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Erbschaftsteuer Steuertabellen

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 08. Oktober 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 11 Min.

Kurz & klar

Spanische Steuertabellen liefern keinen fertigen Endbetrag. Nach Reduktionen wird der progressive Tarif auf die Bemessungsgrundlage angewandt, anschließend folgt der Koeffizient nach Verwandtschaft und Vorvermögen; erst danach greifen Abzüge oder Boni. Bei balearischer Anknüpfung können regionale Tabellen die staatlichen Werte ersetzen. Form-, Wert-, Nachweis- und Einreichungspflichten bleiben zusätzlich zu prüfen.

Eine Steuertabelle zeigt bei der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer immer nur einen Teil der Berechnung. Zuerst sind die anwendbare staatliche oder autonome Regelung, der Nettoerwerb und die Reduktionen zu bestimmen. Erst danach folgen Tarif, Vorvermögenskoeffizient und mögliche Abzüge oder Boni.

Wie liest man eine Impuesto sobre Sucesiones Tabelle für Spanien?

Die staatliche Berechnung folgt einer festen Reihenfolge. Vom steuerpflichtigen Nettoerwerb werden zunächst die anwendbaren Reduktionen abgezogen. Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird der progressive Tarif angewandt. Die so ermittelte Quote wird anschließend mit dem Koeffizienten nach Verwandtschaft und Vorvermögen multipliziert. Erst von dieser korrigierten Quote werden anwendbare Abzüge und Boni abgezogen.

  1. Steuerpflichtigen Nettoerwerb bestimmen.
  2. Anwendbare persönliche und sachliche Reduktionen abziehen.
  3. Progressiven Tarif auf die Bemessungsgrundlage anwenden.
  4. Tarifquote mit dem Vorvermögens- und Verwandtschaftskoeffizienten multiplizieren.
  5. Anwendbare Abzüge und Boni von der korrigierten Quote abziehen.

Der Prozentsatz einer Tabellenzeile ist ein Grenzsteuersatz für den Teilbetrag oberhalb der jeweiligen Untergrenze. Er wird nicht auf den gesamten Erwerb angewandt. Die in der Tabelle ausgewiesene Grundquote bildet die Belastung der vorherigen Stufen bereits ab.

Welche staatlichen Reduktionen gelten nach Verwandtschaft?

Die folgenden persönlichen Reduktionen gelten für Erwerbe von Todes wegen einschließlich der gesetzlich erfassten Lebensversicherungen, nicht allgemein für Schenkungen.

Gruppe Erwerber Persönliche Reduktion
I Abkömmlinge und Adoptivkinder unter 21 Jahren 15.956,87 Euro zuzüglich 3.990,72 Euro je Jahr unter 21, höchstens 47.858,59 Euro
II Abkömmlinge ab 21 Jahren, Ehegatten und Vorfahren 15.956,87 Euro
III Seitenverwandte zweiten und dritten Grades sowie Vorfahren und Abkömmlinge durch Schwägerschaft 7.993,46 Euro
IV Übrige Erwerber Keine persönliche Reduktion

Diese staatlichen Werte sind nicht automatisch auf jeden Erwerb anwendbar. Autonome Gemeinschaften dürfen eigene Reduktionen, Tarife, Vorvermögensbeträge, Koeffizienten, Abzüge und Boni festlegen. Vor jeder Berechnung muss daher geklärt werden, welche Gebietsnorm den Fall erfasst.

Wie sieht der staatliche progressive Tarif aus?

Bemessungsgrundlage ab Grundquote Nächste Teilspanne Grenzsatz
0 Euro 0 Euro 7.993,46 Euro 7,65 Prozent
7.993,46 Euro 611,50 Euro 7.987,45 Euro 8,50 Prozent
15.980,91 Euro 1.290,43 Euro 7.987,45 Euro 9,35 Prozent
23.968,36 Euro 2.037,26 Euro 7.987,45 Euro 10,20 Prozent
31.955,81 Euro 2.851,98 Euro 7.987,45 Euro 11,05 Prozent
39.943,26 Euro 3.734,59 Euro 7.987,45 Euro 11,90 Prozent
47.930,72 Euro 4.685,10 Euro 7.987,45 Euro 12,75 Prozent
55.918,17 Euro 5.703,50 Euro 7.987,45 Euro 13,60 Prozent
63.905,62 Euro 6.789,79 Euro 7.987,45 Euro 14,45 Prozent
71.893,07 Euro 7.943,98 Euro 7.987,45 Euro 15,30 Prozent
79.880,52 Euro 9.166,06 Euro 39.877,15 Euro 16,15 Prozent
119.757,67 Euro 15.606,22 Euro 39.877,16 Euro 18,70 Prozent
159.634,83 Euro 23.063,25 Euro 79.754,30 Euro 21,25 Prozent
239.389,13 Euro 40.011,04 Euro 159.388,41 Euro 25,50 Prozent
398.777,54 Euro 80.655,08 Euro 398.777,54 Euro 29,75 Prozent
797.555,08 Euro 199.291,40 Euro Mehrbetrag 34 Prozent

