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Vermögensteuer Steuertabellen | Staatliche und regionale Steuersätze

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 08. Oktober 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 9 Min.

Kurz & klar

Die spanische Vermögensteuer nutzt progressive staatliche oder regionale Tarifstufen. Maßgeblich sind Nettovermögen, Befreiungen, Schulden, persönlicher Freibetrag und die zuständige Autonome Gemeinschaft. Auf den Balearen gelten ein eigener Freibetrag und Tarif. Nichtresidenten prüfen die Region ihres wertmäßig größten spanischen Vermögens; zusätzlich kann die Solidaritätssteuer relevant werden.

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) verwendet progressive Tarife, doch nicht für alle Steuerpflichtigen gilt dieselbe Skala. Entscheidend sind die bereinigte Bemessungsgrundlage, die zuständige Autonome Gemeinschaft und der jährliche Rechtsstand. Staatlicher Tarif, balearischer Tarif und Solidaritätssteuer müssen getrennt gelesen und berechnet werden.

Vermögensteuer Sätze Spanien: Wann gilt welcher Tarif?

Die staatliche Skala ist eine Auffangregel. Sie greift, wenn keine eigene Skala einer Autonomen Gemeinschaft anzuwenden ist. Die Regionen dürfen bei der Vermögensteuer einen eigenen Freibetrag, einen eigenen Tarif sowie eigene Abzüge und Vergünstigungen regeln. Deshalb zeigt ein bloßer Vergleich der höchsten Prozentsätze noch nicht die tatsächliche Steuerbelastung.

Bei Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien richtet sich die regionale Zuordnung nach der Autonomen Gemeinschaft dieses Aufenthalts. Der Belegenheitsort eines einzelnen Vermögenswerts entscheidet bei Residenten nicht allein über den Tarif. Wer beispielsweise auf den Illes Balears gewöhnlich ansässig und persönlich steuerpflichtig ist, muss daher die dortigen Regeln prüfen.

Für Nichtresidenten ist die Logik anders. Sie dürfen die Regelung derjenigen Autonomen Gemeinschaft anwenden, in der der größte Wert ihrer in Spanien steuerpflichtigen Güter und Rechte belegen, ausübbar oder zu erfüllen ist. Die Region ist damit weder frei wählbar noch automatisch die Region einer beliebigen spanischen Immobilie. Ohne anwendbare regionale Regelung bildet die staatliche Skala den Ausgangspunkt.

Welche Rechengröße wird durch die Tarifstufen belastet?

Die Vermögensteuer knüpft an das Nettovermögen einer natürlichen Person an. Vom wirtschaftlichen Wert der Güter und Rechte werden die nach dem Gesetz abzugsfähigen realen Lasten, persönlichen Schulden und Verpflichtungen abgezogen. Die so ermittelte Bemessungsgrundlage ist noch nicht mit dem Wert eines einzelnen Hauses, Depots oder Kontos gleichzusetzen.

Die Steuer entsteht jedes Jahr am 31. Dezember und erfasst das Vermögen, das der steuerpflichtigen Person an diesem Tag zuzurechnen ist. Deshalb muss jede Tarifangabe einem bestimmten Jahr und Rechtsstand zugeordnet werden. Veränderungen nach dem Stichtag ändern die Vermögenszuordnung dieses Jahres nicht.

Danach sind Befreiungen und der anwendbare persönliche Freibetrag zu berücksichtigen. Fehlt eine regionale Regelung, beträgt der staatliche Freibetrag 700.000 Euro. Davon zu unterscheiden ist die Befreiung der eigenen Hauptwohnung bis höchstens 300.000 Euro. Eine Ferien- oder Zweitwohnung wird nicht allein durch ihre Wohnnutzung zur steuerbefreiten Hauptwohnung.

Erst die nach dem anwendbaren Freibetrag verbleibende base liquidable wird in die Tarifskala eingesetzt. Die in den Tabellen genannte bereits aufgelaufene Quote gehört zu den niedrigeren Stufen; zusätzlich wird nur der Teil oberhalb der jeweiligen Untergrenze mit dem aktuellen Grenzsteuersatz belastet.

Impuesto sobre el Patrimonio Tabelle: Wie liest man sie in Spanien?

Die staatliche Skala beginnt bei 0,2 Prozent und steigt in acht Stufen bis 3,5 Prozent. Der höchste erreichte Satz gilt nicht rückwirkend für die gesamte Bemessungsgrundlage. Für jede Zeile wird zur aufgelaufenen Quote an der Untergrenze die Belastung des Restbetrags innerhalb dieser Stufe addiert.

