SteuerPediaWissen

Kryptowährung

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 28. Oktober 2025 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 10 Min.

Kurz & klar

Private Verkäufe und Token-Tausche können in Spanien steuerpflichtige Gewinne oder Verluste auslösen. FIFO, Euro-Werte, Gebühren und Erwerbsgrund müssen transaktionsbezogen dokumentiert werden. Modelo 721 betrifft bestimmte, durch ausländische Dritte verwahrte Bestände; Self-Custody ist grundsätzlich ausgenommen. Vermögensteuer, MiCA-Zulassung und Anbieterprüfung sind davon getrennte Prüffelder.

Wer Kryptowährungen in Spanien versteuern muss, darf nicht nur Auszahlungen in Euro betrachten. Auch Tauschgeschäfte, Gebühren, Verwahrung im Ausland und der Bestand am Jahresende können eigene Steuer- oder Meldefolgen haben. Für Anleger auf Mallorca gelten bei der Einkommensteuer die spanischen Regeln; regionale Besonderheiten können insbesondere bei der Vermögensteuer hinzukommen.

Was sind Kryptowährungen und andere Kryptowerte?

Der unionsrechtliche Begriff der Kryptowerte (criptoactivos) ist weiter als die umgangssprachliche „Kryptowährung“. Nach der europäischen MiCA-Verordnung ist ein Kryptowert eine digitale Darstellung eines Werts oder Rechts, die elektronisch mittels Distributed-Ledger-Technologie oder vergleichbarer Technik übertragen und gespeichert werden kann.

Nicht jeder Kryptowert ist als Zahlungsmittel gedacht. Stablecoins, Utility Token und andere Token können technisch und rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein. Kryptowerte sind auch nicht zwingend dezentral, ohne Emittenten oder in ihrer Menge begrenzt. Vor der steuerlichen Beurteilung müssen deshalb Token, Erwerbsgrund und tatsächliche Verwendung bestimmt werden.

Wie lassen sich Kryptowährungen in Spanien versteuern?

Verkauft eine in Spanien einkommensteuerpflichtige Privatperson virtuelle Währungen (monedas virtuales) außerhalb einer wirtschaftlichen Tätigkeit gegen Euro oder eine andere gesetzliche Währung, entsteht grundsätzlich ein Vermögensgewinn oder -verlust. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräußerungs- und Anschaffungswert. Als Veräußerungswert ist grundsätzlich der tatsächlich erzielte Betrag anzusetzen, mindestens jedoch der normale Marktwert; die berücksichtigungsfähigen Kosten sind gesondert einzubeziehen.

Direkt mit Kauf oder Verkauf verbundene und vom Steuerpflichtigen getragene Aufwendungen und Steuern werden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Plattform- und Netzwerkgebühren müssen der jeweiligen Transaktion nachvollziehbar zugeordnet werden. Für jede Veräußerung und jede Art virtueller Währung ist das Ergebnis gesondert in Euro zu bestimmen.

Private Gewinne und Verluste aus Verkäufen gehören nach der spanischen Steuerbehörde AEAT zur Sparbemessungsgrundlage und sind im dafür vorgesehenen Bereich der Einkommensteuererklärung Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) anzugeben. Andere Zuflüsse, etwa Vergütungen oder unentgeltliche Erwerbe, können anders einzuordnen sein.

Wann entsteht der steuerliche Gewinn?

Der steuerliche Zeitpunkt eines privaten Verkaufs liegt grundsätzlich bei der Lieferung der virtuellen Währung aufgrund des Vertrags. Ein späterer Eingang des Kaufpreises verschiebt diesen Zeitpunkt nicht automatisch. Vertrags- und Abwicklungszeitpunkt müssen aus den Plattform- oder Walletdaten hervorgehen.

Für homogene Einheiten derselben virtuellen Währung gilt bei Teilverkäufen nach der veröffentlichten AEAT-Praxis das FIFO-Verfahren: Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst veräußert. Die Betrachtung richtet sich nach der jeweiligen Währung. Bestände derselben Währung auf mehreren Börsen dürfen deshalb nicht ohne Weiteres in getrennten FIFO-Töpfen gerechnet werden.

Warum kann bereits der Tausch von Token steuerpflichtig sein?

