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Modelo 202: Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 16. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 10 Min.

Kurz & klar

Modelo 202 ist die elektronische Vorauszahlung auf die spanische Körperschaftsteuer. Sie wird dreimal jährlich berechnet und später im Modelo 200 angerechnet. Ob eine Einreichung auch ohne Zahlbetrag nötig ist und welche Methode, Prozentsätze oder Mindestzahlung gelten, hängt vor allem von Nettoumsatz, Steuersatz und Wirtschaftsjahr ab.

Das Modelo 202 ist die spanische Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer. Unternehmen berechnen damit während des laufenden Steuerjahres drei Abschlagszahlungen, die später im Modelo 200 angerechnet werden. Entscheidend sind der Nettoumsatz, die anwendbare Berechnungsmethode, der individuelle Körperschaftsteuersatz und das tatsächliche Ende des Wirtschaftsjahres.

Was ist das Modelo 202 in Spanien?

Das Modelo 202 ist eine elektronische Autoliquidation für Abschlagszahlungen auf die spanische Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades). Entsprechende Abschlagszahlungen bestimmter Betriebsstätten und Einheiten im spanischen Nichtresidentensteuerrecht können ebenfalls über dieses Modell laufen. Die Abschlagszahlung ist keine endgültige Steuer: Sie wird in der Jahreserklärung angerechnet.

Steuergruppen im besonderen spanischen Konsolidierungsregime verwenden für die Gruppenabschlagszahlung Modelo 222. Modelo 202 und Modelo 222 sind deshalb nicht austauschbar. Vor der Berechnung muss feststehen, ob eine einzelne Gesellschaft oder eine steuerliche Gruppe erklärt.

Wer muss Modelo 202 in Spanien einreichen?

Grundsätzlich betrifft die Erklärung körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und die ausdrücklich erfassten IRNR-Fälle. Ausgenommen sind insbesondere die in Artikel 29 Absatz 4 und 5 des spanischen Körperschaftsteuergesetzes genannten Körperschaften. Ein besonderer oder ermäßigter Steuersatz allein befreit eine Gesellschaft jedoch nicht automatisch von der Vorauszahlung.

Für die praktische Abgabepflicht ist der Nettoumsatz (importe neto de la cifra de negocios, INCN) in den zwölf Monaten vor Beginn des Steuerzeitraums wichtig:

  • Bei mehr als 6 Millionen Euro Nettoumsatz ist Modelo 202 in jeder der drei Perioden einzureichen, auch wenn sich kein Zahlbetrag ergibt.
  • Bei höchstens 6 Millionen Euro entfällt die Einreichung grundsätzlich, wenn die Berechnung keinen einzuzahlenden Betrag ergibt.
  • Ab 10 Millionen Euro Nettoumsatz sind zusätzliche Informationen im vorgesehenen Anhang zu übermitteln.

Die drei Aussagen betreffen unterschiedliche Schwellenwirkungen. Umsatz ist dabei weder Gewinn noch Bilanzsumme oder Steuerschuld.

Gilt Modelo 202 Spanien auf Mallorca anders?

Eine gewöhnliche Gesellschaft mit Sitz auf Mallorca unterliegt bei der Körperschaftsteuer-Vorauszahlung grundsätzlich denselben staatlichen Regeln wie ein Unternehmen im übrigen gemeinsamen spanischen Steuergebiet. Allein der Standort Mallorca schafft kein eigenes balearisches Vorauszahlungsmodell. Für die Suche nach „Modelo 202 Spanien“ ist deshalb die staatliche AEAT-Regelung der Ausgangspunkt.

Besonderheiten können sich dagegen bei einer spanischen Steuergruppe oder bei einer gemeinsamen Besteuerung mit Foralgebieten ergeben. Dann sind Modelo 222 beziehungsweise die besonderen Aufteilungsfelder und Zuständigkeitsregeln zu prüfen. Mallorca gehört nicht allein aufgrund seiner Autonomie zu den Foralgebieten.

Welche Fristen gelten für Modelo 202 Spanien?

Die reguläre Erklärung ist in den ersten 20 Kalendertagen der Monate April, Oktober und Dezember einzureichen. Nach Artikel 40 Absatz 1 betrifft sie grundsätzlich den Steuerzeitraum, der am ersten Tag dieses Monats läuft. Bei der Methode nach Artikel 40 Absatz 3 und einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist dagegen der am Tag vor Beginn des Zahlungsfensters laufende Steuerzeitraum maßgeblich. Bei einer Zahlung per Lastschrift endet das normale Einreichungsfenster grundsätzlich bereits am 15. des Monats.

