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REDEME: monatliche IVA-Erstattung

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 09. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 7 Min.

Kurz & klar

REDEME erlaubt IVA-Steuerpflichtigen in Spanien, einen Vorsteuerüberschuss nach jedem Monat zur Erstattung anzumelden. Voraussetzung sind die Registereintragung, monatliche elektronische Autoliquidationen und SII-Registermeldungen. Das kann Liquidität früher freisetzen, garantiert aber keine sofortige Auszahlung. Antragsfristen, Mindestbindung und die laufende Datenqualität sollten vor dem Eintritt genau geplant werden.

Die Eintragung in das Registro de Devolución Mensual (REDEME) ermöglicht IVA-Steuerpflichtigen, einen Erstattungsüberschuss nach jedem Monat statt grundsätzlich erst am Jahresende zu beantragen. Dafür braucht es eine Eintragung in das Registro de Devolución Mensual, monatliche elektronische Umsatzsteuererklärungen und die laufende Übermittlung der IVA-Registerdaten über das SII. Der Liquiditätsvorteil geht deshalb mit dauerhaft engeren Meldeabläufen einher.

Was bewirkt REDEME Spanien bei der IVA-Erstattung?

Im allgemeinen Verfahren wird ein nicht verrechneter Vorsteuerüberschuss während des Jahres vorgetragen. Eine Erstattung kann grundsätzlich mit der Autoliquidation für den letzten Besteuerungszeitraum des Kalenderjahres beantragt werden. Nach der Eintragung in REDEME kann der Steuerpflichtige dagegen den Saldo zu seinen Gunsten am Ende jedes monatlichen Zeitraums zur Erstattung stellen.

Eine monatliche IVA Erstattung Spanien bedeutet nicht, dass die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) den beantragten Betrag sofort und ungeprüft auszahlt. Sie kann die Voraussetzungen und den geltend gemachten Vorsteuerabzug kontrollieren. Die gesetzliche Bearbeitungsregel sieht grundsätzlich sechs Monate ab dem Ende der Abgabefrist vor; bei verspäteter Abgabe beginnt dieser Zeitraum mit der Einreichung. Ist aus einem der Verwaltung zurechenbaren Grund bis dahin noch keine Zahlungsanordnung ergangen, fallen ohne besonderen Antrag Verzugszinsen an: vom Tag nach Ablauf der Sechsmonatsfrist bis zur Zahlungsanordnung, nicht bis zur tatsächlichen Kontogutschrift (Artikel 115 Absatz 3 LIVA).

Wer kann sich in REDEME eintragen lassen?

REDEME ist freiwillig und steht IVA-Steuerpflichtigen offen, die die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ein regelmäßiger Vorsteuerüberschuss ist häufig der wirtschaftliche Anlass für den Antrag, aber keine eigene Mindestvoraussetzung. Auch ein bestimmtes Umsatzvolumen verlangt das Registerrecht nicht.

  • Der elektronische Zensusantrag muss fristgerecht gestellt werden.
  • Der Antragsteller muss seinen Steuerpflichten nachgekommen sein.
  • Er darf keine Tätigkeit ausüben, die im vereinfachten IVA-Regime besteuert wird.
  • Bestimmte Gründe für eine vorläufige Registerlöschung oder den Widerruf der Steueridentifikationsnummer dürfen nicht vorliegen.
  • Nach einem Ausschluss muss die dreijährige Wiederantragssperre seit Bekanntgabe der Ausschlussentscheidung abgelaufen sein (Artikel 30 Absatz 6 RIVA).

Für IVA-Unternehmensgruppen gelten zusätzliche Regeln: Alle teilnehmenden Gruppengesellschaften müssen zustimmen und die Voraussetzungen erfüllen; der Antrag läuft über die herrschende Gesellschaft. Einzelne Unternehmer und Gesellschaften verwenden dagegen das Modelo 036.

Wie funktioniert der REDEME Antrag in Spanien?

Der Antrag wird als elektronische Zensuserklärung gestellt. Für einzelne Steuerpflichtige nennt die AEAT Feld 129 des Modelo 036; bei Unternehmensgruppen ist Feld 12 des Modelo 039 vorgesehen. Ein formloses Schreiben ersetzt diese Erklärung nicht.

