Kurz & klar
Die spanische IRPF für Residenten kombiniert bei der allgemeinen Bemessungsgrundlage eine staatliche mit der zuständigen autonomen Tarifskala; auf Mallorca gilt 2025 die Skala der Illes Balears. Sparbeträge haben einen eigenen Tarif. Grenzsteuersätze belasten nur den jeweiligen Teilbetrag und sind weder Durchschnittssatz noch endgültige Steuer.
Die spanische Einkommensteuer für natürliche Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Spanien heißt Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF). Ihre Tarife lassen sich nicht aus einer einzigen Prozentzahl ablesen: Allgemeine und Sparbemessungsgrundlage werden getrennt berechnet, beim allgemeinen Tarif kommen staatliche und autonome Skala zusammen.
Einkommensteuer Steuertabellen Spanien 2025: Für wen gelten sie?
Die IRPF erfasst grundsätzlich das Welteinkommen natürlicher Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Doppelbesteuerungsabkommen können beeinflussen, welchem Staat Einkünfte zugeordnet werden oder wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Nichtresidenten verwenden diese Tabellen nicht pauschal. Sie unterliegen für Einkünfte aus Spanien grundsätzlich der Nichtresidentensteuer Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR). Deshalb steht vor jeder Tarifberechnung die Frage, ob die Person im betreffenden Steuerjahr in Spanien ansässig ist.
Die hier dargestellten amtlichen Stufen gelten für das Steuerjahr 2025 und nicht für 2026.
Wie ist die spanische IRPF aufgebaut?
Die IRPF trennt die allgemeine Bemessungsgrundlage (base liquidable general) von der Sparbemessungsgrundlage (base liquidable del ahorro). Zur allgemeinen Bemessungsgrundlage gehören andere Einkunfts- und Ausgleichskomponenten als zur Sparbemessungsgrundlage. Beide Teile erhalten eigene Tarifberechnungen.
Auf die allgemeine Bemessungsgrundlage werden zwei progressive Teilskalen angewendet: die staatliche Skala und die Skala der zuständigen autonomen Gemeinschaft. Die daraus entstehenden Teilquoten werden im weiteren Berechnungsweg zusammengeführt. Bei einer steuerlichen Zuordnung zu den Illes Balears ist daher neben der staatlichen Skala die autonome Balearen-Skala maßgeblich.
Die Sparbemessungsgrundlage besitzt ebenfalls einen gestuften Tarif. Für 2025 ergeben staatliche und autonome Hälfte zusammen die kombinierten Sätze von 19 bis 30 Prozent. Auch diese Sätze gelten jeweils nur für den Teil der Bemessungsgrundlage innerhalb der betreffenden Stufe.
IRPF Steuersätze Spanien 2025: Wie wird der allgemeine Tarif berechnet?
Die staatliche Teilskala der allgemeinen Bemessungsgrundlage beginnt 2025 mit 9,50 Prozent. Sie steigt über sechs Stufen bis zu einem Grenzsteuersatz von 24,50 Prozent für den Teil oberhalb von 300.000 Euro.
| Teil der allgemeinen Bemessungsgrundlage | Staatlicher Grenzsteuersatz 2025 |
|---|---|
| Bis 12.450 Euro | 9,50 Prozent |
| Über 12.450 bis 20.200 Euro | 12,00 Prozent |
| Über 20.200 bis 35.200 Euro | 15,00 Prozent |
| Über 35.200 bis 60.000 Euro | 18,50 Prozent |
| Über 60.000 bis 300.000 Euro | 22,50 Prozent |
| Über 300.000 Euro | 24,50 Prozent |
Die autonome Teilskala wird separat berechnet. Deshalb darf der staatliche Prozentsatz nicht als gesamte persönliche IRPF-Belastung gelesen werden. Eine Addition der obersten staatlichen und autonomen Grenzsätze beschreibt allenfalls den Satz auf einen bestimmten oberen Teilbetrag, nicht den Durchschnittssatz auf das gesamte Einkommen.
Einkommensteuersätze Balearen 2025: Welche Skala gilt auf Mallorca?
Wird der gewöhnliche Aufenthalt einer steuerpflichtigen Person für 2025 den Illes Balears zugeordnet, gilt für die allgemeine Bemessungsgrundlage zusätzlich zur staatlichen Skala die autonome Balearen-Skala. Sie besitzt neun Stufen und beginnt mit 9,00 Prozent.
| Teil der allgemeinen Bemessungsgrundlage | Autonomer Grenzsteuersatz 2025 |
|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 9,00 Prozent |
| Über 10.000 bis 18.000 Euro | 11,25 Prozent |
| Über 18.000 bis 30.000 Euro | 14,25 Prozent |
| Über 30.000 bis 48.000 Euro | 17,50 Prozent |
| Über 48.000 bis 70.000 Euro | 19,00 Prozent |
| Über 70.000 bis 90.000 Euro | 21,75 Prozent |
| Über 90.000 bis 120.000 Euro | 22,75 Prozent |
| Über 120.000 bis 175.000 Euro | 23,75 Prozent |
| Über 175.000 Euro | 24,75 Prozent |
Für Mallorca existiert keine eigene kommunale IRPF-Skala. Maßgeblich ist die autonome Skala der Illes Balears, wenn die regionale Zuordnung dorthin führt. Grundsätzlich kommt es darauf an, in welchem Gebiet die Person während des Steuerjahres die meisten Tage verbracht hat; vorübergehende Abwesenheiten werden mitgezählt. Der Ort der gewöhnlichen Wohnung begründet dabei eine widerlegbare Vermutung.
