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Grunderwerbsteuer bei Kauf von Möbel

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 02. Dezember 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 7 Min.

Kurz & klar

Beim privaten Kauf gewöhnlicher Möbel mit einer Bestandsimmobilie kann TPO anfallen. Bei in Spanien ansässigen Käufern richtet sich die territoriale Zuordnung beweglicher Sachen grundsätzlich nach gewöhnlichem Aufenthalt oder Steuersitz. Bei Zuordnung zu den Balearen gelten für gewöhnliche Möbel 4 Prozent und das ATIB-Modelo 600; bei Nichtresidenten kommt für die Möbelübertragung das staatliche Modelo 600 in Betracht. Getrennte Marktwerte und Nachweise bleiben unerlässlich.

Beim Möbelkauf geht es rechtlich nicht um Grunderwerbsteuer, sondern um TPO auf bewegliche Sachen; diese Steuer wird beim Immobilienkauf auf Mallorca häufig übersehen. Werden bei einem privaten Bestandskauf neben dem Haus oder der Wohnung auch bewegliche Möbel entgeltlich übertragen, kann auf das Mobiliar die spanische Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen (Transmisiones Patrimoniales Onerosas, TPO) entfallen. Entscheidend sind neben Gütertrennung, Marktwert und Verkäuferstellung auch der gewöhnliche Aufenthalt oder steuerliche Sitz des Käufers, weil sich danach die territoriale Zuordnung richtet; bei Nichtresidenten kann für die Möbelübertragung die staatliche Steuerverwaltung zuständig sein.

Wann fällt die TPO auf Möbel beim Immobilienkauf auf Mallorca an?

Der private entgeltliche Erwerb beweglicher Sachen fällt grundsätzlich unter die TPO. Das gilt typischerweise, wenn eine Privatperson zusammen mit einer Bestandsimmobilie gebrauchte Tische, Schränke, Betten, Leuchten oder andere tatsächlich bewegliche Einrichtungsgegenstände verkauft. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Käufer.

Welche Steuerverwaltung ist für die Möbel-TPO zuständig?

Bei beweglichen Sachen wird die TPO bei in Spanien ansässigen Käufern territorial grundsätzlich der autonomen Gemeinschaft zugeordnet, in der der Käufer als natürliche Person seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder als juristische Person seinen steuerlichen Sitz hat. Der Standort der gleichzeitig erworbenen Immobilie entscheidet über die Möbelübertragung daher nicht automatisch.

Nur wenn die Übertragung nach dieser Verbindungsvorschrift den Balearen zugeordnet ist, beträgt der dortige allgemeine TPO-Satz für gewöhnliche bewegliche Sachen 4 Prozent und ist das Verfahren der ATIB maßgeblich. Bei Zuordnung zu einer anderen autonomen Gemeinschaft gelten deren Verwaltung, Tarif und Formular. Erwirbt dagegen ein in Spanien nicht ansässiger Käufer in Spanien belegene Möbel und unterliegt das betreffende Dokument weder der proportionalen AJD noch der Gesellschaftsteuer OS, ist nach den AEAT-Hinweisen die staatliche Oficina Nacional de Gestión Tributaria (ONGT) zuständig; für gewöhnliche Möbel gilt dort ebenfalls grundsätzlich der staatliche Satz von 4 Prozent. Die Immobilie selbst bleibt territorial ihrem Belegenheitsort zugeordnet. Für bestimmte Güter bestehen außerdem Sonderregeln; bei einer Lieferung durch einen Unternehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit kann statt TPO die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA) maßgeblich sein.

Vor der Berechnung sind deshalb vier Fragen zu beantworten: Welche Verwaltung ist zuständig? Welche Gegenstände werden tatsächlich übertragen? Sind sie beweglich oder rechtlich Teil der Immobilie? Handelt der Verkäufer privat oder als Unternehmer?

Was gehört steuerlich zur Immobilie und was bleibt beweglich?

Eine separate Möbelliste darf nur Gegenstände erfassen, die wirtschaftlich und rechtlich eigenständig übertragen werden. Lose Möbel und frei bewegliche Einrichtungsgegenstände lassen sich regelmäßig von Grundstück und Gebäude unterscheiden. Fest verbundene Bestandteile dürfen dagegen nicht allein durch ihre Bezeichnung im Vertrag in bewegliches Mobiliar umgewandelt werden.