Zeitpunkt des Antrags Wirkung der Eintragung Mindestbindung
November des Vorjahres ab 1. Januar des Folgejahres mindestens das Jahr, für das die Eintragung beantragt wurde
Während der Frist einer periodischen IVA-Erklärung ab dem Tag nach Ende des betreffenden Besteuerungszeitraums Antragsjahr und unmittelbar folgendes Jahr

Der zweite Weg kann auch für Unternehmer relevant sein, die noch keine Ausgangsumsätze begonnen, aber nach objektiv nachweisbarer Absicht bereits Güter oder Leistungen für die künftige Tätigkeit bezogen haben. Wird ein Antrag außerhalb der geregelten Fristen gestellt, wird er abgewiesen und archiviert. Bleibt eine ausdrückliche Entscheidung drei Monate lang aus, darf der Antrag als abgelehnt behandelt werden.

Welche monatlichen Erklärungen sind erforderlich?

Mit REDEME fällt der IVA-Besteuerungszeitraum unabhängig vom Umsatzvolumen mit dem Kalendermonat zusammen. Die Autoliquidation wird grundsätzlich elektronisch mit dem Modelo 303 eingereicht. Für Unternehmensgruppen gelten die besonderen Gruppenmodelle.

Monatliche Autoliquidationen sind im Regelfall vom ersten bis zum dreißigsten Tag des Folgemonats abzugeben. Für den Monat Januar reicht die Frist bis zum letzten Tag des Februars. Fällt das Fristende auf einen arbeitsfreien Tag, verschiebt es sich auf den nächsten Arbeitstag. Für eine Bankeinzugsermächtigung gelten kürzere Zeitfenster, die im aktuellen Steuerkalender geprüft werden sollten.

Der angemeldete Erstattungsbetrag muss sich aus den ordnungsgemäß erfassten Ausgangs- und Eingangsumsätzen ergeben. Rechnungen, Berichtigungen, Importbelege und die Zuordnung zum richtigen Besteuerungszeitraum sollten deshalb vor jeder Monatsabgabe abgestimmt werden. REDEME ersetzt weder die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs noch die Belegpflichten.

Wie hängen REDEME und SII zusammen?

REDEME-Teilnehmer führen ihre IVA-Registerbücher über das Suministro Inmediato de Información (SII), die elektronische Übermittlung von Rechnungsregisterdaten an die AEAT. Dabei werden strukturierte Angaben aus den Registern übermittelt, nicht pauschal vollständige Rechnungsbilder.

Für viele SII-Einträge gilt eine Frist von vier Kalendertagen; Samstage, Sonntage und nationale Feiertage werden bei dieser Berechnung nicht mitgezählt. Der Fristbeginn und zusätzliche äußerste Termine unterscheiden sich jedoch nach Vorgang. Bei Ausgangsrechnungen knüpft die Frist typischerweise an die Ausstellung an, bei Eingangsrechnungen an die buchhalterische Erfassung. Auch Importbelege, innergemeinschaftliche Vorgänge und Berichtigungen haben eigene Zuordnungsregeln. Bei Ausstellung durch den Empfänger oder einen Dritten beträgt die Ausgangsrechnungsfrist acht statt vier entsprechend berechneter Tage. Ausgangsrechnungen müssen grundsätzlich spätestens am 15. des auf die Steuerentstehung folgenden Monats übermittelt sein; bei Eingangsrechnungen ist der 15. des auf den maßgeblichen Abrechnungszeitraum folgenden Monats die zusätzliche Obergrenze (Artikel 69 bis Absatz 1 RIVA).

Eine belastbare SII-Routine trennt daher mindestens Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Berichtigungen, Investitionsgüter und bestimmte innergemeinschaftliche Vorgänge. Fehler werden nicht dadurch vermieden, dass alle Fälle pauschal mit „vier Tage ab Rechnungsdatum“ behandelt werden.

Muss trotz REDEME das Modelo 390 abgegeben werden?

Grundsätzlich nein: Nach der aktuellen AEAT-Anleitung sind im REDEME eingetragene Steuerpflichtige von der jährlichen IVA-Zusammenfassung Modelo 390 befreit. Damit entfällt jedoch nicht die Pflicht, die in der letzten Autoliquidation verlangten Jahresangaben vollständig zu machen und die IVA-Unterlagen nachvollziehbar aufzubewahren. Die Befreiung greift jedoch nicht, wenn wegen einer Zensusabmeldung vor Beginn des letzten Besteuerungszeitraums keine Pflicht mehr zur Abgabe der letzten Autoliquidation des Jahres besteht; dann ist das Modelo 390 einzureichen.

