Kurz & klar
Die IRPF ist Spaniens Einkommensteuer für steuerlich ansässige natürliche Personen und erfasst grundsätzlich deren Welteinkommen. Ansässigkeit kann durch Aufenthalt, wirtschaftliche Interessen oder eine widerlegbare Familienvermutung entstehen. Die Berechnung trennt allgemeine und Spar-Einkünfte, kombiniert staatliche mit regionalen Tarifen und berücksichtigt Einbehalte, persönliche Umstände sowie gegebenenfalls internationale Entlastungsregeln.
Die IRPF-Einkommensteuer in Spanien erfasst das Einkommen natürlicher Personen, die dort steuerlich ansässig sind. Maßgeblich sind nicht nur Aufenthaltstage, sondern auch wirtschaftliche und familiäre Anknüpfungen. Bei internationalen Einkünften, einem Wohnsitz auf Mallorca oder einem Zuzug mit Sonderregime müssen deshalb mehrere Ebenen getrennt geprüft werden.
Wer unterliegt der IRPF-Einkommensteuer in Spanien?
Die Einkommensteuer für natürliche Personen (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) ist eine persönliche und direkte Steuer. Sie erfasst gesetzlich bestimmte Einkünfte, Vermögensgewinne und -verluste sowie Einkommenszurechnungen. Persönliche und familiäre Umstände fließen in die Berechnung ein.
Steuerpflichtig sind insbesondere natürliche Personen mit gewöhnlichem steuerlichem Wohnsitz in Spanien. Für sie ist grundsätzlich das Welteinkommen Ausgangspunkt: Es kommt zunächst nicht darauf an, in welchem Staat die Einkünfte entstanden sind oder wo der Zahlende wohnt. Ein Doppelbesteuerungsabkommen und innerstaatliche Entlastungsregeln sind anschließend gesondert anzuwenden.
Nichtresidenten fallen grundsätzlich nicht unter diese reguläre persönliche IRPF-Steuerpflicht, sondern unter die spanische Nichtresidentensteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR). Davon zu unterscheiden ist das besondere Zuzüglerregime für nach Spanien zugezogene Steuerresidenten: Die Person bleibt IRPF-Steuerpflichtiger, wird aber nach besonderen IRNR-Regeln besteuert.
Wann gilt eine Person als in Spanien steuerlich ansässig?
Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes nennt alternative Ansässigkeitskriterien. Der gewöhnliche steuerliche Wohnsitz liegt in Spanien, wenn sich eine Person mehr als 183 Tage im Kalenderjahr dort aufhält oder wenn sich der Hauptkern beziehungsweise die Basis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen unmittelbar oder mittelbar in Spanien befindet.
Bei der Tageszählung werden sporadische Abwesenheiten grundsätzlich mitgerechnet, sofern keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat nachgewiesen wird. Deshalb reicht es nicht, Flugtage oder Übernachtungen isoliert zu zählen. Für die Einkommensteuer bei Wohnsitz auf Mallorca sind auch Reisen, weitere Wohnungen und wirtschaftliche Bindungen vollständig zu dokumentieren.
Zusätzlich besteht eine widerlegbare Vermutung: Wohnen der nicht rechtlich getrennte Ehegatte und die abhängigen minderjährigen Kinder nach den gesetzlichen Kriterien gewöhnlich in Spanien, wird auch für die betreffende Person eine spanische Ansässigkeit vermutet. Diese Familienvermutung ist kein unwiderlegbares drittes Kriterium.
Welche Einkünfte gehören zum spanischen Welteinkommen?
Bei Residenten umfasst der Ausgangspunkt Einkünfte unabhängig von ihrer geografischen Quelle. Dazu können etwa Arbeits- und Unternehmenseinkünfte, Kapitalerträge, Immobilienerträge sowie Vermögensgewinne und -verluste gehören. Ihre steuerliche Behandlung richtet sich anschließend nach der jeweils einschlägigen Kategorie.
Ist eine ausländische Einkunft im Ausland mit einer der IRPF vergleichbaren Steuer belastet worden, ist diese Steuer nicht automatisch vollständig in Spanien abziehbar. Die innerstaatliche Anrechnung ist grundsätzlich auf den niedrigeren Betrag aus der tatsächlich gezahlten ausländischen Steuer und der spanischen durchschnittlichen Effektivbelastung der ausländischen Bemessungsgrundlage begrenzt. Zuvor sind ein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen und die richtige Einkunftszuordnung zu prüfen.
Wie unterscheiden sich allgemeine und Spar-Bemessungsgrundlage?
