SteuerPediaWissen

Modelo 848 | Mitteilung Jahresumsatz für Gewerbesteuer

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 16. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Modelo 848 teilt der spanischen Steuerbehörde den für die IAE maßgeblichen Nettoumsatz mit. Es betrifft nur nicht befreite Einheiten, deren Wert nicht bereits in einer Körperschaftsteuer-, Nichtresidenten- oder Modelo-184-Erklärung vollständig enthalten ist. Der Bezugszeitraum hängt von der Einheit ab; die Abgabe läuft regulär vom 1. Januar bis einschließlich 14. Februar des Wirksamkeitsjahres.

Das Modelo 848 Spanien übermittelt den maßgeblichen Nettoumsatz für die Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten. Es betrifft nur IAE-pflichtige, nicht befreite Einheiten, deren Umsatzwert der Steuerverwaltung nicht bereits über einen anerkannten anderen Erklärungsweg vorliegt. Bezugszeitraum, Befreiung und Vormeldung müssen deshalb vor der Abgabe gemeinsam geprüft werden.

Was ist das Modelo 848?

Das Modelo 848 ist die Mitteilung des Nettoumsatzes (comunicación del importe neto de la cifra de negocios, INCN) für die spanische Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE). Die Finanzverwaltung benötigt diese Angabe insbesondere, um die umsatzabhängige IAE-Befreiung und den Gewichtungskoeffizienten für die Steuerquote zu bestimmen.

Das Formular ist weder eine Körperschaftsteuererklärung noch eine Umsatzsteuererklärung. Es übermittelt eine bereits nach den IAE-Regeln ermittelte Kennzahl für ein bestimmtes Wirksamkeitsjahr.

Wer muss das Modelo 848 Spanien einreichen?

Zur Abgabe verpflichtet sind nur Einheiten, die der IAE unterliegen, nicht befreit sind und den maßgeblichen Nettoumsatz nicht schon in einer anerkannten anderen Steuer- oder Informationserklärung angegeben haben. Typischerweise betrifft dies juristische Personen und andere Einheiten mit einem Nettoumsatz von mindestens 1.000.000 Euro, sofern keine andere IAE-Befreiung greift.

Natürliche Personen gehören nicht zu diesem Kreis, weil sie von der IAE befreit sind. Auch Körperschaftsteuerpflichtige, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und bestimmte Einheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind umsatzbedingt befreit, wenn ihr maßgeblicher Nettoumsatz unter 1.000.000 Euro liegt. Für Nichtansässige mit spanischen Betriebsstätten gilt die Schwelle für den diesen Betriebsstätten insgesamt zuzurechnenden Nettoumsatz. Nichtresidenten ohne spanische Betriebsstätte sind ausdrücklich von der Umsatzmitteilung mit Modelo 848 befreit.

Ein Nettoumsatz von genau 1.000.000 Euro liegt nicht mehr unter der gesetzlichen Befreiungsgrenze. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine Abgabepflicht für Modelo 848: Zunächst ist zu prüfen, ob eine andere IAE-Befreiung oder eine Befreiung von der Umsatzmitteilung gilt oder der Wert bereits ordnungsgemäß anderweitig gemeldet wurde.

Welcher Nettoumsatz ist maßgeblich?

Der Nettoumsatz (importe neto de la cifra de negocios) wird nicht beliebig aus dem gerade abgeschlossenen Kalenderjahr übernommen. Welcher Steuerzeitraum zählt, richtet sich nach der Art der Einheit:

  • Bei Körperschaftsteuerpflichtigen und Nichtresidenten mit spanischer Betriebsstätte ist grundsätzlich der Steuerzeitraum maßgeblich, dessen Erklärungsfrist im Jahr vor dem IAE-Steueranfall endete.
  • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Einheiten nach Artikel 35.4 der spanischen Abgabenordnung ist der Nettoumsatz des vorletzten Jahres vor dem IAE-Steueranfall maßgeblich.
  • War der maßgebliche Steuerzeitraum kürzer als ein Jahr, wird der Nettoumsatz für diese Prüfung auf einen Jahresbetrag hochgerechnet.

Die Überschrift „Jahresumsatz“ darf daher nicht als „Umsatz des unmittelbar vorherigen Kalenderjahres“ missverstanden werden. Der richtige Betrag muss anhand des IAE-Wirksamkeitsjahres, der Rechtsform und des einschlägigen Erklärungszeitraums bestimmt werden.

Welche Umsätze werden zusammengerechnet?

Grundsätzlich zählt die Gesamtheit der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen. Eine isolierte Betrachtung nur eines Betriebs, einer Tätigkeit oder eines Standorts reicht nicht aus.

Bei einem kontrollierten Unternehmensverbund im Sinne des spanischen Handelsrechts ist der Nettoumsatz der Gesamtheit der zum Konzern gehörenden Einheiten maßgeblich. Bei Nichtresidenten mit mehreren spanischen Betriebsstätten wird der diesen Betriebsstätten insgesamt zuzurechnende Nettoumsatz betrachtet.

