Die spanische Regierung hat beschlossen, die Kurzarbeiterregelung ERTE bis zum 31. Mai zu verlängern. Die Maßnahme umfasst alle bislang bestehenden ERTE-Regelungen wegen höherer Gewalt sowie die wegen Verboten oder Einschränkungen, die Geschäftstätigkeit auszuführen. Gleichzeitig wird das Verfahren für die Verlängerung und die Beantragung der Kurzarbeit vereinfacht. Von nun an reicht eine entsprechende Mitteilung an das zuständige Arbeitsamt und den Arbeitnehmervertreter. Die Unternehmen werden für die in ERTE befindlichen Arbeitnehmer zum großen Teil davon freigestellt, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dafür ist eine eigenverantwortliche Erklärung gegenüber der Sozialversicherung notwendig. Die Regelung, dass die Unternehmen sechs Monate nach Beendigung der ERTE keine Mitarbeiter entlassen dürfen, wurde beibehalten.
Restriktionen auf Mallorca
Derweil hat die Regionalregierung auf den Balearen bekanntgegeben, dass die Mitte Januar verordnete Schließung von Gaststätten, großen Einkaufsgeschäften und Fitnessstudios um zwei Wochen bis Mitte Februar verlängert wird. Die Infektionszahlen waren auf der Insel zuletzt zurückgegangen, die Belastung der Krankenhäuser ist aber weiterhin kritisch.
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