SteuerPedia
01
Deutsche Mitteilungspflichten zu Auslandsbeziehungen nach § 138 AO
§ 138 Absatz 2 Abgabenordnung verpflichtet bestimmte Steuerpflichtige, Beteiligungen, Betriebe und beherrschende Beziehungen im Ausland dem deutschen Finanzamt mitzuteilen. Die Pflicht folgt eigenen Tatbeständen, Schwellenwerten und Fristen und wird weder durch die Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung noch durch eine Bundesbankmeldung automatisch erfüllt.
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02
Bundesbank-Außenwirtschaftsmeldungen: AWV, Zahlungen und Bestände
Zahlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Beteiligungen mit Auslandsbezug können nach der Außenwirtschaftsverordnung gegenüber der Deutschen Bundesbank meldepflichtig sein. Entscheidend sind nicht allein der Sitz der Bank oder die Währung, sondern vor allem der außenwirtschaftliche Status der Beteiligten, die Art des Vorgangs, Schwellenwerte und besondere Ausnahmen.
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03
Deutsche digitale Steuerzugänge nach dem Wegzug: Mein ELSTER, Vollmachten und Zustellung
Der Wegzug nach Spanien beendet einen vorhandenen deutschen Steuerzugang nicht automatisch, ändert aber häufig Zuständigkeit, Steuernummer, Formulare und den Weg der Bescheidbekanntgabe. Wer Zugangsmittel, Anschriften, Vollmachten und Fristen nicht getrennt pflegt, kann trotz funktionierendem Mein-ELSTER-Konto Erklärungen an die falsche Stelle senden oder einen wirksamen Bescheid zu spät bemerken.
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