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Modelo 714: Vermögensteuererklärung

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 03. Februar 2025 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Das Modelo 714 erklärt die spanische Vermögensteuer natürlicher Personen zum Stichtag 31. Dezember. Abgabepflicht besteht bei einem Zahlbetrag oder bei Vermögenswerten über 2.000.000 Euro auch ohne Zahlung. Freibeträge, Steuerumfang und Tarif hängen von Steuerpflicht und Region ab; die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Beim Modelo 714 Spanien handelt es sich um die elektronische Jahreserklärung zur Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio). Es betrifft ausschließlich natürliche Personen und bildet das Nettovermögen zu einem festen Stichtag ab. Ob eine Erklärung und eine Zahlung fällig werden, sind zwei getrennte Prüfungen.

Was ist das Modelo 714?

Mit dem Modelo 714 wird die spanische Vermögensteuer selbst berechnet und erklärt. Ausgangspunkt ist das Nettovermögen: der nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Wert der wirtschaftlichen Güter und Rechte abzüglich berücksichtigungsfähiger Lasten und Schulden. Steuerbefreiungen, Bewertungsregeln und regionale Vorschriften können das Ergebnis verändern.

Die Steuer entsteht jeweils am 31. Dezember. Entscheidend ist daher grundsätzlich, welche erfassten Vermögenswerte die steuerpflichtige Person an diesem Tag hält.

Modelo 714 Spanien: Wer muss die Vermögensteuererklärung abgeben?

Bei Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien gilt grundsätzlich die persönliche Steuerpflicht (obligación personal): Erfasst wird das gesamte Nettovermögen, unabhängig davon, in welchem Staat die Güter liegen oder Rechte ausgeübt werden können.

Andere natürliche Personen können der realen Steuerpflicht (obligación real) unterliegen. Dann geht es grundsätzlich nur um Güter und Rechte, die in Spanien liegen, dort ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind. Bei dieser beschränkten Steuerpflicht sind auch Schulden nicht beliebig abziehbar: Berücksichtigt werden nur Lasten auf den erfassten spanischen Vermögenswerten sowie Schulden aus Kapital, das in diese Werte investiert wurde.

Eine Erklärung ist abzugeben, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Nach den anwendbaren Abzügen und Vergünstigungen verbleibt eine Steuerzahlung.
  • Auch ohne Zahlbetrag übersteigt der nach den Steuervorschriften bestimmte Wert der vom jeweiligen Steuerumfang erfassten Güter und Rechte 2.000.000 Euro. Für diese Prüfung zählen auch steuerbefreite Werte; Lasten und persönliche Schulden werden nicht abgezogen.

Die Grenze von 2.000.000 Euro ist deshalb keine allgemeine Steuerfreigrenze. Sie löst eine Erklärung auch dann aus, wenn die Berechnung am Ende keine Zahlung ergibt.

Welches Vermögen gehört in die Berechnung?

Für das Modelo 714 Spanien kommen insbesondere Immobilien, Bankeinlagen, Wertpapiere, Versicherungen, betriebliche oder berufliche Werte, Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Schmuck, Kunst und sonstige wirtschaftliche Rechte in Betracht. Jede Gruppe folgt eigenen Bewertungsregeln.

Nicht jeder wirtschaftliche Wert ist tatsächlich steuerpflichtig. So kann der Hauptwohnsitz (vivienda habitual) bei erfüllter gesetzlicher Definition bis zu 300.000 Euro steuerbefreit sein. Auch bestimmte betriebliche oder berufliche Vermögenswerte und bestimmte Unternehmensbeteiligungen können befreit sein, jedoch nur, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine pauschale Befreiung für Firmenvermögen gibt es nicht.

Welche Freibeträge gelten beim Modelo 714 Spanien?

Der Mindestfreibetrag (mínimo exento) mindert die Bemessungsgrundlage. Wo keine autonome Gemeinschaft für persönlich Steuerpflichtige einen eigenen Betrag geregelt hat, beträgt der staatliche Mindestfreibetrag 700.000 Euro. Für real Steuerpflichtige gilt nach der staatlichen Regel ebenfalls ein Mindestfreibetrag von 700.000 Euro.

Für persönlich Steuerpflichtige mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Balearen beträgt der Mindestfreibetrag für das Steuerjahr 2025 dagegen 3.000.000 Euro. Auch Nichtresidenten können diesen Betrag nutzen, wenn auf den Balearen der größte Wert ihrer in Spanien der Vermögensteuer unterliegenden Güter und Rechte liegt und sie die gesamte balearische Vermögensteuerregelung wählen. Der bloße Besitz einer Mallorca-Immobilie löst diese Wahl nicht automatisch aus.