Die Abgrenzung wirkt sich unmittelbar auf den Tarif aus. Erfasst ein einheitlicher Vertrag bewegliche und unbewegliche Güter, ohne deren jeweilige Wertanteile festzulegen, ordnet das staatliche ITPAJD-Gesetz grundsätzlich den Steuersatz für Immobilien an. Eine unklare Pauschale wie „Haus einschließlich Mobiliar“ kann daher teurer und schwerer prüfbar sein als eine sachgerechte Aufteilung.

Wie wird der steuerpflichtige Möbelwert ermittelt?

Bemessungsgrundlage für bewegliche Sachen ist grundsätzlich ihr Marktwert. Sind der erklärte Wert oder der vereinbarte Preis höher, ist die höchste dieser Größen maßgeblich. Der für Immobilien wichtige Kataster-Referenzwert ist keine Bewertungsregel für gebrauchte Möbel.

Der Marktwert ist nicht mit dem ursprünglichen Neupreis gleichzusetzen. Alter, Zustand, Marke, Qualität, Nutzungsdauer und ein realistischer Wiederverkaufswert können die Bewertung beeinflussen. Eine willkürlich hohe Möbelposition, die nur den Immobilienpreis senken soll, ist nicht belastbar. Umgekehrt sollte wertvolles Mobiliar nicht pauschal mit einem symbolischen Betrag angesetzt werden.

Auch die Immobilie behält ihre eigene gesetzliche Bemessungsgrundlage. Bei ihr ist grundsätzlich mindestens der Kataster-Referenzwert zu beachten, sofern nicht Kaufpreis oder erklärter Wert höher sind. Fehlt ein zertifizierbarer Referenzwert, ist vorbehaltlich behördlicher Prüfung der höchste Wert aus Marktwert, Kaufpreis und erklärtem Wert maßgeblich. Eine Möbelaufteilung kann diese Mindestbewertung nicht aushebeln.

Wie lässt sich der Kaufpreis für Möbel im Immobilienvertrag auf Mallorca belegen?

Eine belastbare Vertragsgestaltung benennt Immobilien- und Möbelpreis getrennt. Zusätzlich sollte eine Inventarliste die übertragenen Gegenstände hinreichend konkret beschreiben. Fotos, Angaben zu Zustand und Alter, plausible Einzel- oder Gruppenwerte und eine eindeutige Zahlungszuordnung verbessern die Nachvollziehbarkeit.

Die balearische Steuerverwaltung verlangt Unterlagen, die den Erwerb der Güter oder Rechte belegen. Eine bestimmte einheitliche Form der Inventarliste ist für gewöhnliches Mobiliar nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Vertrag, Inventar, tatsächliche Übergabe und Zahlung zusammenpassen.

Unterlage Praktischer Zweck
Kaufvertrag oder notarielle Urkunde Getrennte Gegenstände und Gegenleistungen festhalten
Inventarliste Übertragene Möbel eindeutig identifizieren
Fotos und Zustandsangaben Wertansatz zum Erwerbszeitpunkt plausibilisieren
Wertaufstellung Marktgerechte Einzel- oder Gruppenwerte erklären
Zahlungsnachweis Vereinbarte Kaufpreisaufteilung belegen

Wie werden Möbel und Immobilie im Modelo 600 erklärt?

Ist der private Erwerb gewöhnlicher Möbel territorial den Balearen zugeordnet, ist dort grundsätzlich das allgemeine Modelo 600 vorgesehen. Das Modelo 620 ist nach den Hinweisen der Agència Tributària de les Illes Balears insbesondere für Fahrzeuge und Boote bestimmt und deshalb nicht das Standardformular für eine normale Wohnungseinrichtung. Bei einer Zuordnung zu einer anderen autonomen Gemeinschaft sind deren Formular und Einreichungsweg maßgeblich. Im beschriebenen staatlichen Nichtresidentenfall wird das staatliche Modelo 600 für die ONGT verwendet; es ist nicht das ATIB-Formular.

