetzlich vorgesehenen Erklärungen bekannt ist. Keine zusätzliche Abgabe ist typischerweise erforderlich, wenn der Umsatz bereits ordnungsgemäß mitgeteilt wurde über:
- die spanische Körperschaftsteuererklärung;
- die Erklärung eines Nichtresidenten mit Betriebsstätte;
- Modelo 184 bei bestimmten steuerlich transparenten Einheiten.
Bei einer Unternehmensgruppe setzt diese Ausnahme voraus, dass die herrschende Gesellschaft den Nettoumsatz aller Gruppenunternehmen in der vorgesehenen Erklärung angegeben hat. Bei mehreren spanischen Betriebsstätten eines Nichtresidenten muss der Gesamtumsatz sämtlicher spanischer Betriebsstätten erklärt worden sein; die Einzelumsätze einer Tochtergesellschaft oder nur einer Betriebsstätte genügen nicht.
Besteht die Mitteilungspflicht, läuft die Frist grundsätzlich vom 1. Januar bis zum 14. Februar des Jahres, in dem die Umsatzangabe für die IAE wirken soll.
Modelo 848 ist besonders relevant bei ausländischen oder transparenten Strukturen, bei abweichenden Geschäftsjahren und in Fällen, in denen die spanische Verwaltung den maßgeblichen Konzern- oder Betriebsstättenumsatz nicht aus einer Standarderklärung ableiten kann.
Entscheidungslogik für Unternehmen
| Prüfschritt | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Ist der Tätige eine natürliche Person? | IAE-Befreiung; Tätigkeit regelmäßig über Modelo 036 melden | Weiterprüfen |
| Wird die Tätigkeit erstmals und nicht als Fortführung aufgenommen? | Erste zwei IAE-Steuerperioden grundsätzlich befreit | Weiterprüfen |
| Liegt der maßgebliche INCN unter 1.000.000 Euro? | Grundsätzlich befreit; Tätigkeit über Modelo 036 | Weiterprüfen |
| Greift eine andere gesetzliche Befreiung? | Befreiungs- und Zensusmeldungen prüfen | Modelo 840 grundsätzlich erforderlich |
| Ist der maßgebliche INCN einschließlich erforderlicher Gruppen- oder Betriebsstättensummen ordnungsgemäß aus IS-, IRNR- oder Modelo-184-Daten bekannt? | Modelo 848 regelmäßig nicht zusätzlich erforderlich | Modelo 848 prüfen |
| Ändert sich Befreiungsstatus für das nächste Jahr? | Modelo 840 grundsätzlich im Dezember vorher | Laufende Tätigkeit überwachen |
Die Entscheidung muss für jede Einheit und jedes Steuerjahr neu überprüft werden. Ein einmaliger IAE-Bescheid beweist nicht, dass der Befreiungsstatus dauerhaft gleich bleibt.
Welche Umsatzzahl wirklich zählt
Der INCN ist eine handels- und steuerrechtlich definierte Größe, nicht einfach der Kontoumsatz oder der Umsatz einer einzelnen Filiale. Für die IAE-Prüfung sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Bei kalendergleichem Geschäftsjahr liegt das maßgebliche Referenzjahr regelmäßig zwei Jahre vor dem IAE-Jahr; bei Körperschaften und Betriebsstätten mit abweichendem Geschäftsjahr entscheidet das Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist.
- Ein Rumpfgeschäftsjahr wird für die Schwellenprüfung hochgerechnet.
- Bei einer handelsrechtlichen Unternehmensgruppe werden die Umsätze grundsätzlich aggregiert.
- Eine ausländische Gesellschaft mit mehreren spanischen Betriebsstätten berücksichtigt deren gesamten spanischen Umsatz.
- Die Prüfung erfolgt auf Ebene der Person oder Einheit, nicht je IAE-Epigraph.
- Umsatzsteuerbeträge sind nicht einfach Bestandteil des Nettoumsatzes.
Gerade bei einer deutschen Muttergesellschaft mit spanischer Tochter oder Betriebsstätte muss geprüft werden, ob die spanische Einheit Teil einer handelsrechtlichen Gruppe ist und welche Umsätze nach Artikel 82 des Gesetzes zusammenzurechnen sind.