Zahlungsperiode Allgemeines Fenster Lastschrift grundsätzlich
April 1. bis 20. April 1. bis 15. April
Oktober 1. bis 20. Oktober 1. bis 15. Oktober
Dezember 1. bis 20. Dezember 1. bis 15. Dezember

Fällt das Fristende auf einen inaktiven Tag, verschiebt es sich nach den allgemeinen Fristenregeln. Das konkrete Kalenderdatum ist daher für jede Kampagne neu zu prüfen. Die verbreitete Bezeichnung Quartalserklärung ist nur eine Orientierung: Modelo 202 kennt drei und nicht vier reguläre Zahlungen.

Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwei Methoden. Artikel 40 Absatz 2 knüpft an eine frühere Steuerfestsetzung an. Artikel 40 Absatz 3 arbeitet mit der laufenden steuerlichen Bemessungsgrundlage. Die Methoden dürfen nicht vermischt werden.

Wie funktioniert Artikel 40.2 LIS?

Ausgangspunkt ist die cuota íntegra des letzten abgelaufenen Steuerzeitraums, dessen Erklärungsfrist am ersten Tag der jeweiligen Zahlungsperiode bereits abgelaufen war, vermindert um anwendbare Steuerabzüge, Vergünstigungen, Einbehalte und Zahlungen auf Rechnung. Bereits geleistete Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen werden bei dieser Basis nicht abgezogen; sie ist daher nicht einfach der Schlusszahlbetrag des früheren Modelo 200. War der letzte Zeitraum kürzer als zwölf Monate, werden Steuerbeträge unmittelbar vorhergehender Steuerzeiträume anteilig bis zu insgesamt zwölf Monaten einbezogen.

Auf diese Basis werden 18 Prozent angewendet. Der Satz bezieht sich nicht auf Umsatz oder Buchgewinn. Eine neu gegründete Gesellschaft ohne entsprechende Vorperiode besitzt nach dieser Methode regelmäßig noch keine Berechnungsbasis. Sie kann Artikel 40.3 wählen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Wahlfristen eingehalten werden.

Wie funktioniert Artikel 40.3 LIS?

Bei einem kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahr verwendet diese Methode die steuerliche Bemessungsgrundlage der ersten drei, neun oder elf Monate. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr läuft der jeweilige Berechnungszeitraum vom Beginn des Steuerjahres bis zum Tag vor Beginn der Zahlungsperiode. Eine starre Kalenderquartalslogik wäre deshalb falsch.

Bei einem kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahr erfolgt die freiwillige Wahl durch Zensuserklärung im Februar des betreffenden Kalenderjahres. Bei einem nicht kalenderjahrgleichen Steuerzeitraum gilt eine Frist von zwei Monaten ab dessen Beginn; endet die erste zu diesem Steuerzeitraum gehörende Zahlungsfrist früher, ist diese kürzere Frist maßgeblich. Die Wahl bleibt wirksam, bis sie durch Zensuserklärung innerhalb der entsprechenden Wahlfrist widerrufen wird. Bei mehr als 6 Millionen Euro Nettoumsatz ist Artikel 40.3 verpflichtend.

Wie wird die Vorauszahlung nach Artikel 40.3 berechnet?

Der anwendbare Prozentsatz hängt vom Körperschaftsteuersatz der konkreten Gesellschaft und von ihrer Umsatzgröße ab:

Nettoumsatz Berechnungsformel Rundung
Unter 10 Millionen Euro 5/7 des anwendbaren Körperschaftsteuersatzes Auf volle Prozentpunkte abgerundet
Ab 10 Millionen Euro 19/20 des anwendbaren Körperschaftsteuersatzes Auf volle Prozentpunkte aufgerundet

Beim allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent ergeben fünf Siebtel abgerundet 17 Prozent. Das ist nur ein Beispiel. Für 2026 können je nach Unternehmensart, Bemessungsgrundlage und Sonderregime andere Körperschaftsteuersätze gelten. Ein einziger pauschaler „Modelo-202-Satz“ wäre daher irreführend.

Von der so berechneten Größe werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere einschlägige Vergünstigungen, Quellensteuern und bereits geleistete Abschlagszahlungen abgezogen.

Wann greift die Mindestzahlung ab 10 Millionen Euro?

