SteuerPedia
01
Wirtschaftlicher Interessenschwerpunkt in Spanien
Auch wenn der spanische Aufenthaltstest nach allen gesetzlichen Zählregeln nicht erfüllt ist, kann eine Person aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten und Interessen in Spanien steuerlich ansässig sein. Entscheidend ist eine Gesamtschau.
Artikel lesen →
SteuerPedia
02
Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien: Familienvermutung und Gegenbeweis
Die spanische Familienvermutung des Art. 9 LIRPF ist widerlegbar. Der Gesetzeswortlaut nennt den nicht rechtlich getrennten Ehepartner und die abhängigen minderjährigen Kinder, die nach den spanischen Kriterien gewöhnlich in Spanien ansässig sind. Für Fälle, in denen nur der Ehepartner in Spanien ansässig ist, ist eine entsprechende Verwaltungslinie belegt; daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass der Ehepartner allein nach dem Gesetz in jedem Fall genügt.
Artikel lesen →
SteuerPedia
03
Steuerliche Ansässigkeit auf den Balearen: Welche Comunidad Autónoma für IRPF und regionale Steuern zählt
Ob für eine Person die Balearen als autonome Steuerregion gelten, entscheidet sich nicht allein durch Empadronamiento, NIE, Adresse oder Eigentum auf Mallorca. Zuerst sind die innerstaatliche Ansässigkeit in Spanien und Deutschland sowie gegebenenfalls der DBA-Konflikt zu klären; erst danach folgt die autonome Zuordnung nach einer eigenen gesetzlichen Kriterienkaskade.
Artikel lesen →
SteuerPedia
04
Unterjähriger Umzug: Deutschlands Tageslogik trifft Spaniens Kalenderjahr
Beim Umzug zwischen Deutschland und Spanien werden nationale Ansässigkeit, DBA-Zuordnung, Einkunftszeitpunkte und Erklärungsverfahren getrennt geprüft. Deutschland kann die persönliche Steuerpflicht unterjährig ändern; Spanien entscheidet im normalen IRPF grundsätzlich für das Kalenderjahr.
Artikel lesen →
SteuerPedia
05
Sporadische Abwesenheiten: Wann Spanien Abwesenheitstage mitzählt
Auslandstage werden bei der spanischen Ansässigkeitsprüfung nicht automatisch von den Spanien-Tagen abgezogen. Entscheidend ist, ob eine Abwesenheit nur sporadisch war, welche Tage tatsächlich belegt sind und ob eine ausländische Steueransässigkeit nachgewiesen werden kann.
Artikel lesen →
SteuerPedia
06
Spanische 183-Tage-Regel richtig anwenden
Die spanische 183-Tage-Regel ist nur eine von mehreren Ansässigkeitsregeln. Entscheidend sind das Kalenderjahr, die vollständige Tageszählung, wirtschaftliche und familiäre Anknüpfungen sowie bei Doppelansässigkeit das DBA Deutschland–Spanien.
Artikel lesen →
SteuerPedia
07
Doppelansässigkeit Deutschland–Spanien: Wann die DBA-Prüfung beginnt
Das Doppelbesteuerungsabkommen schafft keine nationale Ansässigkeit. Erst wenn Deutschland und Spanien dieselbe natürliche Person nach ihrem eigenen Recht aufgrund persönlicher Anknüpfungsmerkmale als steuerlich ansässig behandeln und Artikel 4 Absatz 1 DBA erfüllt ist, entscheidet die feste Tie-Breaker-Kaskade den Abkommenswohnsitz. Die allgemeine DBA-Anwendung setzt dagegen keine Doppelansässigkeit voraus.
Artikel lesen →
SteuerPedia
08
Ansässigkeit in Spanien | Wohnsitz | Steuerpflicht
Wann wird ein Aufenthalt in Spanien zur steuerlichen Ansässigkeit? Der Beitrag erklärt die spanischen Kriterien, deutsche Anknüpfungspunkte und die Rangfolge des DBA bei Doppelansässigkeit.
Artikel lesen →