Das Gesetz teilt die Einkünfte für die Steuerberechnung in eine allgemeine und eine Spar-Bemessungsgrundlage. Diese Zuordnung ist nicht frei wählbar. Zur allgemeinen Kategorie gehören die Einkünfte, Gewinne, Verluste und Zurechnungen, die das Gesetz nicht ausdrücklich der Sparbasis zuweist.
Die Sparbasis umfasst insbesondere bestimmte Erträge aus Eigen- und Fremdkapital sowie Vermögensgewinne und -verluste aus Übertragungen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte überhöhte Gesellschafterdarlehen. Die Alltagssätze „Zinsen sind immer Sparbasis“ oder „jeder Veräußerungsgewinn wird gleich besteuert“ sind daher zu pauschal.
Welche Sätze galten 2025 für die reguläre Sparbasis?
| Teil der Sparbemessungsgrundlage 2025 | Kombinierter Satz |
|---|---|
| Bis 6.000 Euro | 19 Prozent |
| Über 6.000 bis 50.000 Euro | 21 Prozent |
| Über 50.000 bis 200.000 Euro | 23 Prozent |
| Über 200.000 bis 300.000 Euro | 27 Prozent |
| Über 300.000 Euro | 30 Prozent |
Die Staffel gilt für das Steuerjahr 2025 und jeweils nur für den Teil innerhalb der betreffenden Stufe. Der oberste kombinierte Satz liegt seit 2025 bei 30 Prozent.
Warum gibt es keinen einzigen vollständigen IRPF-Tarif für ganz Spanien?
Die Steuer auf die allgemeine Bemessungsgrundlage setzt sich aus einer staatlichen und einer autonomen Tarifkomponente zusammen. Die autonomen Gemeinschaften des gemeinsamen Systems beschließen eigene progressive Skalen. Sie dürfen außerdem bestimmte autonome Abzüge und begrenzte Änderungen einzelner persönlicher und familiärer Mindestbeträge regeln.
Persönliche und familiäre Mindestbeträge bezeichnen den Teil der Bemessungsgrundlage, der der Deckung grundlegender Lebensbedürfnisse dienen soll und nicht besteuert wird. Sie sind von Freibeträgen und Steuerabzügen zu unterscheiden. Eine seriöse Berechnung benötigt daher Einkunftsart, Bemessungsgrundlage, Wohnregion und persönliche Umstände; eine landesweite Kurzformel von 19 bis 47 Prozent reicht nicht.
Welche Einkommensteuer gilt bei Wohnsitz auf Mallorca?
Für einen IRPF-Steuerpflichtigen mit Wohnsitz auf Mallorca gilt das nationale IRPF-System zusammen mit der autonomen Komponente der Balearen. Im Steuerjahr 2025 reichte die balearische Skala der allgemeinen Bemessungsgrundlage von 9 Prozent für den ersten Abschnitt bis 24,75 Prozent für den Teil oberhalb von 175.000 Euro. Die staatliche Tarifkomponente kam hinzu.
Die balearische Skala ist deshalb kein vollständiger Gesamtsteuersatz. Auch bei der spanischen Einkommensteuer für Residenten auf Mallorca müssen die staatliche Skala, die autonome Skala, persönliche und familiäre Mindestbeträge sowie mögliche Abzüge getrennt berechnet werden. Für spätere Steuerjahre ist stets die dann geltende balearische Regelung maßgeblich.
Wie wirken Einbehalte und Vorauszahlungen?
IRPF-Vorauszahlungen bestehen aus Steuerabzügen (retenciones), Vorauszahlungen auf Sachbezüge (ingresos a cuenta) und Teilzahlungen (pagos fraccionados). Ausübende Unternehmer müssen grundsätzlich Teilzahlungen leisten, soweit keine gesetzliche oder verordnungsrechtliche Ausnahme greift.
Ein Lohnsteuerabzug oder eine unterjährige Vorauszahlung ist keine eigenständige endgültige Jahressteuer. Die Beträge werden bei der Veranlagung berücksichtigt; sie ersetzen nicht automatisch die Prüfung, ob eine Jahreserklärung abzugeben ist.
Wann und wie wird das Modelo 100 in Spanien eingereicht?
Die jährliche IRPF-Selbstveranlagung erfolgt mit dem Modelo 100. Für das Steuerjahr 2025 lief die Erklärungskampagne vom 8. April bis 30. Juni 2026; bei Bankeinzug des Gesamtbetrags oder der ersten Rate endete die Frist am 25. Juni 2026; bei Lastschrift nur der zweiten Rate am 30. Juni 2026. Diese Daten gelten ausdrücklich für diese Kampagne und sind keine unveränderliche Dauerfrist.