Für Unternehmen mit mindestens 10 Millionen Euro Nettoumsatz gilt grundsätzlich zusätzlich eine Mindestzahlung. Sie wird mit 23 Prozent des positiven handelsrechtlichen Ergebnisses des jeweiligen Berechnungszeitraums berechnet. Nur bei Körperschaften mit dem besonderen Steuersatz nach Artikel 29 Absatz 6 Unterabsatz 1 LIS beträgt dieser Satz 25 Prozent. Vom so ermittelten Betrag werden ausschließlich die bereits geleisteten Vorauszahlungen desselben Steuerzeitraums abgezogen, nicht zusätzlich Quellensteuern oder Steuervergünstigungen.

Vor dem Vergleich sind die gesetzlichen Ausnahmen und die ausdrücklich auszunehmenden Ergebnisbestandteile zu berücksichtigen. Von der Mindestzahlung ausgenommen sind insbesondere die Einheiten nach Artikel 29 Absätze 3 bis 5 LIS, SOCIMI und die gesetzlich erfassten Wagniskapitalgesellschaften. Bei teilweise steuerbefreiten Einheiten zählt nur das nicht befreite Ergebnis; bei bestimmten Gläubigererlassen ist nur der in die steuerliche Bemessungsgrundlage eingehende Teil einzubeziehen. Anschließend wird die reguläre laufende Berechnung mit der Mindestberechnung verglichen; maßgeblich ist der höhere rechtlich ermittelte Betrag. Die Mindestzahlung ist keine Steuer auf den Umsatz.

Wie wirken Verluste und steuerliche Reserven?

Negative steuerliche Bemessungsgrundlagen können bei Artikel 40.3 grundsätzlich bis zu 70 Prozent der positiven Basis vor Kapitalisierungsreserve und Verlustverrechnung ausgeglichen werden. Bis zu 1 Million Euro bleibt eine Verrechnung grundsätzlich möglich, soweit tatsächlich verrechenbare Verluste vorhanden sind. Ist der gesamte Steuerzeitraum kürzer als ein Jahr, wird dieser Mindestbetrag nach dessen Tagen gekürzt; die bloß unterjährige Berechnung der April-, Oktober- oder Dezemberzahlung führt nicht zu dieser Kürzung.

Für größere Unternehmen gelten strengere Grenzen:

  • Ab 20 Millionen und unter 60 Millionen Euro Nettoumsatz: grundsätzlich 50 Prozent.
  • Ab 60 Millionen Euro Nettoumsatz: grundsätzlich 25 Prozent.

Sonderregeln, etwa für bestimmte Gläubigererlasse, können diese Grenzen verändern. Ein handelsrechtlicher Verlust allein beweist noch keinen verfügbaren steuerlichen Verlustvortrag.

Auch Kapitalisierungsreserve und Ausgleichsrücklage sind getrennt zu behandeln. Eine Kapitalisierungsreserve, deren Voraussetzungen erst am Ende des laufenden Steuerjahres entstehen, kann die Abschlagszahlungen desselben Jahres grundsätzlich noch nicht mindern. Ein verfügbarer Rest aus früheren Perioden kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant sein. Die Hinzurechnungen und Minderungen aus der Ausgleichsrücklage kleiner Unternehmen (reserva de nivelación) werden dagegen bereits bei den Vorauszahlungen nach Artikel 40.3 berücksichtigt, soweit deren Voraussetzungen vorliegen; sie darf nicht mit der Kapitalisierungsreserve gleichgesetzt werden.

Wie wird Modelo 202 elektronisch eingereicht und bezahlt?

Modelo 202 wird ausschließlich elektronisch über die spanische Steuerverwaltung eingereicht. Bei einem positiven Ergebnis kann unter anderem innerhalb des kürzeren Fensters per Lastschrift gezahlt werden. Bei anderen elektronischen Zahlungswegen muss die vorgesehene Zahlungsreferenz vollständig erzeugt und mit der Erklärung verbunden werden.

Eine erfolgreiche Formularprüfung bedeutet noch nicht automatisch, dass die Zahlung abgeschlossen ist. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen dürfen nach Artikel 65 Absatz 2 Buchstabe g LGT weder gestundet noch in Raten aufgeteilt werden; entsprechende Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen. Die bloße Anerkennung der Schuld ersetzt die Zahlung nicht. Ein Null- oder Negativergebnis beseitigt die Zahlung, bei großen Unternehmen aber nicht die Einreichungspflicht.