Untergrenze der base liquidable Aufgelaufene Quote Grenzsteuersatz für den Mehrbetrag
0 Euro 0 Euro 0,20 Prozent
167.129,45 Euro 334,26 Euro 0,30 Prozent
334.252,88 Euro 835,63 Euro 0,50 Prozent
668.499,75 Euro 2.506,86 Euro 0,90 Prozent
1.336.999,51 Euro 8.523,36 Euro 1,30 Prozent
2.673.999,01 Euro 25.904,35 Euro 1,70 Prozent
5.347.998,03 Euro 71.362,33 Euro 2,10 Prozent
10.695.996,06 Euro 183.670,29 Euro 3,50 Prozent

Die erste Stufe reicht bis 167.129,45 Euro, die zweite bis 334.252,88 Euro, die dritte bis 668.499,75 Euro und die vierte bis 1.336.999,51 Euro. Es folgen die Obergrenzen 2.673.999,01 Euro, 5.347.998,03 Euro und 10.695.996,06 Euro; nur der darüberliegende Teil fällt in die achte Stufe.

Welcher Freibetrag und welche Tarifstufen gelten auf Mallorca?

Für auf den Illes Balears gewöhnlich ansässige, persönlich steuerpflichtige Personen beträgt der regionale persönliche Freibetrag seit 2024 3.000.000 Euro. Dieser Betrag ist nicht automatisch auf jeden Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca übertragbar. Bei Nichtresidenten muss zuerst geprüft werden, ob die Balearen nach dem größten Wert des gesamten in Spanien steuerpflichtigen Vermögens die maßgebliche Region sind.

Die Vermögensteuer Balearen Tabelle zeigt für Mallorca eine eigene progressive Skala von 0,28 bis 3,45 Prozent. Auch hier wird nicht der gesamte Betrag mit dem höchsten erreichten Satz besteuert, sondern nur der Mehrbetrag der jeweiligen Stufe.

Untergrenze der base liquidable Aufgelaufene Quote Grenzsteuersatz für den Mehrbetrag
0 Euro 0 Euro 0,28 Prozent
170.472,04 Euro 477,32 Euro 0,41 Prozent
340.937,04 Euro 1.176,23 Euro 0,69 Prozent
681.869,75 Euro 3.528,67 Euro 1,24 Prozent
1.336.739,51 Euro 11.649,06 Euro 1,79 Prozent
2.727.479,00 Euro 36.543,30 Euro 2,35 Prozent
5.454.958,00 Euro 100.639,06 Euro 2,90 Prozent
10.909.915,99 Euro 258.832,84 Euro 3,45 Prozent

Die Stufen reichen der Reihe nach bis 170.472,04 Euro, 340.937,04 Euro, 681.869,75 Euro, 1.336.739,51 Euro, 2.727.479 Euro, 5.454.958 Euro und 10.909.915,99 Euro. Für den darüberliegenden Teil gilt der balearische Grenzsteuersatz von 3,45 Prozent.

Das balearische Recht kennt außerdem eine Vergünstigung von 90 Prozent für den proportional auf das Volleigentum an bestimmten gesetzlich definierten Kulturgütern entfallenden Teil der Quote. Das ist keine allgemeine Gutschrift auf die gesamte balearische Vermögensteuer.

Wie wird der anwendbare Regionaltarif bestimmt?

Bei Residenten ist der gewöhnliche Aufenthalt die maßgebliche regionale Anknüpfung. Wer auf den Balearen wohnt, wendet daher nicht allein wegen weiterer Vermögenswerte in einer anderen Region deren Tarif an. Umgekehrt wird ein Resident einer anderen Autonomen Gemeinschaft nicht allein durch eine Immobilie auf Mallorca zum balearischen Vermögensteuerpflichtigen.

Bei Nichtresidenten ist der größte Wert der in Spanien steuerpflichtigen Güter und Rechte entscheidend. Liegt dieser Wert auf den Balearen, kann das eigene balearische Regelwerk gewählt werden. Liegt der größte Wert in einer anderen Autonomen Gemeinschaft, führt eine zusätzliche Immobilie auf Mallorca nicht zur freien Wahl des Balearentarifs.

Die Prüfung muss das gesamte in Spanien steuerpflichtige Vermögen einbeziehen. Erst danach lässt sich feststellen, ob staatlicher Auffangtarif oder regionales Recht anzuwenden ist. Eine Steuertabelle ohne diese Zuordnung beantwortet deshalb nur, wie eine feststehende Bemessungsgrundlage tariflich belastet wird, nicht welcher Tarif im konkreten Fall gilt.

Warum entspricht der Spitzensteuersatz nicht der effektiven Belastung?

Der Grenzsteuersatz betrifft nur den obersten Teil der base liquidable. Für die tatsächliche Belastung wirken zuvor Bewertung, Befreiungen, abzugsfähige Lasten und Schulden sowie der persönliche Freibetrag. Danach können gesetzliche Abzüge, regionale Vergünstigungen und die gemeinsame Belastungsgrenze mit der spanischen Einkommensteuer folgen.

Bei persönlicher Steuerpflicht darf die Summe der vollen Quoten von Vermögensteuer und spanischer Einkommensteuer grundsätzlich 60 Prozent der Summe der IRPF-Bemessungsgrundlagen nicht übersteigen. Die Vermögensteuerquote kann durch diese Regel höchstens um 80 Prozent sinken. Die Norm enthält jedoch eigene Bereinigungen und Ausschlüsse; sie ist keine pauschale Begrenzung sämtlicher Steuern auf 60 Prozent des Einkommens. Nach der Rechtsprechung des Tribunal Supremo vom 29. Oktober und 3. November 2025 wird diese Begrenzung auch bei realer, also beschränkter Vermögensteuerpflicht angewendet; die Orden HAC/277/2026 hat Modelo 714 für das Steuerjahr 2025 entsprechend angepasst.