Zuständigkeit: Staatliche Zensusverwaltung und lokale Steuererhebung
Die Zensusverwaltung der IAE – insbesondere die Bildung und Pflege der steuerlichen Matrikel sowie die Tätigkeitsklassifikation – liegt grundsätzlich beim Staat. Bei kommunalen Quoten können Gemeinden, Provinzen oder autonome Stellen aufgrund einer Delegation bestimmte Zensusaufgaben übernehmen.
Die Festsetzung, Erhebung und Überprüfung kommunaler IAE-Quoten obliegt grundsätzlich der jeweiligen Gemeinde. Für provinziale und nationale Quoten ist die staatliche Steuerverwaltung zuständig. Deshalb kann Modelo 840 je nach Quote und Delegationslage bei der AEAT oder bei einer lokalen Stelle einzureichen sein.
Vor der Abgabe sind drei Fragen zu klären:
- Handelt es sich um eine kommunale, provinziale oder nationale Quote?
- Hat die betreffende lokale Körperschaft die Zensusverwaltung übernommen?
- Verlangt die zuständige Stelle das staatliche Modelo 840 oder ein eigenes, inhaltlich entsprechendes Formular?
Ein in Palma belegener Betrieb kann daher eine andere Einreichungsstelle haben als ein Unternehmen mit nationaler Quote, obwohl beide dieselbe Steuer betreffen.
Wie die IAE-Quote entsteht
Die zu zahlende IAE ist nicht pauschal ein Prozentsatz des Gewinns. Ausgangspunkt ist die im staatlichen Tarif vorgesehene Quote für den jeweiligen Tätigkeitscode. Je nach Tarif fließen beispielsweise Leistungsgröße, Anlagen, Beschäftigte oder die Fläche eines Geschäftslokals ein.
Darauf können weitere gesetzliche Elemente wirken:
- Koeffizient nach dem Nettoumsatz;
- kommunaler Standortkoeffizient, der innerhalb des gesetzlichen Rahmens von der Gemeinde festgelegt wird;
- gesetzliche oder kommunale Vergünstigungen;
- gegebenenfalls weitere örtliche Zuschläge nach den lokalen Finanzregeln.
Deshalb lässt sich aus dem Umsatz allein keine IAE-Zahlung berechnen. Der genaue Betrag ergibt sich aus Tätigkeit, Quote, Standort, Bemessungselementen und der örtlichen Satzung.
Steuerjahr, Entstehung und anteilige Quote
Der IAE-Steuerzeitraum entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr; die Steuer entsteht am 1. Januar. Bei Aufnahme einer Tätigkeit während des Jahres wird die Quote nach natürlichen Quartalen ab Tätigkeitsbeginn zeitanteilig berechnet, einschließlich des Quartals, in dem die Tätigkeit beginnt.
Bei endgültiger Beendigung kann eine zeitanteilige Entlastung für die nach dem Beendigungsquartal verbleibenden Quartale in Betracht kommen. Die formelle Abmeldung und gegebenenfalls ein Erstattungsantrag müssen nachvollziehbar sein.
Eine bloße vorübergehende Betriebsunterbrechung ist nicht automatisch eine endgültige Beendigung. Wer Räume, Personal, Verträge oder die organisatorische Betriebsbereitschaft beibehält, sollte den tatsächlichen Status dokumentieren.
Modelo 840 und Zahlung sind getrennt
Mit Modelo 840 wird der IAE-Sachverhalt erklärt. Die Zahlung erfolgt regelmäßig aufgrund einer Matrikel, eines Bescheids oder einer periodischen Zahlungsaufforderung. Kommunale Zahlungsfristen werden von der zuständigen Körperschaft bekannt gemacht. Für provinziale und nationale Quoten veröffentlicht die AEAT jährlich die Einziehungsfrist.
Daraus folgen zwei Kontrollpflichten:
- Nach der Erklärung prüfen, ob die Tätigkeit korrekt in der Matrikel erscheint.
- Zusätzlich den Zahlungsbescheid oder die jährliche Einziehungsfrist überwachen.
Wer nur Modelo 840 einreicht, hat die Steuer noch nicht zwingend bezahlt. Wer nur einen Bescheid bezahlt, hat eine erforderliche Änderungs- oder Abmeldung noch nicht zwingend erfüllt.
