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Modelo 604 | Monatliche Erklärung Finanztransaktionssteuer | Tasa Tobin

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 16. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 11 Min.

Kurz & klar

Das Modelo 604 ist die monatliche elektronische Selbstveranlagung der spanischen Finanztransaktionssteuer. Steuerbar sind vor allem entgeltliche Erwerbe bestimmter börsennotierter Aktien spanischer Gesellschaften mit mehr als 1 Milliarde Euro Börsenkapitalisierung am maßgeblichen Stichtag. Der Informationsanhang ist zuerst einzureichen; regulär läuft die Frist vom 10. bis 20. des Folgemonats.

Mit dem Modelo 604 wird die spanische Finanztransaktionssteuer (Impuesto sobre las Transacciones Financieras, kurz ITF) monatlich selbst veranlagt. Die häufig als Tasa Tobin bezeichnete Steuer betrifft nicht jeden Börsenhandel, sondern bestimmte entgeltliche Erwerbe von Aktien spanischer Gesellschaften. Für Erklärung und Zahlung sind vor allem Finanzintermediäre und andere gesetzlich bestimmte Steuerpflichtige verantwortlich.

Was ist das Modelo 604?

Das Modelo 604 ist die elektronische Selbstveranlagung (autoliquidación) der ITF. Zusammen mit dem Formular ist ein Informationsanhang (anexo informativo) abzugeben, der die zugrunde liegenden Transaktionen ausweist. Dieser Anhang muss vor dem Modelo 604 übermittelt werden; seine Belegnummer gehört anschließend in die Selbstveranlagung.

Die ITF ist eine indirekte Steuer auf den Erwerb bestimmter Aktien. Sie gilt grundsätzlich unabhängig davon, wo das Geschäft abgeschlossen wird und wo Erwerber, Verkäufer oder beteiligte Institute ansässig sind. Für Vorgänge, die den Foralverwaltungen des Baskenlands oder Navarras zuzuordnen sind, gelten allerdings besondere Zuständigkeits- und Verfahrensregeln.

Modelo 604 Spanien: Welche Erwerbe werden erfasst?

Ein Aktienerwerb fällt nur dann in den Grundtatbestand, wenn alle folgenden Merkmale zusammenkommen:

  • Der Erwerb erfolgt entgeltlich.
  • Die Aktie verbrieft Kapital einer Gesellschaft spanischer Nationalität.
  • Die Aktien der Gesellschaft sind an einem regulierten Markt in Spanien oder einem anderen EU-Staat oder an einem als gleichwertig anerkannten Drittstaatenmarkt zugelassen.
  • Die Börsenkapitalisierung der Gesellschaft lag am 1. Dezember des Jahres vor dem Erwerb über 1 Milliarde Euro.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, spielt der Ausführungsweg grundsätzlich keine Rolle. Erfasst sein können Geschäfte am Handelsplatz, in anderen Handelssystemen, über einen systematischen Internalisierer (internalizador sistemático) oder unmittelbar zwischen den Vertragsparteien.

Welche Emittenten sind 2026 relevant?

Für 2026 hat die spanische Steuerbehörde AEAT eine Liste auf Grundlage der Börsenkapitalisierung zum 1. Dezember 2025 veröffentlicht. Sie nennt unter anderem Gesellschaft, NIF, ISIN, Kapitalisierung und zuständige Steuerverwaltung. Die Liste ist eine wichtige Arbeitshilfe, aber kein abschließender Positivkatalog: Erfüllt eine Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen, kann die Steuer auch bei einem fehlenden Listeneintrag anfallen.

Werden Hinterlegungsscheine und Derivate erfasst?

Auch entgeltliche Erwerbe von Hinterlegungsscheinen, die steuerbare Aktien vertreten, können erfasst sein. Wandel- oder Umtauschanleihen, Optionen, andere Derivate und bestimmte Finanzinstrumente lösen nicht schon allein wegen ihres Erwerbs die Aktiensteuer aus. Steuerbar kann aber die spätere Ausübung oder Abwicklung werden, wenn sie zur Lieferung der erfassten Aktien oder Hinterlegungsscheine führt.