Nach dem Tarif folgt der staatliche Multiplikator. Verwandtschaftsgruppe und Vorvermögen sind dabei zwei eigenständige Rechengrößen. Bei persönlicher spanischer Steuerpflicht ist grundsätzlich das weltweite Vorvermögen maßgeblich; bei beschränkter Steuerpflicht nur das Vorvermögen, das nach den vermögensteuerlichen Regeln der realen Steuerpflicht unterliegt. Diese Abgrenzung gilt auch bei Anwendung regionaler Koeffizienten.

Vorvermögen Gruppen I und II Gruppe III Gruppe IV
Bis 402.678,11 Euro 1,0000 1,5882 2,0000
Über 402.678,11 bis 2.007.380,43 Euro 1,0500 1,6676 2,1000
Über 2.007.380,43 bis 4.020.770,98 Euro 1,1000 1,7471 2,2000
Über 4.020.770,98 Euro 1,2000 1,9059 2,4000

An den Grenzen des Vorvermögens enthält das Gesetz einen Ausgleich: Der steuerliche Mehrbetrag gegenüber der niedrigeren Stufe darf nicht höher sein als der Vermögenszuwachs, der die Grenze überschreitet.

Was zeigen Erbschaftsteuer Steuertabellen Spanien für Mallorca?

Bei balearischer Anknüpfung ersetzen oder ergänzen regionale Werte die staatlichen Tabellen. Die persönlichen Reduktionen bei Erwerben von Todes wegen betragen in Gruppe I 25.000 Euro zuzüglich 6.250 Euro je Jahr unter 21, höchstens 50.000 Euro. Gruppe II erhält 25.000 Euro, Gruppe III 8.000 Euro und Gruppe IV 1.000 Euro.

Der allgemeine balearische Tarif hat ebenfalls 16 progressive Stufen, aber gerundete Stufengrenzen und eigene Grundquoten.

Bemessungsgrundlage ab Grundquote Nächste Teilspanne Grenzsatz
0 Euro 0 Euro 8.000 Euro 7,65 Prozent
8.000 Euro 612 Euro 8.000 Euro 8,50 Prozent
16.000 Euro 1.292 Euro 8.000 Euro 9,35 Prozent
24.000 Euro 2.040 Euro 8.000 Euro 10,20 Prozent
32.000 Euro 2.856 Euro 8.000 Euro 11,05 Prozent
40.000 Euro 3.740 Euro 8.000 Euro 11,90 Prozent
48.000 Euro 4.692 Euro 8.000 Euro 12,75 Prozent
56.000 Euro 5.712 Euro 8.000 Euro 13,60 Prozent
64.000 Euro 6.800 Euro 8.000 Euro 14,45 Prozent
72.000 Euro 7.956 Euro 8.000 Euro 15,30 Prozent
80.000 Euro 9.180 Euro 40.000 Euro 16,15 Prozent
120.000 Euro 15.640 Euro 40.000 Euro 18,70 Prozent
160.000 Euro 23.120 Euro 80.000 Euro 21,25 Prozent
240.000 Euro 40.120 Euro 160.000 Euro 25,50 Prozent
400.000 Euro 80.920 Euro 400.000 Euro 29,75 Prozent
800.000 Euro 199.920 Euro Mehrbetrag 34 Prozent

Welcher Sondertarif gilt für nahe Angehörige?

Für balearische Erbschaften der Gruppen I und II gilt ein eigener Tarif. Auch hier wird nur der Mehrbetrag innerhalb der letzten Stufe mit dem jeweiligen Grenzsatz belastet.

Bemessungsgrundlage ab Grundquote Nächste Teilspanne Grenzsatz
0 Euro 0 Euro 700.000 Euro 1 Prozent
700.000 Euro 7.000 Euro 300.000 Euro 8 Prozent
1.000.000 Euro 31.000 Euro 1.000.000 Euro 11 Prozent
2.000.000 Euro 141.000 Euro 1.000.000 Euro 15 Prozent
3.000.000 Euro 291.000 Euro Mehrbetrag 20 Prozent

Die daraus entstehende Tarifquote ist noch nicht das endgültige Ergebnis. Der balearische Erbschaftskoeffizient richtet sich nach Vorvermögen und Gruppe.