Ein Vergleich sollte daher mindestens dieselbe Rechengröße und denselben Rechtsstand verwenden. Ein niedrigerer Spitzensteuersatz kann mit einem anderen Freibetrag oder anderen Vergünstigungen zusammentreffen. Umgekehrt sagt ein hoher persönlicher Freibetrag nichts darüber aus, wie weitere staatliche Belastungen wirken.

Wie wirkt die Solidaritätssteuer auf große Vermögen daneben?

Die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas) ist eine eigenständige, ergänzende und nicht an die Autonomen Gemeinschaften abtretbare Steuer. Sie erfasst nach ihrem Steuertatbestand Nettovermögen natürlicher Personen über 3.000.000 Euro und gilt über die ursprünglich vorgesehene Zweijahresphase hinaus bis zur gesetzlich vorgesehenen Überprüfung der Vermögensbesteuerung weiter.

Für ihre Berechnung wird die Bemessungsgrundlage um 700.000 Euro gemindert. Die ersten 3.000.000 Euro der danach verbleibenden base liquidable werden mit 0 Prozent besteuert. Oberhalb dieser Nullstufe folgen Grenzsteuersätze von 1,7 Prozent, 2,1 Prozent und ab 10.695.996,06 Euro von 3,5 Prozent.

Aus dem Freibetrag von 700.000 Euro und der Nulltarifstufe von 3.000.000 Euro ergibt sich eine positive Bruttosteuer erst oberhalb einer steuerpflichtigen Nettovermögensbasis von 3.700.000 Euro, also nach den einschlägigen Befreiungen und abzugsfähigen Schulden. Das ist weder eine Grenze für das gesamte Bruttovermögen noch eine Garantie für eine Zahllast. Der Steuertatbestand von mehr als 3.000.000 Euro bleibt davon getrennt. Von der nach den übrigen Vorschriften einschließlich der Belastungsgrenze berechneten Solidaritätssteuer wird die für dasselbe Jahr tatsächlich gezahlte Vermögensteuerquote abgezogen.

Warum brauchen Steuertabellen einen Jahres- und Rechtsstand?

Die Vermögensteuer entsteht jährlich zum 31. Dezember. Zugleich können die Autonomen Gemeinschaften Freibeträge, Tarife, Abzüge und Vergünstigungen ändern. Eine Tabelle ist deshalb nur belastbar, wenn sie den maßgeblichen Stichtag, die zugrunde liegende Region und die besteuerte Rechengröße klar bezeichnet.

Die hier dargestellten staatlichen und balearischen Skalen beruhen auf den im Juli 2026 geltenden konsolidierten Normen. Für die konkrete Erklärung sind trotzdem die Vorschriften des jeweiligen Veranlagungsjahres zu prüfen. Das gilt besonders, wenn sich gewöhnlicher Aufenthalt, Vermögensstruktur oder regionale Anknüpfung verändert haben.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird das gesamte Vermögen mit dem höchsten erreichten Satz besteuert?

Nein. Der Tarif ist progressiv. Zur bereits aufgelaufenen Quote der niedrigeren Stufen kommt nur die Belastung des Mehrbetrags innerhalb der aktuellen Stufe hinzu. Der höchste Grenzsteuersatz wird nicht rückwirkend auf die gesamte Bemessungsgrundlage angewandt.

Gilt die Vermögensteuer Balearen Tabelle für jede Immobilie auf Mallorca?

Nein. Bei Residenten richtet sich das anwendbare Regionalrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Nichtresidenten können das Recht der Region anwenden, in der der größte Wert ihres gesamten in Spanien steuerpflichtigen Vermögens liegt. Eine einzelne Mallorca-Immobilie entscheidet daher nicht in jedem Fall.

Beginnt die Solidaritätssteuer pauschal erst bei 3.700.000 Euro?

Eine positive Bruttosteuer entsteht erst oberhalb von 3.700.000 Euro steuerpflichtigem Nettovermögen nach Befreiungen und abzugsfähigen Schulden. Das ist aber keine pauschale Grenze für Bruttovermögen oder eine tatsächliche Zahlung. Der Steuertatbestand setzt bereits bei mehr als 3.000.000 Euro Nettovermögen an; Belastungsgrenze und tatsächlich gezahlte Vermögensteuer können die Zahllast anschließend weiter mindern.

Reicht die staatliche oder balearische Tabelle für die Steuerberechnung aus?

Nein. Vor der Tarifanwendung müssen Vermögenswerte bewertet, Befreiungen und Schulden geprüft, die zuständige Region bestimmt und der persönliche Freibetrag abgezogen werden. Danach können weitere Abzüge, Vergünstigungen, die gemeinsame Belastungsgrenze und die Solidaritätssteuer zu berücksichtigen sein.

Quellen