Deutschland verzeichnet einen Trend zur internationalen Mobilität seiner Bürger. Viele Leistungsträger entscheiden sich für den Wegzug. Insbesondere Unternehmer und vermögende Privatpersonen, die einen Wohnsitzwechsel ins Ausland in Betracht ziehen, müssen mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften beachten. Die Auswanderung sollte sorgfältig vorbereitet werden, um steuerliche und zivilrechtliche Schäden zu vermeiden. Die Privatbank Donner & Reuschel, Schuhmann Rechtsanwälte und PlattesGroup laden für Donnerstag, 16. Mai 2024, um 19 Uhr zum Seminarabend “Internationale Mobilität: Deutschland als Wegzugsstaat” in die Bankfiliale (Friedrichstraße 18, München) ein. Die wesentlichen Themen des Wohnsitzwechsels am Beispiel Mallorca erläutert Willi Plattes (CEO PlattesGroup).
Programm:
- Einlass und Aperitif
- Begrüßung durch Julian Rautenberg (Bereichsleiter Private Banking & Unternehmerkunden bei Bankhaus Donner & Reuschel)
- Vorträge und Dialog mit Dr. Markus Schuhmann (Partner Schuhmann Rechtsanwälte – Rechtsanwalt, LL.M.) und Willi Plattes Onboarding auf Mallorca mit den möglichen Auswirkungen auf die Besteuerung in Deutschland
Nach den Präsentationen haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen und bei kulinarischer Begleitung Gespräche zu führen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wir freuen uns darauf, Sie in München begrüßen zu dürfen.
Podcastfolgen zum Thema
- Internationale Mobilität: Der Lebenszyklus einer Immobilie #1Expertenwissen rund um Kauf des Traumhauses auf der Mallorca, Steuerplanung und Vermögensstrategien.
- Familienstrategien im internationalen Kontext: Herausforderungen und LösungenProf. Dr. Christian Bochmann über die Komplexität und Umsetzung von Familienverfassungen.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Deutsche Wegzugsbesteuerung: Wegweisendes BFH-Urteil zur dauerhaften Stundung!Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz – obwohl im Gesetz so nicht vorgesehen – dauerhaft und zinslos zu stunden ist.
- Ansässig oder nicht? Alles eine Frage der ZeitDas Verwaltungsgericht in Madrid legt Kriterien fest, wie die 183-Tage-Hürde gehandhabt wird. Wer sich mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Spanien aufhält, gilt als ansässig und wird somit steuerpflichtig.
- Die Familienstiftung: Fach- und Erfahrungsaustausch über Landesgrenzen hinwegUnter Führung von Prof. Dr. Martin Wenz diskutierten führende Experten die Schlüsselrolle von Stiftungen in der internationalen Vermögensplanung.
- Weiterbildung Fachberater*in Internationales SteuerrechtDas Steuerrechts-Institut Knoll bietet einen Lehrgang zur Erlangung der Bezeichnung "Fachberater*in Internationales Steuerrecht". Die PlattesGroup liefert Informationen zum spanischen Steuerrecht.