Vorvermögen Gruppen I und II Privilegierter Teil Gruppe III Übrige Gruppe III Gruppe IV
Bis 400.000 Euro 1,0000 1,2706 1,6575 1,7000
Über 400.000 bis 2 Millionen Euro 1,0500 1,3341 1,7000 1,7850
Über 2 bis 4 Millionen Euro 1,1000 1,3977 1,7850 1,8700
Über 4 Millionen Euro 1,2000 1,5247 1,9550 2,0400

Der privilegierte Teil der Gruppe III umfasst blutsverwandte Seitenverwandte zweiten oder dritten Grades sowie Vorfahren oder Abkömmlinge durch Schwägerschaft. Auch die balearische Koeffizientenregel begrenzt an den Vorvermögensgrenzen den steuerlichen Mehrbetrag auf den Zuwachs oberhalb der Grenze.

Nach der Korrektur der Tarifquote können die balearischen Erbschaftsabzüge greifen. Für die Gruppen I und II beträgt der Abzug 100 Prozent. Bestimmte blutsverwandte Seitenverwandte zweiten oder dritten Grades der Gruppe III erhalten 60 Prozent, wenn keine Abkömmlinge oder Adoptivkinder des Erblassers konkurrieren oder wenn konkurrierende Abkömmlinge beziehungsweise Adoptivkinder enterbt sind; für die übrige Gruppe III gelten 35 Prozent. Ein vollständiger Abzug ist weder ein Freibetrag noch eine Befreiung von der Einreichung.

Für die gewöhnliche Wohnung des Erblassers kann bei erfüllten persönlichen Voraussetzungen zusätzlich eine Reduktion von 100 Prozent gelten. Für Steuerentstehungszeitpunkte ab dem 14. Juni 2026 beträgt der Höchstbetrag je Erwerber auf Mallorca und Menorca 331.859,70 Euro, auf Ibiza und Formentera 378.211,68 Euro. Der Erwerb ist grundsätzlich fünf Jahre zu halten, sofern der Erwerber nicht vorher verstirbt. Diese Reduktion wirkt bereits auf die Bemessungsgrundlage und ist deshalb von einem späteren Abzug auf die korrigierte Quote zu unterscheiden.

Welche Werte nennt die Schenkungsteuer Tabelle Balearen für Mallorca?

Bei balearischen Schenkungen gilt derselbe allgemeine 16-stufige Tarif von 7,65 Prozent bis 34 Prozent für den Teil oberhalb von 800.000 Euro. Die Schenkungskoeffizienten unterscheiden sich jedoch teilweise von den Erbschaftskoeffizienten.

Vorvermögen Gruppen I und II Privilegierter Teil Gruppe III Übrige Gruppe III Gruppe IV
Bis 400.000 Euro 1,0000 1,5882 1,9500 2,0000
Über 400.000 bis 2 Millionen Euro 1,0500 1,6676 2,0000 2,1000
Über 2 bis 4 Millionen Euro 1,1000 1,7471 2,1000 2,2000
Über 4 Millionen Euro 1,2000 1,9059 2,3000 2,4000

Von der liquiden Quote, also nach den zuvor anwendbaren Abzügen und Vergünstigungen, können bei erfüllten Form- und Nachweisvoraussetzungen 100 Prozent für die Gruppen I und II, 60 Prozent für blutsverwandte Seitenverwandte zweiten oder dritten Grades und 35 Prozent für die übrigen Erwerber der Gruppe III abgezogen werden. Die erbschaftsteuerliche Konkurrenzbedingung gegenüber Abkömmlingen gilt für diesen 60-Prozent-Schenkungsabzug nicht.

Bei unentgeltlichen Immobilienübertragungen darf der in der öffentlichen Urkunde erklärte Wert den Kataster-Referenzwert grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten. Fehlt ein feststellbarer Referenzwert, ist der Marktwert selbst die Obergrenze, ohne zusätzlichen Aufschlag von 20 Prozent. Wird diese Grenze bei einer Schenkung innerhalb der Gruppen I oder II verletzt und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, begrenzt der Ersatzabzug die verbleibende Steuer auf höchstens 7 Prozent der um Reduktionen verminderten Bemessungsgrundlage; eine bereits niedrigere liquide Quote bleibt maßgeblich. Bei Schenkungen von Bargeld oder Guthaben auf den in Artikel 12 des spanischen Vermögensteuergesetzes genannten Konten und Einlagen sind Herkunftsnachweis und Angabe der Mittel in der öffentlichen Urkunde weitere Voraussetzungen.

