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Referenzwert und steuerliche Bemessungsgrundlage

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 23. November 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 7 Min.

Kurz & klar

Der valor de referencia ist in Spanien häufig die steuerliche Mindestbasis beim Immobilienkauf sowie bei Erbschaft und Schenkung. Ein höherer Kaufpreis oder erklärter Wert kann vorgehen. Katasterwert, Marktwert und Bankbewertung sind davon zu unterscheiden. Ein unzutreffender Referenzwert wird über die Berichtigung oder Anfechtung des Steuerfalls mit objektbezogenen Belegen bestritten.

Der spanische valor de referencia ist ein vom Kataster ermittelter Wert für Immobilien. Seit 2022 prägt er insbesondere die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er ist weder der Kaufpreis noch der Katasterwert oder eine individuelle Bankbewertung.

Was bedeutet Referenzwert Immobilie Spanien?

Die Dirección General del Catastro bestimmt den Referenzwert aus den Preisen der vor Notaren dokumentierten Immobilienverkäufe und den Katastermerkmalen des einzelnen Objekts. Er gehört zu den wirtschaftlichen Angaben der Katasterbeschreibung. Für seine steuerliche Wirkung ist der Wert am jeweiligen Steuerstichtag maßgeblich.

Jährlich werden Durchschnittswertmodule für räumlich und sachlich vergleichbare Immobilienbereiche abgeleitet. Aus diesen Modulen und den beim Kataster gespeicherten Objektmerkmalen entsteht der individuelle Wert. Das Verfahren ist damit objektbezogen, aber keine Besichtigung und keine individuelle Verkehrswertermittlung für jeden einzelnen Kauf.

Der Referenzwert darf den Marktwert nicht überschreiten. Die Orden HFP/1104/2021 schreibt für städtische und ländliche Immobilien einen Minderungsfaktor von 0,9 vor. Dieser Abschlag wird im Berechnungsmodell angewandt; er schließt dennoch nicht aus, dass falsche Katasterdaten oder besondere Mängel eines Objekts zu einem unpassenden Ergebnis führen.

Welche Werte müssen Käufer auseinanderhalten?

Wert Funktion Typische Fundstelle
Valor de referencia steuerlicher Referenzwert für bestimmte Erwerbssteuern Sede Electrónica del Catastro
Kaufpreis zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung Kaufvertrag und notarielle Urkunde
Marktwert wahrscheinlicher Preis zwischen unabhängigen Parteien stichtagsbezogene Marktbelege oder Bewertung
Valor catastral Katasterwert, unter anderem Grundlage der IBI Kataster- und IBI-Unterlagen
Tasación Bewertung für Finanzierung und Kreditsicherheit Gutachten für die Bank

Der valor catastral wird durch den Referenzwert nicht geändert. Nach den amtlichen Katasterinformationen hat der Referenzwert auch keine Wirkung auf die kommunale Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI). Eine Bank kann für ihre Kreditentscheidung wiederum eine eigene tasación verlangen und muss sich nicht am steuerlichen Referenzwert orientieren.

Welche Bemessungsgrundlage gilt beim Immobilienkauf?

Bei einer Übertragung, die der entgeltlichen Übertragungssteuer Transmisiones Patrimoniales Onerosas (TPO) innerhalb des Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (ITP/AJD) unterliegt, ist für eine Immobilie grundsätzlich der Referenzwert am Steuerstichtag anzusetzen. Liegen der erklärte Wert, der vereinbarte Preis oder die Gegenleistung höher, wird die höchste dieser Größen zur Bemessungsgrundlage.

Ein Katasterreferenzwert Spanien oberhalb des vereinbarten Kaufpreises kann somit zu einer Steuerbemessung führen, die den Preis übersteigt. Der niedrigere Vertragspreis wird nicht allein deshalb maßgeblich, weil er wirtschaftlich erklärbar erscheint. Ein unzutreffender Referenzwert muss über den vorgesehenen steuerlichen Weg mit Belegen angegriffen werden.

