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Gratuliere, Sie sind eine Betriebsstätte

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 05. Mai 2016
Lesezeit: 1 Min.
Mallorca Zeitung Nr. 835 - 5. Mai 2016: "Gratuliere, Sie sind eine Betriebsstätte."

Für einen deutschen Steuerbürger macht es einen gewaltigen Unterschied, ob er in Spanien eine Ferienvermietung nach dem Wohnmietgesetz oder nach dem Tourismusgesetz durchführt. Denn der "alquiler turístico" muss als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Tourismus- und Steuergesetz den Sachverhalt der touristischen Vermietung unterschiedlich definieren.

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