SteuerPedia
01
Vorabpauschale im Zuzugs- und Wegzugsjahr zeitlich richtig behandeln
Die Vorabpauschale gehört wirtschaftlich zum abgelaufenen Kalenderjahr, gilt steuerlich aber erst am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Bei einem Zuzug oder Wegzug entscheidet deshalb nicht eine freie Monatsaufteilung, sondern vor allem die persönliche Steuerpflicht und gegebenenfalls die DBA-Ansässigkeit an diesem gesetzlichen Zuflusstag.
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02
Teilfreistellungen für Aktien-, Misch- und Immobilienfonds im Wegzugsfall
Teilfreistellungen reduzieren bei qualifizierten Aktien-, Misch- und Immobilienfonds den steuerpflichtigen Anteil der Investmenterträge. Im Wegzugsfall sind sie auch für den seit 2025 geltenden deutschen Fonds-Wegzugstatbestand wichtig, aber erst nachdem Fondsstatus, Anschaffungs- und Vorabpauschalendaten sowie die persönlichen Voraussetzungen des § 19 Absatz 3 InvStG geprüft wurden.
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03
Investmentfonds nach deutschem Steuerrecht: Ausschüttung, Vorabpauschale und Verkauf
Das deutsche Investmentsteuerrecht erfasst beim Anleger drei Grundtatbestände: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen. Wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vor allem von der steuerlichen Fondsqualifikation, der Teilfreistellung, den Anschaffungsdaten und dem persönlichen Steuerstatus im maßgeblichen Zeitpunkt ab.
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04
Anschaffungsdaten und Wertansatz deutscher Fonds nach dem Umzug nach Spanien
Nach dem Umzug nach Spanien gibt es für deutsche Fonds keinen einheitlichen steuerlichen „Umzugswert“. Deutschland und Spanien führen eigene Anschaffungs-, Zwischenbesteuerungs- und Verlustrechnungen; seit dem 1. Januar 2025 kann Deutschland bei wesentlichen privaten Fondspositionen zusätzlich einen fiktiven Veräußerungsgewinn beim Wegzug erfassen. Für jede Position müssen deshalb der deutsche Steuerwert, der spanische Anschaffungswert und die gesonderten Meldewerte nachvollziehbar fortgeschrieben werden.
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05
Wegzugsbesteuerung auf Investmentfondsanteile
Seit 2025 kann ein deutscher Wegzug auch private Investmentanteile erfassen. Entscheidend sind Fondsart, positiver Gewinn, persönliche Voraussetzungen und bei normalen Fonds gesetzliche Größenschwellen.
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