Wie wird Modelo 202 im Modelo 200 angerechnet?

Die geleisteten Abschlagszahlungen werden in der Körperschaftsteuer-Jahreserklärung Modelo 200 auf die endgültige Steuer angerechnet. Übersteigen sie zusammen mit anrechenbaren Quellensteuern die endgültige Steuer, erstattet die Steuerverwaltung den Überschuss nach den gesetzlichen Verfahrensregeln von Amts wegen.

Eine einzelne hohe Vorauszahlung löst noch keine sofortige Erstattung aus. Erst die Jahresveranlagung verbindet Bemessungsgrundlage, Steuer, Abzüge, Quellensteuern und sämtliche Abschlagszahlungen.

Wie wird ein fehlerhaftes Modelo 202 korrigiert?

Führt die Korrektur zu einem höheren Zahlbetrag, wird nach der AEAT-Anleitung für 2025 und folgende Perioden eine ergänzende Autoliquidation (complementaria) eingereicht. Sie enthält die vollständigen richtigen Daten und die Identifikationsnummer der früheren Erklärung; deren bereits eingezahlter Betrag wird je nach Berechnungsmethode in Feld 02 oder 31 berücksichtigt. Eine Erstattung aus der jährlichen Steuerabrechnung wird mit Modelo 202 nicht beantragt.

Hat die ursprüngliche Selbstveranlagung den Pflichtigen benachteiligt, erfolgt die Korrektur auf Antrag nach Artikel 120 Absatz 3 LGT; bei einer rechtsgrundlosen Überzahlung gilt zusätzlich Artikel 221 Absatz 4 LGT. Die für Modelo 200 eingeführte autoliquidación rectificativa ist nicht der Korrekturweg des hier beschriebenen Modelo 202. Eine beliebige ersetzende Erklärung ist ebenfalls kein universeller Korrekturweg.

Welche Folgen hat eine verspätete Abgabe?

Wird ein positives Modelo 202 freiwillig und ohne vorherige Aufforderung verspätet eingereicht, beträgt der Zuschlag grundsätzlich 1 Prozent zuzüglich eines weiteren Prozentpunkts für jeden vollen Monat der Verspätung. Nach mehr als zwölf Monaten beträgt er 15 Prozent; zusätzlich fallen ab dem Tag nach Ablauf dieser zwölf Monate Verzugszinsen bis zur Abgabe an.

Lag bereits eine Aufforderung vor, wurde nicht bezahlt oder bestand nur eine formelle Erklärungspflicht ohne Zahlbetrag, können andere Sanktions- oder Vollstreckungsregeln greifen. Die Folgen dürfen deshalb nicht aus einer einzigen pauschalen Bußgeldzahl abgeleitet werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss Modelo 202 bei einem Ergebnis von null eingereicht werden?

Bei mehr als 6 Millionen Euro Nettoumsatz ja. Bei höchstens 6 Millionen Euro entfällt die Erklärung grundsätzlich, wenn kein Betrag einzuzahlen ist und keine andere Pflicht greift.

Wie oft wird Modelo 202 im Jahr abgegeben?

Regulär dreimal: im April, Oktober und Dezember. Es handelt sich trotz der häufigen Bezeichnung nicht um vier echte Quartalsmeldungen.

Was ist der Unterschied zwischen Modelo 202 und Modelo 200?

Modelo 202 berechnet Abschlagszahlungen während des Steuerjahres. Modelo 200 ist die Jahreserklärung, in der diese Vorauszahlungen auf die endgültige Körperschaftsteuer angerechnet werden.

Kann ein Unternehmen die Methode frei wechseln?

Nein. Die Wahl von Artikel 40.3 muss fristgerecht erfolgen und bindet bis zum formgerechten Widerruf. Bei mehr als 6 Millionen Euro Nettoumsatz ist Artikel 40.3 ohnehin verpflichtend.

Gibt es auf Mallorca ein eigenes Modelo 202?

Nein. Für eine gewöhnliche mallorquinische Gesellschaft gilt das staatliche Modelo 202 Spanien. Sonderfragen können bei Steuergruppen oder gemeinsamer Staats- und Foralbesteuerung entstehen.

Ist bei Verspätung immer derselbe Zuschlag fällig?

Nein. Die Monatsstaffel gilt für freiwillige verspätete Abgaben ohne vorherige Aufforderung. Aufforderung, Nichtzahlung oder eine Erklärung ohne Zahlbetrag können zu anderen Folgen führen.

Quellen