Eine Steuertabelle Mallorca 2025 besteht daher rechnerisch nicht aus einem einzigen Satzblatt: Die staatliche und die autonome Skala haben unterschiedliche Stufengrenzen und werden getrennt angewendet. Erst die weiteren Schritte der Steuerberechnung führen zur individuellen Gesamtquote.
Welche Steuersätze gelten für die Sparbemessungsgrundlage?
Für die Sparbemessungsgrundlage gelten 2025 fünf kombinierte Stufen. Die staatliche und die autonome Hälfte sind jeweils gleich hoch; zusammen ergeben sie die folgenden Grenzsteuersätze.
| Teil der Sparbemessungsgrundlage | Kombinierter Grenzsteuersatz 2025 |
|---|---|
| Bis 6.000 Euro | 19 Prozent |
| Über 6.000 bis 50.000 Euro | 21 Prozent |
| Über 50.000 bis 200.000 Euro | 23 Prozent |
| Über 200.000 bis 300.000 Euro | 27 Prozent |
| Über 300.000 Euro | 30 Prozent |
Die jeweilige Prozentzahl wird nur auf den Teilbetrag innerhalb der Stufe angewendet. Wer beispielsweise die Schwelle zu einer höheren Stufe überschreitet, versteuert nicht rückwirkend die gesamte Sparbemessungsgrundlage mit dem höheren Satz.
Warum ist der Grenzsteuersatz nicht der persönliche Steuersatz?
Ein Grenzsteuersatz bezeichnet den Satz für den jeweils letzten Teil der Bemessungsgrundlage in einer Tarifstufe. Die darunterliegenden Teilbeträge bleiben mit den niedrigeren Sätzen ihrer Stufen belastet. Der durchschnittliche Steuersatz setzt dagegen eine Steuerquote ins Verhältnis zur zugehörigen Bemessungsgrundlage.
Bei der IRPF kommen weitere Rechenschritte hinzu. Insbesondere wird der persönliche und familiäre Mindestbetrag nicht einfach am Anfang vollständig von der allgemeinen Bemessungsgrundlage abgezogen. Die maßgeblichen Skalen werden auf die Bemessungsgrundlage und gesondert auf den Mindestbetrag angewendet; die so ermittelten Beträge werden anschließend nach den gesetzlichen Regeln miteinander verrechnet.
Abzüge, besondere Einkunftsregeln und persönliche Verhältnisse können die endgültige Steuer zusätzlich verändern. Eine Tarifstufe beantwortet deshalb weder allein die Frage nach dem Durchschnittssatz noch nach der tatsächlich zu zahlenden Steuer.
Wie lässt sich die passende Tabelle sicher auswählen?
- Steuerjahr bestimmen: Nur Tabellen desselben Steuerjahres miteinander kombinieren.
- Ansässigkeit klären: IRPF für Residenten und IRNR für Nichtresidenten nicht vermischen.
- Region zuordnen: Für Residenten die zuständige autonome Gemeinschaft nach den gesetzlichen Aufenthaltskriterien bestimmen.
- Bemessungsgrundlagen trennen: Allgemeine und Sparbemessungsgrundlage mit ihren jeweiligen Tarifen berechnen.
- Staatliche und autonome Skala anwenden: Bei der allgemeinen Bemessungsgrundlage beide Teilquoten getrennt ermitteln.
- Mindestbeträge und weitere Rechenschritte berücksichtigen: Nicht lediglich Grenzsätze addieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Gelten die dargestellten Tabellen für die Einkommensteuer 2026?
Nein. Die dargestellten staatlichen, balearischen und Spar-Tarifstufen gelten ausschließlich für das Steuerjahr 2025. Für andere Steuerjahre sind die jeweils geltenden staatlichen und autonomen Skalen zu verwenden.
Kann man staatlichen und balearischen Höchstsatz einfach addieren?
Die beiden Teilskalen werden zwar im Berechnungsweg zusammengeführt, besitzen aber unterschiedliche Stufengrenzen. Die bloße Addition von Höchstsätzen ergibt deshalb weder eine vollständige Steuerberechnung noch den persönlichen Durchschnittssatz.
Gilt auf Mallorca ein anderer Tarif als auf den übrigen Balearen?
Nein. Für die IRPF gibt es keine eigene Mallorca-Skala. Bei steuerlicher Zuordnung zu den Illes Balears gilt die autonome Balearen-Skala zusammen mit der staatlichen Skala.
Wird das gesamte Einkommen mit dem höchsten erreichten Satz besteuert?
Nein. Der höhere Grenzsteuersatz gilt nur für den Teil der Bemessungsgrundlage in der jeweiligen Stufe. Die darunterliegenden Teilbeträge behalten die niedrigeren Sätze.
Nutzen Nichtresidenten dieselben IRPF-Tabellen?
Nein. Nichtresidenten unterliegen für Einkünfte aus Spanien grundsätzlich der IRNR. Vor der Wahl einer Tabelle muss deshalb die steuerliche Ansässigkeit für das betreffende Jahr geklärt werden.
Quellen
- AEAT, IRPF 2025: staatliche und autonome Steuerquoten, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, IRPF 2025: staatlicher Tarif der allgemeinen Bemessungsgrundlage, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, IRPF 2025: autonomer Tarif der Illes Balears, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, IRPF 2025: Tarif der Sparbemessungsgrundlage, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, IRPF 2025: persönlicher und familiärer Mindestbetrag, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, IRPF 2025: gewöhnlicher Aufenthalt in einer autonomen Gemeinschaft, abgerufen im Juli 2026.
- AEAT, Einordnung von Steuerpflichtigen bei der Einkommensbesteuerung, abgerufen im Juli 2026.
