RechtsPedia
01
Nachlass in Spanien annehmen, ausschlagen und im Grundbuch umschreiben
Bei einem Nachlass mit Vermögen in Spanien sind die erbrechtliche Entscheidung, die spanischen Steuerpflichten und die Grundbuchumschreibung getrennte Schritte. Ob deutsches, spanisches oder ein anderes Erbrecht für Annahme, Ausschlagung und Haftung gilt, richtet sich regelmäßig nach der Europäischen Erbrechtsverordnung und nicht allein nach dem Standort einer Immobilie. Für die Eintragung spanischer Grundstücke bleiben dagegen die spanischen Registervorschriften maßgeblich.
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02
Europäisches Nachlasszeugnis in Spanien verwenden
Das Europäische Nachlasszeugnis kann Erben, unmittelbar berechtigten Vermächtnisnehmern sowie Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern den Nachweis ihrer Stellung in Spanien erleichtern. Es wirkt ohne besonderes Anerkennungsverfahren und benötigt keine Apostille, ersetzt aber weder die spanischen Steuerpflichten noch sämtliche notariellen und grundbuchrechtlichen Unterlagen. Entscheidend sind Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde, der genaue Inhalt des Zeugnisses und die Gültigkeit der beglaubigten Abschrift bei ihrer erstmaligen Vorlage im jeweiligen Verfahren.
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03
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Deutschland und Spanien
Deutsche und spanische Vorsorgedokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke und wirken grenzüberschreitend nicht automatisch. Der Beitrag trennt Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuung, Register und Apostille.
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04
Balearisches Erbrecht für Zugezogene: Anknüpfung und Grenzen
Bei grenzüberschreitenden Nachlässen bestimmen gewöhnlicher Aufenthalt, eine mögliche Rechtswahl und Spaniens territoriale Zivilrechte das Erbstatut. Der Beitrag erklärt Erbfolge, Pflichtteilsrechte, Testamente, Haftung und Nachweise mit besonderem Blick auf Mallorca.
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