Die Steuer entsteht am Tag des steuerbaren Vertrags oder Rechtsgeschäfts. Im balearischen Verfahren müssen Zahlung und Einreichung grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen. Im beschriebenen staatlichen Nichtresidentenverfahren gilt dagegen eine Frist von 30 Werktagen ab dem steuerbaren Vertrag oder Rechtsgeschäft.

Wer eine möblierte Immobilie in Spanien kaufen möchte, sollte die steuerliche Aufteilung vor der Unterzeichnung klären. Nachträgliche Listen, die nicht mit Vertrag und Kaufpreiszahlung übereinstimmen, bieten eine deutlich schwächere Beweislage.

Wann kann statt TPO die spanische IVA gelten?

Die 4 Prozent setzen voraus, dass die Übertragung als TPO-pflichtiger Erwerb beweglicher Sachen behandelt wird. Verkauft dagegen ein Unternehmer Möbel im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, kann eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vorliegen. Auch bei Paketen aus Immobilie, Ausstattung und weiteren Leistungen ist der tatsächliche wirtschaftliche Zusammenhang zu prüfen.

Die Verkäuferstellung sollte deshalb ausdrücklich dokumentiert werden. Der private Verkauf gebrauchter Hausmöbel ist steuerlich etwas anderes als die Lieferung einer Ausstattung durch einen Bauträger, Händler oder Vermieter im Rahmen seines Unternehmens.

Welche Fehler führen bei der Wertaufteilung zu Problemen?

  • Der Vertrag nennt nur einen Gesamtpreis und trennt Immobilie und Mobiliar nicht.
  • Die Möbelliste enthält fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile.
  • Der Möbelwert ist ohne Bezug zu Alter, Zustand und Marktwert angesetzt.
  • Inventarliste, notarielle Urkunde und Zahlungsfluss widersprechen einander.
  • Der Verkäufer wird ohne Prüfung als Privatperson behandelt.
  • Die Möbelposition soll den für die Immobilie geltenden Referenzwert unterschreiten.
  • Die territoriale Zuständigkeit und anschließend das dort geltende Formular samt Frist werden bei der Kaufabwicklung nicht geprüft.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer schuldet die TPO auf mitgekaufte Möbel?

Bei einer steuerpflichtigen entgeltlichen Übertragung beweglicher Sachen ist grundsätzlich der Käufer Steuerschuldner.

Werden gebrauchte Möbel auf den Balearen immer mit 4 Prozent besteuert?

Nein. Vier Prozent ist der allgemeine balearische TPO-Satz für gewöhnliche bewegliche Sachen, wenn die Übertragung territorial den Balearen zugeordnet ist. Daneben müssen Sondergüter, die Zuständigkeit einer anderen autonomen Gemeinschaft oder des Staates und unternehmerische, möglicherweise umsatzsteuerpflichtige Lieferungen getrennt eingeordnet werden.

Kann der Möbelpreis frei gewählt werden?

Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Marktwert; ein höherer erklärter Wert oder Kaufpreis geht vor. Der Ansatz sollte deshalb mit Inventar, Zustand und plausiblen Vergleichswerten belegt werden.

Was passiert ohne getrennte Wertangabe?

Umfasst derselbe Vertrag bewegliche und unbewegliche Güter ohne Werttrennung, kann für den gesamten gemischten Erwerb der Immobilientarif maßgeblich werden.

Welches Formular gilt für gewöhnliches Mobiliar?

Bei einer territorialen Zuordnung zu den Balearen ist für gewöhnliches Mobiliar grundsätzlich das Modelo 600 zu verwenden. Andernfalls gilt das Formular der zuständigen autonomen Gemeinschaft oder im beschriebenen Nichtresidentenfall das staatliche Modelo 600 für die ONGT. Das Modelo 620 ist auf den Balearen insbesondere für Fahrzeuge und Boote vorgesehen.

Wie lange ist die Frist?

Im balearischen Verfahren sind Zahlung und Einreichung grundsätzlich innerhalb eines Monats ab dem steuerbaren Vertrag oder Rechtsgeschäft vorzunehmen. Für das beschriebene staatliche Nichtresidentenverfahren gelten 30 Werktage; bei anderen autonomen Gemeinschaften ist deren eigene Frist maßgeblich.

Quellen