Wurde eine Selbstveranlagung ab dem Steuerjahr 2024 fehlerhaft oder unvollständig eingereicht, ist die berichtigende Selbstveranlagung (autoliquidación rectificativa) grundsätzlich der allgemeine Korrekturweg über das Modelo 100. Sie kann für 2025 innerhalb oder außerhalb der regulären Frist abgegeben werden, muss aber vor Eintritt der maßgeblichen Festsetzungs- oder Erstattungsverjährung erfolgen. Außerhalb der regulären Frist gilt sie als verspätet.
Wer kann das Zuzügler-Sonderregime wählen?
Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes eröffnet qualifizierten Zuzüglern ein besonderes Regime. Es gilt nicht automatisch für jeden neuen Arbeitnehmer. Erfasst sein können unter jeweils eigenen Voraussetzungen bestimmte Arbeitsverhältnisse, internationale Telearbeit, bestimmte Organstellungen, anerkannte unternehmerische Tätigkeiten sowie bestimmte hochqualifizierte Tätigkeiten für Start-ups oder in Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation.
Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Person in den fünf Steuerperioden vor dem Zuzugsjahr nicht in Spanien steuerlich ansässig war. Das Regime gilt im Jahr des Ansässigkeitswechsels und in den fünf folgenden Steuerperioden, also höchstens sechs Steuerperioden.
Für 2025 wurde die allgemeine Sonderregime-Basis bis 600.000 Euro mit 24 Prozent und der übersteigende Teil mit 47 Prozent besteuert. Für die dort gesondert erfassten Dividenden, Zinsen und Übertragungsgewinne galt eine Staffel von 19 bis 30 Prozent. Die verbreitete Kurzform „24 Prozent auf alles“ ist damit falsch.
Wie lässt sich die IRPF-Prüfung praktisch ordnen?
- Ansässigkeit nach Aufenthalt, wirtschaftlichem Mittelpunkt und Familienvermutung prüfen.
- Inländische und ausländische Einkünfte vollständig erfassen.
- Jede Position gesetzlich der allgemeinen oder der Sparbasis zuordnen.
- Staatliche und autonome Tarifkomponente sowie persönliche Umstände bestimmen.
- Einbehalte und Vorauszahlungen mit den Jahreswerten abgleichen.
- Bei Auslandssteuern Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnungsgrenze prüfen.
- Für Zuzügler die persönlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Sonderregimes gesondert prüfen.
- Die aktuelle AEAT-Kampagne und gegebenenfalls den Korrekturweg über die autoliquidación rectificativa beachten.
Häufige Fragen (FAQ)
Macht allein ein Aufenthalt von weniger als 184 Tagen automatisch zum Nichtresidenten?
Nein. Neben der Tageszahl kann auch der Hauptkern beziehungsweise die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen in Spanien die Ansässigkeit begründen. Sporadische Abwesenheiten und die widerlegbare Familienvermutung sind ebenfalls zu prüfen.
Muss ein Resident auch deutsche Einkünfte in Spanien berücksichtigen?
Grundsätzlich ist das Welteinkommen Ausgangspunkt. Ob und wie eine deutsche Einkunft in Spanien besteuert wird und ausländische Steuer angerechnet werden kann, hängt von der Einkunftsart, dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und den spanischen Entlastungsregeln ab.
Gilt auf Mallorca ein eigener vollständiger IRPF-Tarif?
Nein. Die Balearen bestimmen eine autonome Tarifkomponente und bestimmte regionale Elemente. Für die Gesamtberechnung kommt die staatliche Komponente hinzu.
Gehören alle Zinsen und Veräußerungsgewinne zur Sparbasis?
Nicht ausnahmslos. Das Gesetz weist bestimmte Kapitalerträge und Übertragungsgewinne der Sparbasis zu, enthält aber besondere Ausnahmen. Die konkrete Einkunftsart muss geprüft werden.
Ist das Zuzüglerregime eine pauschale 24-Prozent-Steuer?
Nein. Für 2025 galt der Satz von 24 Prozent nur für die entsprechende Basis bis 600.000 Euro. Oberhalb davon und für bestimmte Kapital- und Übertragungsgewinne galten andere Sätze.
Kann ein fehlerhaftes Modelo 100 korrigiert werden?
Ja. Ab dem Steuerjahr 2024 ist grundsätzlich die autoliquidación rectificativa der allgemeine Korrekturweg. Zeitpunkt, Verjährung und mögliche Folgen einer verspäteten Korrektur sind im Einzelfall zu prüfen.
Quellen
- Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – Natur, Einkommen und Anwendungsbereich, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – autonome Kompetenzen und Tarife, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – autonome Tarifskala der Illes Balears, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – persönliche und familiäre Mindestbeträge der Illes Balears, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – Frist und Form der Einreichung, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – autoliquidación rectificativa, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – Sonderregime für Zuzügler, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT: IRPF 2025 – internationale Doppelbesteuerungsanrechnung, abgerufen im Juli 2026.