Wann ist kein Modelo 848 erforderlich?

Die IAE Umsatzmitteilung Spanien soll nicht doppelt abgegeben werden. Eine nicht befreite Einheit braucht Modelo 848 daher grundsätzlich nicht, wenn der maßgebliche Nettoumsatz bereits vollständig in einer der vorgesehenen Erklärungen enthalten ist:

Fall Anderer Erklärungsweg Wichtige Voraussetzung
Körperschaftsteuerpflichtige Einheit Körperschaftsteuererklärung Maßgeblicher Nettoumsatz wurde in der letzten vor dem 1. Januar des Wirksamkeitsjahres eingereichten Körperschaftsteuererklärung angegeben
Nichtresident mit spanischer Betriebsstätte Erklärung zur Einkommensteuer der Nichtresidenten Bei mehreren Betriebsstätten ist der gemeinsame Nettoumsatz aller spanischen Betriebsstätten abgedeckt
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Einheit mit Einkünftezurechnung Modelo 184 Maßgeblicher Nettoumsatz wurde in der Informationserklärung angegeben
Kontrollierter Unternehmensverbund Erklärung der herrschenden Einheit Nettoumsatz der Gesamtheit der Konzerneinheiten wurde angegeben

Es genügt bei Konzernen oder mehreren Betriebsstätten nicht, wenn nur der Einzelumsatz einer Einheit oder Betriebsstätte gemeldet wurde. Die anderweitige Erklärung muss den nach den IAE-Regeln erforderlichen Gesamtwert abdecken.

Bis wann ist Modelo 848 abzugeben?

Die Frist läuft regulär vom 1. Januar bis einschließlich 14. Februar des Jahres, in dem die Umsatzmitteilung für die IAE wirksam werden soll. Fällt der letzte Fristtag auf einen Samstag, Sonntag oder maßgeblichen gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag. Das Wirksamkeitsjahr ist nicht mit dem Bezugszeitraum des gemeldeten Umsatzes zu verwechseln.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Prüfen, ob die Einheit im Wirksamkeitsjahr überhaupt IAE-pflichtig und nicht befreit ist.
  2. Den nach Rechtsform und Steuerzeitraum maßgeblichen Nettoumsatz bestimmen.
  3. Gesamtheit der Tätigkeiten sowie gegebenenfalls Konzern oder spanische Betriebsstätten einbeziehen.
  4. Kontrollieren, ob der vollständige Wert bereits in Körperschaftsteuer-, Nichtresidenten- oder Modelo-184-Daten enthalten ist.
  5. Nur wenn keine Befreiung von der Mitteilung greift, Modelo 848 innerhalb der Frist einreichen.

Wo wird das Modelo 848 Spanien eingereicht?

Die Erklärung kann direkt bei einer Delegation oder Verwaltung der spanischen Steuerbehörde AEAT abgegeben werden. Möglich ist außerdem der Versand per Einschreiben an die für den steuerlichen Sitz zuständige AEAT-Stelle.

Daneben steht die elektronische Einreichung über das AEAT-Register zur Verfügung. Die AEAT nennt dafür aktuell Cl@ve, ein elektronisches Zertifikat oder den elektronischen Personalausweis DNIe als Identifikationswege. Nach erfolgreicher Übermittlung wird ein Einreichungsbeleg erzeugt, der zusammen mit der Umsatzermittlung aufbewahrt werden sollte.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein Unternehmen unter 1.000.000 Euro Nettoumsatz Modelo 848 abgeben?

Grundsätzlich nicht, wenn die umsatzabhängige IAE-Befreiung greift. Entscheidend ist jedoch der nach den IAE-Regeln ermittelte Gesamtumsatz; bei Konzernen und mehreren spanischen Betriebsstätten gelten Zusammenrechnungsregeln.

Ist bei genau 1.000.000 Euro Nettoumsatz eine Mitteilung nötig?

Genau 1.000.000 Euro liegen nicht unter der Umsatzbefreiungsgrenze. Modelo 848 ist dennoch nicht erforderlich, wenn eine andere IAE-Befreiung oder eine Befreiung von der Umsatzmitteilung greift oder der maßgebliche Wert bereits auf dem anerkannten anderen Erklärungsweg vollständig angegeben wurde.

Ersetzt eine Körperschaftsteuererklärung immer das Modelo 848?

Nur wenn die letzte vor dem 1. Januar des Wirksamkeitsjahres eingereichte Körperschaftsteuererklärung den für dieses IAE-Jahr maßgeblichen Nettoumsatz enthält. Bei einem Konzern muss die herrschende Einheit den Umsatz der Gesamtheit der Konzerneinheiten angegeben haben.

Welches Jahr wird im Februar gemeldet?

Das lässt sich nicht pauschal mit dem unmittelbar vorherigen Kalenderjahr beantworten. Der Bezugszeitraum hängt von der Art des Steuerpflichtigen und der gesetzlichen Zuordnungsregel ab, während die Frist auf das IAE-Wirksamkeitsjahr abstellt.

Quellen