Welche Erwerbe sind befreit?

Artikel 3 der Ley 5/2020 enthält transaktionsbezogene Befreiungen (exenciones). Zu den wichtigsten Gruppen gehören:

  • Erwerbe aus der Ausgabe neuer Aktien und aus der erstmaligen Platzierung eines öffentlichen Verkaufsangebots (oferta pública de venta),
  • bestimmte vorbereitende Platzierungs- und Übernahmegeschäfte sowie qualifizierte Kursstabilisierungen,
  • bestimmte Vorgänge zentraler Gegenparteien und Zentralverwahrer im Clearing und in der Abwicklung, einschließlich gesetzlich erfasster Rückkäufe wegen Abwicklungsfehlern,
  • qualifizierte Tätigkeiten als Liquiditätsgeber oder Market Maker (creación de mercado),
  • Erwerbe zwischen Gesellschaften desselben Konzerns sowie bestimmte Umstrukturierungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Investmentvermögen,
  • bestimmte Wertpapierfinanzierungen, Sicherungsgeschäfte mit Eigentumsübertragung und Erwerbe infolge behördlicher Abwicklungsmaßnahmen,
  • bestimmte eigene Aktienkäufe in Rückkaufprogrammen für die gesetzlich genannten Zwecke sowie Erwerbe durch betriebliche Pensionsfonds sowie die gesetzlich genannten nicht gewinnorientierten Vorsorgeeinrichtungen (Mutualidades de Previsión Social oder Entidades de Previsión Social Voluntaria).

Diese Gruppen sind keine pauschalen Ausnahmen für bestimmte Branchen oder Anleger. Entscheidend sind jeweils der konkrete Vorgang, die Rolle der Beteiligten, der gesetzlich verlangte Zweck und die Nachweise. Handelt der Steuerpflichtige für einen Dritten, muss der Erwerber den Befreiungstatbestand und die geforderten Identifikationsangaben mitteilen; beide müssen die Belege für die Steuerverwaltung bereithalten.

Nach der amtlichen AEAT-Auslegung führt das Fehlen dieser Standardmitteilung nicht automatisch zum Verlust der Befreiung, wenn ihre Voraussetzungen mit anderen rechtlich zulässigen Beweismitteln nachgewiesen werden. Die sachlichen Voraussetzungen selbst werden dadurch nicht gelockert.

Wer muss die Steuer erklären und zahlen?

Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen. Der Erwerber ist der contribuyente. Wer als Steuerpflichtiger (sujeto pasivo) die Erklärung und Zahlung abwickelt, richtet sich dagegen nach der Ausführung und der Intermediärskette.

Für die Finanztransaktionssteuer Spanien ist deshalb nicht allein entscheidend, auf wessen Depot die Aktien landen. Maßgeblich ist auch, wer für eigene Rechnung kauft, wer den Auftrag unmittelbar vom Erwerber erhält und über welchen Handels- und Verwahrweg das Geschäft läuft.

Erwerbssituation Gesetzlich bestimmter sujeto pasivo
Wertpapierfirma oder Kreditinstitut kauft für eigene Rechnung Die Wertpapierfirma (empresa de servicios de inversión) oder das Kreditinstitut (entidad de crédito) selbst
Ausführung an einem Handelsplatz Grundsätzlich das ausführende Marktmitglied; bei vorgeschalteten Intermediären der Finanzintermediär, der den Auftrag unmittelbar vom Erwerber erhält
Ausführung über einen systematischen Internalisierer Grundsätzlich der Internalisierer; bei vorgeschalteten Intermediären der Finanzintermediär, der den Auftrag unmittelbar vom Erwerber erhält
Außerhalb eines Handelsplatzes und eines systematischen Internalisierers Der Finanzintermediär, der den Auftrag erhält oder die Werte aus der Abwicklung eines Instruments oder Vertrags liefert
Außerbörslich ohne einen solchen Beteiligten Die Stelle, die das Depot für den Erwerber führt