Praxisbeispiele
Selbstständige Architektin auf Mallorca
Die Architektin ist als natürliche Person von der IAE befreit. Sie meldet ihre Tätigkeit im Modelo 036 mit dem passenden IAE-Epigraph an. Modelo 840 und 848 sind für sie grundsätzlich nicht erforderlich.
Spanische S.L. mit 650.000 Euro maßgeblichem Umsatz
Die Gesellschaft ist grundsätzlich wegen der Umsatzschwelle befreit. Sie führt ihre Tätigkeitsdaten im Modelo 036. Steigt der für ein späteres IAE-Jahr maßgebliche Umsatz auf mindestens eine Million Euro, muss der Wegfall der Befreiung rechtzeitig geprüft und gegebenenfalls im Dezember vorher mit Modelo 840 gemeldet werden.
Deutsche Gesellschaft mit spanischer Betriebsstätte
Die Betriebsstätte ist in den ersten beiden Steuerperioden einer tatsächlich neuen Tätigkeit grundsätzlich befreit. Danach wird der gesamte für Spanien maßgebliche Umsatz aller Betriebsstätten der nichtresidenten Gesellschaft geprüft. Ist sie nicht befreit und wurde der Gesamtumsatz aller spanischen Betriebsstätten nicht in den einschlägigen spanischen Erklärungen mitgeteilt, ist zusätzlich Modelo 848 erforderlich.
Unternehmen schließt nur einen von zwei Standorten
Die Tätigkeit bleibt bestehen. Es ist keine vollständige Zensusabmeldung des Unternehmens vorzunehmen, sondern die Änderung beziehungsweise Abmeldung des konkreten Standorts und der betroffenen IAE-Daten. Eine anteilige Erstattung hängt von der rechtlichen Beendigung der jeweiligen Tätigkeit oder Quote ab.
Arbeitsfolge für die jährliche IAE-Prüfung
- Alle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Standorte auflisten.
- IAE-Epigraph und räumliche Quote jeder Tätigkeit prüfen.
- Persönliche, Anlauf- und Sonderbefreiungen feststellen.
- Maßgeblichen INCN der gesetzlichen Bezugsperiode berechnen; bei kalendergleichem Geschäftsjahr regelmäßig des vorletzten Jahres.
- Konzern- und Betriebsstättenaggregation dokumentieren.
- Befreiungswechsel für das Folgejahr bis spätestens vor Dezember erkennen.
- Zuständige Stelle und etwaige Delegation für Modelo 840 bestimmen.
- Prüfen, ob Modelo 848 wegen bereits vorhandener Erklärungsdaten entfällt.
- Erklärung, Eingangsbeleg und Matrikeleintrag abgleichen.
- Separaten Zahlungsbescheid und lokale Zahlungsfrist überwachen.
Typische Fehler
- Die Befreiung von der Zahlung wird mit einer Befreiung von jeder Tätigkeitsmeldung verwechselt.
- Der Umsatz des einzelnen Standorts wird statt des maßgeblichen Unternehmens- oder Konzernumsatzes geprüft.
- Für das IAE-Jahr wird irrtümlich der Umsatz desselben Jahres verwendet.
- Die ersten beiden Steuerperioden werden auch bei bloßer Fortführung einer alten Tätigkeit beansprucht.
- Modelo 848 wird als IAE-Zahlung oder als Ersatz für Modelo 840 behandelt.
- Der Wegfall der Befreiung wird erst nach Beginn des steuerpflichtigen Jahres bemerkt.
- Mehrere Tätigkeiten werden in einer einzigen 840-Erklärung zusammengezogen, obwohl getrennte Erklärungen erforderlich sind.
- Eine kommunale Delegation wird übersehen und das Formular bei der falschen Stelle eingereicht.
- Nach der Anmeldung wird der spätere Zahlungsbescheid nicht kontrolliert.
- Eine Standortschließung wird als vollständige Unternehmensabmeldung erklärt.
Häufige Fragen
Muss ein Autónomo Modelo 840 abgeben?
Als natürliche Person ist er grundsätzlich von der IAE befreit. Die Tätigkeit wird regelmäßig über Modelo 036 angemeldet.
Muss eine S.L. unter einer Million Euro Umsatz IAE zahlen?
