Für einen deutschen Steuerbürger macht es einen gewaltigen Unterschied, ob er in Spanien eine Ferienvermietung nach dem Wohnmietgesetz oder nach dem Tourismusgesetz durchführt. Denn der "alquiler turístico" muss als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass Tourismus- und Steuergesetz den Sachverhalt der touristischen Vermietung unterschiedlich definieren.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Mysteriöse Umsatzsteuer: fünf Stolperfallen bei der FerienvermietungTraumimmobilien - Der gläserne Steuerbürger ist Realität
- Umsatzsteuer aus heiterem HimmelMallorca Magazin - Wo bitte ist die IVA geblieben?
- Sofortmeldepflicht für Umsatzsteuer (REDEME)Seminar zur monatlichen Umsatzsteuerrückerstattung REDEME und deren Verschärfungsbedingungen ab 2018