Gibt es keinen Referenzwert oder kann die Dirección General del Catastro ihn nicht zertifizieren, entfällt die Steuer nicht. Dann gilt bei TPO grundsätzlich die höchste Größe aus erklärtem Wert, Preis oder Gegenleistung und Marktwert, vorbehaltlich einer Prüfung durch die Verwaltung.

Für AJD gelten eigene Regeln: Wird die Bemessungsgrundlage anhand eines Immobilienwerts bestimmt, darf dieser den nach Artikel 10 maßgeblichen Wert nicht unterschreiten. Bei einer Hypothek ist dagegen grundsätzlich die gesicherte Gesamtverbindlichkeit maßgeblich. Eine daneben anfallende IVA wird grundsätzlich nach der Gegenleistung und nicht nach dem Referenzwert berechnet.

Was gilt bei Erbschaft und Schenkung?

Bei der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für eine Immobilie ebenfalls grundsätzlich der Referenzwert am Steuerstichtag maßgeblich. Ist der von den Beteiligten erklärte Wert höher, wird dieser höhere Wert angesetzt.

Fehlt ein zertifizierbarer Referenzwert, unterscheidet sich die Auffangregel vom Kauf. Bei Erbschaft und Schenkung ist grundsätzlich der höhere Wert aus erklärtem Wert und Marktwert maßgeblich. Einen vereinbarten Kaufpreis gibt es bei einem unentgeltlichen Erwerb nicht als weitere Vergleichsgröße.

Auf Mallorca verwaltet die Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) diese übertragenen Steuern in ihrem Zuständigkeitsbereich. Der Referenzwert selbst stammt jedoch vom staatlichen Kataster. Autonome Steuersätze, Freibeträge und Vergünstigungen sind deshalb getrennt von der Frage zu prüfen, welcher Immobilienwert die Bemessungsgrundlage bildet.

Welche Rolle spielt der Wert bei der Vermögensteuer?

Die Vermögensteuer folgt einer eigenen Vergleichsregel. Immobilien werden mit dem höchsten Wert aus Katasterwert, dem von der Verwaltung für andere Steuern festgestellten oder geprüften Wert und dem Erwerbspreis beziehungsweise Erwerbswert angesetzt.

Der Referenzwert kann in diese Regel einfließen, wenn er bei der Besteuerung des Erwerbs als Bemessungsgrundlage gedient hat. Nach der amtlichen Katasterauskunft betrifft das Immobilien, die seit dem 1. Januar 2022 erworben wurden. Vor diesem Datum vorhandener Immobilienbestand wird nicht allein durch die Einführung des Referenzwerts rückwirkend neu bewertet.

Wie prüft man den Immobilien Referenzwert Mallorca?

Die Sede Electrónica del Catastro ermöglicht die Abfrage und Zertifizierung des Werts für einen bestimmten Stichtag. Für 2026 stehen die Werte seit dem 1. Januar dauerhaft bereit. Benötigt werden die eindeutige Katasterreferenz und eine zulässige Identifikation über die angebotenen Zugangswege.

  • Katasterreferenz der konkreten Einheit mit Grundbuch, IBI-Beleg und Kaufunterlagen abgleichen.
  • Referenzwert für den tatsächlichen Steuerstichtag abrufen und Zertifikat sichern.
  • Fläche, Nutzung, Baujahr, Lage und weitere Katastermerkmale mit dem realen Objekt vergleichen.
  • Kaufpreis oder erklärten Wert und den Referenzwert für die Steuerberechnung gegenüberstellen.
  • Bei Auffälligkeiten frühzeitig Fotos, technische Berichte, Kostenvoranschläge und Marktvergleiche stichtagsbezogen sammeln.

Katasterberechtigte können zusätzlich einen begründenden Nachweis mit den technischen Elementen der Wertbestimmung abrufen. Bei einer Mallorca-Immobilie sollte der Wert vor der Unterzeichnung geprüft werden, weil er die verfügbare Liquidität für ITP oder Erbschaft- und Schenkungsteuer unmittelbar beeinflussen kann.