Falsche oder ungenaue Angaben des Erwerbers können eine gesamtschuldnerische Haftung auslösen, wenn dadurch eine Befreiung zu Unrecht angewandt oder eine besondere Bemessungsgrundlage zu niedrig angesetzt wird. Bei bestimmten außerbörslichen Erwerbungen gilt dies auch, wenn die erforderliche Mitteilung an die depotführende Stelle fehlt oder fehlerhaft ist.

Wie wird die Tasa Tobin Spanien berechnet?

Die Steuer entsteht bei der Verbuchung der Werte zugunsten des Erwerbers infolge der Abwicklung. Das kann die Eintragung in einem Wertpapierkonto bei einer Verwahrstelle oder im System eines Zentralverwahrers (depositario central de valores, DCV) sein.

Die allgemeine Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung für den steuerbaren Erwerb. Marktinfrastrukturkosten, Vermittlungsprovisionen und andere mit dem Geschäft verbundene Kosten werden nicht einbezogen. Ist keine Gegenleistung angegeben, stellt das Gesetz auf den Schlusskurs am liquidesten maßgeblichen regulierten Markt am letzten Handelstag vor dem Geschäft ab. Der Steuersatz beträgt 0,2 Prozent.

Für Erwerbe aus Wandel- oder Umtauschanleihen, Optionen, anderen Derivaten, Termingeschäften und bestimmten Finanzverträgen gelten eigene Bemessungsregeln. Je nach Instrument sind etwa der im Ausgabedokument festgelegte Wert, der Ausübungspreis, der vereinbarte Preis oder der Lieferpreis maßgeblich.

Wann ist Intraday-Netting zulässig?

Erwerbe und Veräußerungen desselben steuerbaren Werts dürfen nur unter engen Voraussetzungen innerhalb eines Tages verrechnet werden: Derselbe sujeto pasivo muss sie für denselben Erwerber am selben Tag anordnen oder ausführen, und beide Seiten müssen am selben Datum abgewickelt werden. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich dann aus der positiven Nettostückzahl zum durchschnittlichen Erwerbspreis. Befreite Erwerbe und die dazugehörigen Veräußerungen bleiben aus dieser Rechnung heraus.

Welche Frist gilt und wie wird eingereicht?

Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Kalendermonat. Die Modelo 604 Frist liegt in Spanien regulär vom 10. bis zum 20. Tag des Folgemonats; in diesem Zeitraum sind Informationsanhang und Selbstveranlagung einzureichen und die geschuldete Steuer zu zahlen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder maßgeblichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Arbeitstag. Eine Stundung oder Ratenzahlung der ITF-Schuld ist gesetzlich ausgeschlossen.

Schritt Zeitpunkt oder Reihenfolge
Abrechnungszeitraum Kalendermonat
Information und Steuerbetrag beim Verfahren über einen spanischen DCV Vor Beginn der Einreichungsfrist, praktisch vor dem 10. Tag des Folgemonats
Informationsanhang Regulär vom 10. bis 20. Tag des Folgemonats; Fristende gegebenenfalls am nächsten Arbeitstag; vor dem Modelo 604
Modelo 604 und Zahlung Regulär vom 10. bis 20. Tag des Folgemonats; Fristende gegebenenfalls am nächsten Arbeitstag

Einreichung über den Zentralverwahrer oder direkt?

