SteuerPedia
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IRNR ohne Betriebsstätte und Modelo 210: Einkünfte außerhalb von Immobilienfällen
Wer als Nichtresident in Spanien Einkünfte ohne Betriebsstätte erzielt, wird nach dem IRNR grundsätzlich je Einkunft und Entstehungszeitpunkt gesondert besteuert; Modelo 210 ist aber nicht in jedem Fall einzureichen. Vor jeder Berechnung sind spanische Quellenregel, Betriebsstättenstatus, Einkunftsart, innerstaatliche Befreiung, Einbehalt und Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Dieser Artikel behandelt insbesondere Arbeitslohn, Dienstleistungen, Kapitalerträge, Renten und Veräußerungen außerhalb spanischer Immobilienfälle.
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