Grundsätzlich nein, sofern die gesetzliche Umsatzbefreiung greift. Die Tätigkeits- und Zensuspflichten bleiben bestehen.
Ist die Millionengrenze je Tätigkeit?
Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Nettoumsatz der Person oder Einheit; Konzern- und Betriebsstättenregeln können zu einer Aggregation führen.
Was meldet Modelo 848?
Den für die IAE maßgeblichen Nettoumsatz, wenn dieser nicht bereits aus bestimmten spanischen Steuer- oder Informationsmeldungen bekannt ist.
Wann ist der Befreiungswechsel zu melden?
Der Wegfall oder Eintritt einer Befreiung für das nächste Jahr wird grundsätzlich im Dezember des Vorjahres über Modelo 840 erklärt.
Kann die Gemeinde ein eigenes Formular verlangen?
Bei delegierter Zensusverwaltung kommunaler Quoten kann die zuständige lokale Stelle ein eigenes Verfahren oder Formular vorsehen. Die Delegationslage muss vor Abgabe geprüft werden.
Enthält Modelo 840 bereits die Zahlung?
Nein. Erklärung und Zahlung sind getrennte Vorgänge. Der Betrag und die Zahlungsfrist folgen aus der zuständigen Matrikel, dem Bescheid und der jährlichen Einziehungsregel.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
- Jefatura del Estado: Real Decreto Legislativo 2/2004, de 5 de marzo, Texto Refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, insbesondere Artikel 78 bis 91; konsolidierte Fassung, abgerufen am 11. August 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-4214
- Ministerio de Economía y Hacienda: Real Decreto Legislativo 1175/1990, de 28 de septiembre, Tarife und Anweisungen des IAE; konsolidierte Fassung, abgerufen am 11. August 2026: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1990-23930
- Ministerio de Hacienda: Orden HAC/2572/2003, de 10 de septiembre, Genehmigung des Modelo 840 und seiner Einreichungsregeln; veröffentlicht am 18. September 2003: https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2003-17642
- Ministerio de Hacienda: Orden HAC/85/2003, de 23 de enero, Genehmigung des Modelo 848; veröffentlicht am 28. Januar 2003: https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2003-1686
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Themenportal „Impuesto sobre Actividades Económicas“, aktuelle Verfahren und Hilfen, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/declaraciones-informativas-otros-impuestos-tasas/impuesto-sobre-actividades-economicas.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: „¿Qué modelo de declaración tengo que presentar?“, Abgrenzung Modelo 036, 840 und 848, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/declaraciones-informativas-otros-impuestos-tasas/impuesto-sobre-actividades-economicas/que-modelo-declaracion-tengo-que-presentar.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: „¿Cuándo tengo que presentar la declaración del modelo 840?“, Ereignisse und Fristen, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/declaraciones-informativas-otros-impuestos-tasas/impuesto-sobre-actividades-economicas/cuando-tengo-que-presentar-declaracion-840.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: „Modelo 848“, Zweck, Ausnahmen und Frist, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/declaraciones-informativas-otros-impuestos-tasas/impuesto-sobre-actividades-economicas/modelo-848.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Zensusmeldungen zur IAE und Verwendung des Modelo 036 bei Befreiung, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/censos-nif-domicilio-fiscal/tramites-censales-relacionados-empresarios-profesionales-retenedores/impuesto-sobre-actividades-economicas.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Verfahren „Impuesto sobre Actividades Económicas“, Verfahrenscode G323, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/procedimientos/G323.shtml
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Hilfe zur elektronischen beziehungsweise formulargebundenen Einreichung der Modelos 840 und 848, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/consultas-informaticas/presentacion-declaraciones-ayuda-tecnica/modelo-840-848.html
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Steuerkalender 2026 für nicht periodische IAE-Erklärungen und Zahlungszuständigkeiten, abgerufen am 11. August 2026: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/calendario-contribuyente/calendario-contribuyente-2026/informacion-sobre-presentacion-modelos-no-periodicos/impuesto-sobre-actividades-economicas.html
Rechtsstand dieses Artikels ist der 11. August 2026. Kommunale Satzungen, Delegationsbeschlüsse und jährliche Einziehungsfristen sind zusätzlich bei der für die konkrete Quote zuständigen Körperschaft zu prüfen.
