Corona ändert nichts an den Regeln für Ansässigkeit: Ausländische Staatsbürger, die aufgrund der Pandemie gezwungen waren, während des Lockdowns in Spanien zu bleiben, und die sich daher länger als 183 Tage im Land aufhielten, müssen in Spanien Einkommenssteuer zahlen, da sie für Steuerzwecke als Residenten betrachtet werden.
Darauf wies die Generaldirektion für Steuern im Rahmen einer Anfrage hin, die im Juni von einem im Libanon ansässigen Ehepaar eingereicht wurde, das im Januar diesen Jahres zu einer dreimonatigen Reise nach Spanien kam, aber aufgrund des Alarmzustands nicht in sein Land zurückkehren konnte.
Alarmzustand und Lockdown
In der schriftlichen Anfrage gaben die Eheleute auch an, dass sie in Spanien kein Einkommen erhalten und in der Regel weniger als sechs Monate im Jahr im Land verbringen. Die Steuerbehörde stellte in der Auskunft klar, dass die Tage, die während des Alarmzustandes (vom 14. März bis zum 21. Juni) in Spanien verbracht wurden, für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes im Land gezählt werden, auch wenn dies gegen den Willen der Bürger und aufgrund des Lockdowns geschah.
Weitere Informationen zum Thema Ansässigkeit in Spanien erhalten Sie in diesem Video:
Podcastfolgen zum Thema
- Die Wegzugsteuer - nicht selten ein schleichender ProzessChristian Kempges und Jens Binding zur deutschen Steuermauer
- Corona-Krise: Ist auf Mallorca alles unter Kontrolle?Wir sprechen erneut mit Dr. Stefan Kamp von der Palma Clinic.
- Corona-Krise: Fakten statt Fake-NewsDr. Kamp beleuchtet die medizinische Seite. Wer gehört zur Risikogruppe? Was mache ich im Verdachtsfall? Und können sich auch Haustiere anstecken?
- Aktuelle steuerliche und rechtliche Folgen der Corona-Krise in SpanienDie rasante Ausbreitung des Covid-19-Virus in Spanien hat die Regierung veranlasst, am 14. März 2020 den Alarmzustand auszurufen.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Aktuelle Restriktionen im Corona-Alltag auf MallorcaDiese Regeln gelten nach Aufhebung vom zweiten Alarmzustand auf Mallorca im Mai 2021
- „Schnupper-Wegzug“ von Deutschland nach MallorcaMöglichkeit zur Vermeidung der deutschen Wegzugsteuer.
- Deutsche Wegzugsbesteuerung: Wegweisendes BFH-Urteil zur dauerhaften Stundung!Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz – obwohl im Gesetz so nicht vorgesehen – dauerhaft und zinslos zu stunden ist.