Ob der spanische Zentralverwahrer im Namen und für Rechnung des sujeto pasivo einreicht oder der sujeto pasivo selbst tätig wird, hängt von der Registrierungs- und Verwahrkette ab. Bei Erwerbsbuchungen im Registrierungssystem eines spanischen DCV ist dieser Weg zwingend, wenn der sujeto pasivo ein Konto in dessen Zentralregister oder im Detailregister eines Teilnehmers hat. In anderen gesetzlich geregelten Konstellationen kann er gewählt werden. Sobald ein Erwerb zwingend oder aufgrund wirksamer Wahl über den spanischen DCV erklärt wird, umfasst dessen Einreichung alle steuerbaren Erwerbe des sujeto pasivo im Monat, einschließlich befreiter Vorgänge. Greift das DCV-Verfahren nicht, muss der sujeto pasivo direkt elektronisch einreichen (Art. 2–4 und 8 Real Decreto 366/2021).

Beim DCV-Verfahren werden die Transaktionsdaten und, bei nicht am DCV teilnehmenden Steuerpflichtigen, der Steuerbetrag über die zuständige oder benannte Teilnehmerstelle weitergeleitet. Beides muss vor Beginn der regulären Einreichungsfrist beim DCV-Verfahren bereitstehen.

Welche Identifikation wird benötigt?

Der sujeto pasivo benötigt eine spanische Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Fiscal, NIF) oder, wenn diese fehlt, einen zuvor beantragten individuellen Identifikationscode (Código de Identificación Individual, CII). Dieser Code darf nur für die Verfahren rund um Modelo 604 und seinen Informationsanhang verwendet werden. Die Einreichung erfolgt grundsätzlich mit einem qualifizierten elektronischen Zertifikat; bei Vertretung ist das Zertifikat des befugten Einreichers maßgeblich. Natürliche Personen können bei direkter Einreichung ohne vorgeschriebenes DCV-Verfahren auch Cl@ve nutzen (Art. 4 und 6 Orden HAC/510/2021).

Was gilt bei befreiten Vorgängen und Foralzuständigkeit?

Auch ein Monat mit ausschließlich befreiten Vorgängen löst nach den AEAT-Hinweisen eine Abgabepflicht mit den verlangten Angaben aus. Die Selbstveranlagung kann null ergeben, aber keinen negativen Ergebniswert.

Seit 2024 ist anhand des Informationsanhangs zu trennen, welche Vorgänge der AEAT und welche einer Foralverwaltung des Baskenlands oder Navarras zuzuordnen sind. Der Informationsanhang ist dennoch mit sämtlichen steuerbaren Vorgängen einschließlich befreiter Erwerbe bei der AEAT einzureichen, unabhängig von der Ertragszuständigkeit. Verlangt die zuständige Foralverwaltung ebenfalls einen Anhang, ist er zusätzlich dort einzureichen. Im Modelo 604 bei der AEAT werden nur die ihr zugeordneten Vorgänge selbst veranlagt; zu den Foralvorgängen werden Informationen aufgenommen. Die gesonderte Selbstveranlagung bei der jeweiligen Foralverwaltung richtet sich nach deren eigenem Modell, Verfahren und Fristen.

Was ist bei Abwicklungsfehlern und Korrekturen zu tun?

Für die monatliche Zuordnung zählt grundsätzlich das tatsächliche Abwicklungsdatum. Ein sujeto pasivo kann für Handelsplatzgeschäfte stattdessen das theoretische Abwicklungsdatum am zweiten Geschäftstag nach der Ausführung wählen. Wahl oder Widerruf sind nur in der ersten Selbstveranlagung des jeweiligen Kalenderjahres möglich; kein Geschäft darf dadurch doppelt oder überhaupt nicht erfasst werden. Scheitert die Abwicklung später, ist die erforderliche Korrektur vorzunehmen.

Für Fehler kommen je nach Fall eine ergänzende Selbstveranlagung oder ein Berichtigungsantrag in Betracht. Ergibt sich bei einer bereits besteuerten einzelnen Transaktion eine nicht geschuldete oder zu hohe Zahlung, kann das besondere Berichtigungsverfahren die Korrektur in einer späteren Selbstveranlagung zulassen, die innerhalb von vier Jahren nach der Zahlung eingereicht wird. Das Ergebnis dieser späteren Erklärung darf dadurch nicht negativ werden.

