Zur Belebung der Bauwirtschaft hat Spanien eine Reihe von Steuererleichterungen temporären Charakters eingeführt. So wird für bestimmte Arbeiten ein verminderter Umsatzsteuersatz fällig (impuesto sobre el valor añadido - IVA), den Privatpersonen in Anspruch nehmen können, allerdings voraussichtlich nur bis 31. Dezember 2013. Die verminderte IVA wird auch bei Sanierungsprojekten fällig, diese Steuererleichterung hat noch kein Verfallsdatum. Der Artikel in der Mallorca Zeitung beschreibt, unter welchen Bedingungen die geschrumpfte IVA zur Anwendung kommt und auf welche Besonderheiten dabei Rücksicht zu nehmen ist - etwa die seit 31. Oktober 2012 geltende Umsatzsteuer-Umkehr für Unternehmer.
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