Warum reicht eine Tabelle für die Fallberechnung nicht aus?

Schon die richtige Gebietsnorm entscheidet darüber, welche Reduktionen, Tarife, Koeffizienten und Abzüge anzuwenden sind. Hinzu kommen Schulden, besondere Reduktionen, Vorvermögen, frühere Erwerbe, die Belegenheit von Vermögen und mögliche ausländische Steuern. Eine Zahl aus der Tarifspalte ist deshalb kein verlässlicher Endbetrag.

Auch aufgeteilte Rechte verändern die Berechnungsgrundlage. Ein befristeter Nießbrauch wird grundsätzlich mit 2 Prozent des Gesamtwerts je Jahr und höchstens 70 Prozent bewertet. Ein lebenslanger Nießbrauch beträgt bei einem Alter unter 20 Jahren 70 Prozent, sinkt mit jedem weiteren Lebensjahr um einen Prozentpunkt und beträgt mindestens 10 Prozent. Das bloße Eigentum entspricht grundsätzlich der Differenz.

Beim steuerlichen Hausrat gilt ebenfalls keine undifferenzierte Pauschale auf den gesamten Nachlass. Nach der vom TEAC am 30. Mai 2025 (00-06258-2024) angewandten Rechtsprechung umfasst Hausrat bewegliche Gegenstände des häuslichen und persönlichen Gebrauchs. Geld, Wertpapiere und immaterielle Rechte gehören nicht zur Grundlage der 3-Prozent-Vermutung. Die Werte der vom Erblasser selbst genutzten Haupt- und weiteren Wohnungen werden jedoch in deren Immobilienbasis einbezogen, anders als vermietete oder unentgeltlich anderen überlassene Immobilien. Fehlender oder geringerer Hausrat kann nachgewiesen werden.

Schließlich bleiben die Verfahrenspflichten bestehen. Bei Zuständigkeit der ATIB beträgt die Einreichungsfrist für Erbfälle ab dem Tod sechs Monate; verwendet werden insbesondere Modelo 650 und die Nachlassaufstellung Modelo 660. Bei Schenkungen beträgt die balearische Frist einen Monat und nur bei vollständig elektronischer Einreichung und Zahlung einen Monat und zehn Kalendertage; hierfür ist Modelo 651 vorgesehen. Nachfolgepakte mit gegenwärtiger Übertragung lösen die Steuer bereits beim Abschluss aus und fallen im balearischen Verfahren ebenfalls unter die Monatsfrist einschließlich der möglichen elektronischen Verlängerung. Bei staatlicher Zuständigkeit gelten dagegen das AEAT-Verfahren und seine Fristen: insbesondere Modelo 650 mit sechs Monaten für Erbfälle und Modelo 651 mit 30 Arbeitstagen für Schenkungen. Die Anwendung balearischer Vergünstigungen ändert die Einreichungsbehörde nicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist der höchste Prozentsatz auf den gesamten Erwerb anzuwenden?

Nein. Der jeweilige Grenzsatz gilt nur für den Teil der Bemessungsgrundlage oberhalb der Tabellenuntergrenze. Die Grundquote enthält bereits die Belastung der vorangegangenen Stufen.

Ist ein Abzug von 100 Prozent dasselbe wie ein Freibetrag?

Nein. Ein Freibetrag oder eine Reduktion mindert die Bemessungsgrundlage vor der Tarifanwendung. Der balearische Abzug von 100 Prozent wird bei Erwerben von Todes wegen auf die korrigierte tarifliche Quote, bei Schenkungen auf die liquide Quote nach vorherigen Abzügen und Vergünstigungen angewandt. Er beseitigt nicht die Einreichungspflicht.

Gilt die zusätzliche Zehntagesfrist auch für Erbfälle?

Nein. Für Erbfälle ab dem Tod gilt eine Frist von sechs Monaten. Ein Monat und zehn Kalendertage gilt im balearischen Verfahren nur für die sonstigen Erwerbsfälle mit Monatsfrist, insbesondere Schenkungen und Nachfolgepakte mit gegenwärtiger Übertragung, wenn Einreichung und Zahlung vollständig elektronisch erfolgen.

Quellen