Das besondere Verfahren und der ordentliche Berichtigungsantrag dürfen für denselben Sachverhalt nicht miteinander kombiniert werden. Deshalb sollte vor der Korrektur feststehen, welcher Weg genutzt wird und ob die ursprüngliche Einreichung über einen DCV oder direkt erfolgte.

Steuerpflichtige, Zentralverwahrer und beteiligte Stellen müssen die transaktionsbezogenen Unterlagen und Dateien für die Steuerverwaltung bereithalten. Verstöße gegen die Erklärungs-, Zahlungs- oder Dokumentationspflichten werden nach der spanischen Abgabenordnung (Ley General Tributaria) eingeordnet und sanktioniert; die konkrete Folge hängt vom jeweiligen Verstoß und Verfahren ab.

Wie lässt sich die Erklärung vorbereiten?

  1. Prüfen Sie für jede Wertpapierklasse Emittent, ISIN, Marktstatus und Börsenkapitalisierung am maßgeblichen Stichtag.
  2. Ordnen Sie jeden Erwerb als nicht steuerbar, steuerbar und nicht befreit oder steuerbar und befreit ein.
  3. Dokumentieren Sie den Befreiungsgrund und die erforderlichen Identifikationsangaben, bevor die Monatsdaten weitergegeben werden.
  4. Bestimmen Sie anhand von Auftrags-, Ausführungs- und Verwahrkette den sujeto pasivo sowie den direkten oder über einen spanischen DCV laufenden Einreichungsweg.
  5. Ermitteln Sie Entstehungszeitpunkt, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und eine gegebenenfalls zulässige Intraday-Verrechnung.
  6. Übermitteln Sie zuerst den Informationsanhang und danach das Modelo 604 mit dessen Belegnummer.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein Privatanleger das Modelo 604 selbst einreichen?

Nicht allein die Anlegerrolle entscheidet. Der Erwerber ist zwar contribuyente, doch als sujeto pasivo kann je nach Ausführungs- und Auftragsweg eine Wertpapierfirma, ein Kreditinstitut, ein Marktmitglied, ein systematischer Internalisierer, ein Finanzintermediär oder die depotführende Stelle handeln. Die konkrete Intermediärskette muss geprüft werden.

Kann die Steuer bei einem Kauf über einen ausländischen Handelsplatz anfallen?

Ja. Sind die gesetzlichen Emittenten- und Erwerbsvoraussetzungen erfüllt, hängt die Steuer nicht vom Ort des Geschäfts oder vom Sitz der Beteiligten ab. Der ausländische Ausführungs- oder Verwahrweg beeinflusst jedoch, wer sujeto pasivo ist und ob direkt oder über einen spanischen Zentralverwahrer eingereicht wird.

Ist die AEAT-Liste der betroffenen Gesellschaften abschließend?

Nein. Die jährlich veröffentlichte Liste dient nur der Information. Ausschlaggebend bleiben die gesetzlichen Kriterien; das Fehlen einer tatsächlich qualifizierenden Gesellschaft in der Liste verhindert die Besteuerung nicht.

Muss bei ausschließlich befreiten Geschäften eine Erklärung abgegeben werden?

Ja. Nach den AEAT-Hinweisen ist auch dann eine Selbstveranlagung mit den geforderten Angaben einzureichen. Sie kann als Ergebnis null ausweisen.

Kann ein Modelo 604 einen negativen Zahlbetrag ausweisen?

Nein. Auch eine Korrektur über das besondere Berichtigungsverfahren darf das Ergebnis der späteren Selbstveranlagung nicht negativ werden lassen. Für denselben Korrekturgrund darf dieses Sonderverfahren nicht zugleich mit dem ordentlichen Berichtigungsantrag genutzt werden.

Quellen