Wie kann ein zu hoher Referenzwert angegriffen werden?

Der Referenzwert wird grundsätzlich dann angefochten, wenn er steuerlich als Bemessungsgrundlage wirkt. Hat der Steuerpflichtige bereits eine Selbstveranlagung abgegeben, kann er deren Berichtigung beantragen und dabei den Referenzwert bestreiten. Erlässt die Verwaltung einen Bescheid, kommen je nach Verfahrenslage ein recurso de reposición oder eine reclamación económico-administrativa in Betracht.

Bei der Berichtigung der Selbstveranlagung und im Reposición-Verfahren muss die Steuerverwaltung einen verpflichtenden und für sie bindenden Bericht der Dirección General del Catastro einholen. Im wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren ist der Bericht ebenfalls zwingend einzuholen, bindet das entscheidende Tribunal jedoch nicht. Darin wird der Wert anhand der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen bestätigt oder korrigiert. Ein privates Gutachten kann wichtiges Beweismittel sein, ersetzt aber weder den Berichtigungsantrag noch den zulässigen Rechtsbehelf.

Geeignete Belege beziehen sich auf die konkrete Immobilie und den maßgeblichen Stichtag. Dazu können unrichtige Katasterflächen, abweichende Nutzung, erheblicher Sanierungsbedarf, Bauschäden, rechtliche Beschränkungen und belastbare Vergleichstransaktionen gehören. Allgemeine Aussagen über sinkende Preise reichen regelmäßig weniger weit als objektbezogene Unterlagen.

Was bedeutet das Urteil des Verfassungsgerichts von 2026?

Das Tribunal Constitucional hat die angegriffene Referenzwertregelung mit Urteil 13/2026 nicht für verfassungswidrig erklärt. Es sah in der an Marktwerten orientierten objektiven Bewertung keinen unzulässigen Mechanismus, weil insbesondere eine einzelfallbezogene Korrektur anhand der Beweise des Steuerpflichtigen erreichbar bleiben muss.

Das Urteil macht einen konkreten Wert daher nicht unangreifbar. Es unterstreicht vielmehr die Bedeutung des Berichtigungs- und Rechtsbehelfsverfahrens sowie eines technisch begründeten Katasterberichts. Für Betroffene bleibt entscheidend, den behaupteten niedrigeren Objektwert nachvollziehbar zu belegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der Referenzwert immer die steuerliche Mindestbemessung?

Bei TPO sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich ja, wenn ein zertifizierbarer Referenzwert vorhanden ist. Ein höherer erklärter Wert oder bei TPO ein höherer Kaufpreis kann die Bemessungsgrundlage weiter erhöhen. Bei AJD gilt die Wertuntergrenze nur, soweit ein Immobilienwert die Bemessungsgrundlage bestimmt; für IVA gilt sie nicht.

Ändert der Referenzwert die jährliche IBI?

Nein. Der Referenzwert ändert den valor catastral nicht und hat nach der Katasterverwaltung keine Wirkung auf die Bemessung der IBI.

Was passiert, wenn kein Referenzwert vorhanden ist?

Die Besteuerung entfällt nicht. Bei TPO werden erklärter Wert, Preis oder Gegenleistung und Marktwert verglichen; bei Erbschaft oder Schenkung sind erklärter Wert und Marktwert maßgeblich.

Kann man den Wert vor dem Kauf direkt anfechten?

Die gesetzliche Anfechtung setzt grundsätzlich seine steuerliche Wirkung voraus. Vorher können Daten und Belege vorbereitet werden; die eigentliche Bestreitung erfolgt mit der Berichtigung der Selbstveranlagung oder gegen die Steuerfestsetzung.

Reicht ein niedriger Bankwert als Beweis?

Eine Bankbewertung kann ein Beleg sein, entscheidet den Steuerstreit aber nicht allein. Aussagekräftiger wird sie zusammen mit stichtagsbezogenen Objektmängeln, korrekten Katasterdaten und nachvollziehbaren Marktvergleichen.

Quellen