Wer den Lockdown 2020 auf Mallorca verbracht hat und dadurch mehr als die Hälfte des Jahres in Spanienverbracht hat, ist nicht automatisch Steuerresident. Dies gilt allerdings nur, wenn zwischen dem Heimatstaat und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Mit allen EU-Staaten, außer Liechtenstein hat Spanien Doppelbesteuerungsabkommen.
Damit folgt die spanische Generaldirektion für Steuern mit Verspätung einer OECD-Empfehlung von April 2020. Eine gegenteilige Grundsatzentscheidung hatte die Behörde noch im September 2020 im Fall eines im Libanon ansässigen Ehepaars gefällt, das im Januar 2020 für einen dreimonatigen Ferienaufenthalt nach Spanien kam, aber aufgrund des Alarmzustands nicht in sein Land zurückkehren konnte.
Allerdings ändert sich das Ergebnis ausgerechnet in diesem Präzedenzfall nicht, da Spanien mit dem Libanon kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.
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