Prüfgröße Betrag Bedeutung
Allgemeiner staatlicher Mindestfreibetrag 700.000 Euro Gilt, wenn keine einschlägige autonome Regel abweicht; außerdem nach staatlicher Regel bei realer Steuerpflicht
Mindestfreibetrag Balearen 2025 3.000.000 Euro Bei balearischer autonomer Ansässigkeit oder wirksamer Wahl der einschlägigen balearischen Gesamtregelung durch Nichtresidenten
Befreiung des Hauptwohnsitzes bis 300.000 Euro Nur bei erfüllter gesetzlicher Definition des Hauptwohnsitzes
Zusätzliche Erklärungsschwelle mehr als 2.000.000 Euro Bruttowert der vom jeweiligen Steuerumfang erfassten Güter und Rechte; kann auch ohne Zahlbetrag zur Abgabe verpflichten

Auch die Steuerskala kann von der autonomen Gemeinschaft abhängen. Eine Berechnung sollte daher zuerst die Art der Steuerpflicht, die zuständige Region beziehungsweise die zulässige autonome Wahl bei Nichtresidenten klären, bevor Freibetrag und Tarif eingesetzt werden.

Welche Frist gilt für das Modelo 714?

Die konkreten Kampagnendaten werden jährlich festgelegt. Für das Steuerjahr 2025 endete die elektronische Abgabefrist am 30. Juni 2026. Wer den Zahlbetrag per Bankeinzug leisten wollte, musste die Einzugsermächtigung bis 25. Juni 2026 veranlassen. Diese Daten dürfen nicht ungeprüft auf spätere Steuerjahre übertragen werden.

Wie wird die Erklärung eingereicht?

Die Abgabe erfolgt zwingend elektronisch über das Webformular des Modelo 714 bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT). Für die Kampagne 2025 nannte die AEAT als Zugangswege ein anerkanntes elektronisches Zertifikat, Cl@ve Móvil, eine Referenznummer oder eIDAS.

IRPF-Steuerpflichtige, die zugleich Modelo 714 abgeben, müssen nach dem AEAT-Verfahrenshinweis auch ihre IRPF-Erklärung oder deren Entwurf elektronisch über Internet oder Telefon einreichen. Für ausschließlich real vermögensteuerpflichtige Nichtresidenten begründet die Abgabe des Modelo 714 dagegen keine zusätzliche IRPF-Erklärungspflicht.

Welche Angaben sollten vorbereitet werden?

  • Bestand und Eigentumsverhältnisse aller relevanten Güter und Rechte am 31. Dezember
  • Unterlagen zu den jeweils vorgeschriebenen Wertansätzen
  • Nachweise über berücksichtigungsfähige Lasten und Schulden
  • Unterlagen zu beanspruchten Befreiungen und regionalen Regeln
  • Daten früherer Erklärungen für eine konsistente Fortschreibung

Häufige Fragen (FAQ)

Führt ein Vermögen unter 2.000.000 Euro automatisch zur Befreiung?

Nein. Eine Erklärung ist auch unterhalb dieser Schwelle erforderlich, wenn nach Abzügen und Vergünstigungen ein Zahlbetrag entsteht. Die 2.000.000-Euro-Regel ist eine zusätzliche Abgabeschwelle für Fälle ohne Zahlbetrag.

Ist der Mindestfreibetrag dasselbe wie die Befreiung des Hauptwohnsitzes?

Nein. Der Mindestfreibetrag mindert die Bemessungsgrundlage. Die Befreiung des gesetzlich definierten Hauptwohnsitzes betrifft dagegen diesen konkreten Vermögenswert und ist auf 300.000 Euro begrenzt.

Gilt der balearische Mindestfreibetrag für jeden Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca?

Nein. Der Betrag von 3.000.000 Euro für 2025 gilt bei persönlicher Steuerpflicht und gewöhnlichem Aufenthalt auf den Balearen sowie bei wirksamer Wahl der einschlägigen balearischen Gesamtregelung durch Nichtresidenten. Für diese Wahl muss auf den Balearen der größte Wert der in Spanien vermögensteuerpflichtigen Güter und Rechte liegen; der bloße Besitz einer Mallorca-Immobilie führt nicht automatisch zur Anwendung.

Muss das Modelo 714 auf Papier eingereicht werden?

Nein. Die AEAT schreibt die elektronische Einreichung über das Internet vor.

Quellen