Die Befreiung vom Modelo 390 ändert auch nichts an den monatlichen Modelo-303- und SII-Pflichten. Wird ein Steuerpflichtiger aus REDEME und damit gegebenenfalls aus dem SII ausgeschlossen, muss die Erklärungspflicht für das betroffene Jahr neu geprüft werden.

Wie erfolgen Abmeldung und Ausschluss?

Die freiwillige Abmeldung ist grundsätzlich im November des Jahres vor dem gewünschten Wirksamkeitsjahr zu beantragen. Wer für ein Jahr die Abmeldung beantragt hat, kann für dieses Kalenderjahr nicht erneut die Eintragung verlangen. Zeitlich begrenzte Sonderfristen ändern diese Dauerregel nur für das jeweils ausdrücklich genannte Jahr. Bei IVA-Unternehmensgruppen stellt die herrschende Gesellschaft den gemeinsamen freiwilligen Abmeldeantrag dagegen im Dezember. Beginnt eine Tätigkeit im vereinfachten IVA-Regime, ist nach Artikel 30 Absatz 8 RIVA eine Pflichtabmeldung innerhalb der Erklärungsfrist für den Monat der Änderung erforderlich; sie wirkt ab dessen erstem Tag.

Fehlt eine Zugangsvoraussetzung oder sind die Zensusangaben unrichtig oder falsch, kann die AEAT den Antrag ablehnen oder einen bereits Eingetragenen ausschließen. Der Ausschluss wirkt ab dem ersten Tag des Besteuerungszeitraums, in dem die Entscheidung bekannt gegeben wird. Neue Eintragungsanträge sind während der drei Jahre ab Bekanntgabe der Ausschlussentscheidung unzulässig.

Nicht jeder einzelne SII- oder Erklärungsfehler löst automatisch diesen Ausschlussmechanismus aus. Solche Verstöße können gleichwohl Berichtigungen, Rückfragen, Verzögerungen oder Sanktionen nach den jeweils einschlägigen Vorschriften auslösen. Entscheidend ist, Fehler schnell nachvollziehbar zu korrigieren und die Zensusvoraussetzungen fortlaufend zu überwachen.

Wann verbessert REDEME die Liquidität?

Das Verfahren kann sinnvoll sein, wenn über längere Zeit erhebliche erstattungsfähige Vorsteuerüberschüsse entstehen, etwa durch Investitionen oder steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug. Der Nutzen entspricht aber nicht automatisch dem gesamten beantragten Betrag: Entscheidend sind Höhe und Dauer des sonst gebundenen Guthabens, mögliche Prüfungszeiten und der Aufwand für Monatsabschluss und SII.

Vor dem Eintritt sollten Unternehmen mindestens zwölf Monate simulieren. Gegenüberzustellen sind erwartete IVA-Salden, realistische Erstattungszeitpunkte, die Kosten einer SII-fähigen Buchhaltung und die zusätzliche Abstimmungsarbeit. So wird das Registro de Devolución Mensual in Spanien zu einer bewussten Liquiditätsentscheidung statt zu einer bloßen Formaloption.

Häufige Fragen (FAQ)

Bekommt jedes Unternehmen in REDEME monatlich Geld zurück?

Nein. Beantragt werden kann nur ein tatsächlich bestehender Saldo zugunsten des Steuerpflichtigen. Die AEAT darf den Antrag und die Vorsteuerbeträge prüfen.

Ist ein hoher Vorsteuerüberschuss Voraussetzung für die Eintragung?

Nein. Er kann die Teilnahme wirtschaftlich sinnvoll machen, gehört aber nicht zur amtlichen Liste der Zugangsvoraussetzungen.

Kann der Antrag nur im November gestellt werden?

Nein. Neben dem regulären Antrag im November des Vorjahres ist ein Antrag während der Frist für periodische IVA-Erklärungen möglich. Dann gelten ein anderer Wirkungsbeginn und eine längere Mindestbindung.

Werden beim SII vollständige Rechnungen hochgeladen?

Das SII übermittelt strukturierte Daten der IVA-Registerbücher. Die Rechnungen und Nachweise müssen dennoch ordnungsgemäß erstellt und aufbewahrt werden.

Kann man REDEME jederzeit wieder verlassen?

Nicht beliebig freiwillig. Es gelten Mindestbindungszeiten; der freiwillige Antrag erfolgt grundsätzlich im November, bei IVA-Unternehmensgruppen im Dezember vor dem Wirksamkeitsjahr. Davon zu trennen sind die gesetzliche Pflichtabmeldung und ein behördlicher Ausschluss.

Quellen