SteuerPedia
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Kinder, Schule und steuerliche Familienvermutung
Der Schulbesuch eines Kindes macht einen Elternteil nicht automatisch zum spanischen Steuerresidenten. Er kann aber ein starkes Indiz dafür sein, dass Ehegatte und minderjährige Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben und damit die gesetzliche Familienvermutung auslösen. Zusätzlich bleiben die 183-Tage-Regel, der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen und bei Doppelansässigkeit das Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.
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