Kurzdefinition: Die KI-VO (KI-Verordnung, VO (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende EU-Regelwerk für künstliche Intelligenz. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz: von verbotenen Praktiken über strenge Anforderungen an Hochrisiko-KI bis zu Transparenzpflichten und eigenen Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. [N-KI-VO-5]
Der Normwortlaut
Art. 5 Abs. 1 KI-VO leitet den Katalog der verbotenen Praktiken ein: „Folgende Praktiken im KI-Bereich sind verboten:“ — es folgt eine Aufzählung, darunter bestimmte manipulative Techniken, Social Scoring und bestimmte Formen biometrischer Identifizierung. Verbotene Praktiken sind die höchste Risikostufe der KI-VO. [N-KI-VO-5]
Was regelt die KI-VO?
Den Einsatz von KI nach Risiko. Sie stuft KI-Systeme in Risikoklassen ein und knüpft daran unterschiedliche Pflichten — vom Verbot über Hochrisiko-Auflagen bis zu bloßen Transparenzpflichten. [N-KI-VO-5]
Was ist der risikobasierte Ansatz?
Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten. Verbotene Praktiken sind untersagt, Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Anforderungen, andere nur Transparenzpflichten. [N-KI-VO-5]
Was sind verbotene Praktiken?
Die höchste Stufe. Nach Art. 5 KI-VO sind bestimmte Praktiken — etwa manipulative Techniken oder Social Scoring — ganz verboten. [N-KI-VO-5]
Was gilt für Hochrisiko-KI?
Strenge Auflagen. Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. Sie sind der Kern der KI-VO-Pflichten. [N-KI-VO-5]
Was sind GPAI-Modelle?
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Für sie gelten eigene Transparenz- und Dokumentationspflichten, bei systemischem Risiko zusätzlich verschärfte Anforderungen. [N-KI-VO-5]
Häufige Fehlannahmen
- „Die KI-VO verbietet KI generell.“ Nein. Nur bestimmte Praktiken sind verboten; das meiste ist erlaubt und geregelt. [N-KI-VO-5]
- „Alle KI-Systeme werden gleich behandelt.“ Nein. Der Ansatz ist risikobasiert. [N-KI-VO-5]
- „Nur Entwickler sind betroffen.“ Nein. Auch Betreiber (Anwender) trifft Pflichten. [N-KI-VO-5]
- „Transparenzpflichten sind unverbindlich.“ Nein. Sie sind Teil des Pflichtenkatalogs. [N-KI-VO-5]
- „GPAI-Modelle sind ungeregelt.“ Nein. Für sie gelten eigene Pflichten. [N-KI-VO-5]
Was die Geschäftsleitung tun sollte
- Systeme einordnen. KI-Einsatz nach Risikoklassen bewerten.
- Verbote prüfen. Verbotene Praktiken ausschließen.
- Hochrisiko sichern. Bei Hochrisiko-KI die Auflagen umsetzen.
- Transparenz schaffen. Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen.
Für die Geschäftsleitung
Die KI-VO reguliert KI nach Risiko — von verbotenen Praktiken bis zu bloßen Transparenzpflichten. Wer KI einsetzt oder entwickelt, sollte früh die Risikoklasse bestimmen; daran hängen alle weiteren Pflichten.
Quellen
- [N-KI-VO-5] Art. 5 KI-VO (VO (EU) 2024/1689, Verbotene Praktiken im KI-Bereich). Amtlich: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