Der Tausch einer virtuellen Währung gegen eine andere ist auch ohne Auszahlung in Euro ein steuerbarer Tausch und kann einen Vermögensgewinn oder -verlust auslösen. Die verbreitete Annahme, Steuer entstehe erst beim Wechsel in gesetzliche Währung, ist daher falsch.

Beim privaten Kryptotausch wird der Veräußerungswert nach der spanischen Tauschregel grundsätzlich mit dem höheren Marktwert der hingegebenen oder empfangenen Seite bestimmt. Dieser Wert bildet zugleich die Anschaffungsgrundlage der neu erhaltenen Einheiten für eine spätere Veräußerung. Marktpreisquelle, Zeitpunkt und Rechenweg müssen dokumentiert werden.

Wie werden Verluste und ein Börsenausfall behandelt?

Eine Verlustposition aus Verkauf oder Tausch muss mit den allgemein zugelassenen Beweismitteln nachgewiesen werden. Dafür werden vollständige Transaktionshistorien, Walletbewegungen und belastbare Marktpreisquellen benötigt. Eine bloße Jahresendsumme der Plattform reicht für FIFO und einzelne Tauschgeschäfte regelmäßig nicht aus.

Fällt eine Kryptobörse aus oder gibt sie hinterlegte Bestände nicht zurück, entsteht nicht automatisch sofort ein steuerlich abzugsfähiger Verlust. Solange ein Rückzahlungsanspruch fortbesteht, richtet sich der Zeitpunkt einer möglichen Berücksichtigung nach den besonderen spanischen Regeln für uneinbringliche Forderungen. Nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe k IRPF kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn seit Beginn eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens außerhalb eines Insolvenzverfahrens ein Jahr ohne Befriedigung der Forderung vergangen ist. Ein danach anzuerkennender Forderungsverlust gehört zur allgemeinen Bemessungsgrundlage, nicht wie ein Verkaufsverlust zur Sparbemessungsgrundlage. Spätere Rückzahlungen sind im Jahr ihres Zuflusses als Vermögensgewinn zu berücksichtigen.

Warum müssen Mining, Staking und Airdrops getrennt geprüft werden?

Mining, Staking, Airdrops, Lending, Vergütung in Token und private Verkäufe bilden keine einheitliche Einkunftsart. Maßgeblich sind jeweils die erbrachte Leistung, die Vertragsbeziehung, der Grad der Organisation und der Erwerbsgrund. Regeln für den privaten Verkauf dürfen daher nicht pauschal auf sämtliche Tokenzuflüsse übertragen werden.

Auch spätere Veräußerungen müssen mit dem ursprünglichen Erwerb verknüpft werden. Die Steuerakte sollte deshalb zeigen, wann und warum ein Token zugegangen ist, mit welchem Euro-Wert er angesetzt wurde und welchem Bestand er für eine spätere FIFO-Berechnung zugeordnet ist.

Welche Daten gehören in eine vollständige Krypto-Steuerakte?

Datensatz Zweck
Wallet oder Plattform Ordnet Verwahrung, Vertragspartner und Datenquelle zu.
Transaktionskennung und Zeitstempel Belegen Vorgang, Reihenfolge und steuerlichen Zeitpunkt.
Tokenart und Menge Trennen homogene Bestände und einzelne Kryptowerte.
Euro-Wert und Preisquelle Belegen Anschaffungs-, Tausch- und Veräußerungswert.
Gebühren und Gegenleistung Ermöglichen die vollständige Gewinnermittlung.
FIFO-Anschaffungslos Verknüpft veräußerte Einheiten mit ihren historischen Kosten.

Rohdatenexporte sollten unverändert archiviert werden. Zusätzlich empfiehlt sich eine nachvollziehbare Arbeitsdatei, die Transfers zwischen eigenen Wallets von Verkäufen oder Tauschen trennt. Fehlende Plattformdaten sollten möglichst zeitnah durch Walletnachweise und belastbare Preisquellen ergänzt werden.

Wann muss Modelo 721 abgegeben werden?

Modelo 721 ist die spanische Informationserklärung über bestimmte im Ausland verwahrte virtuelle Währungen. Sie betrifft grundsätzlich in Spanien ansässige natürliche und juristische Personen, spanische Betriebsstätten sowie bestimmte Einheiten, wenn ein ausländischer Dritter die virtuellen Währungen am Jahresende für sie verwahrt oder eine andere erfasste Berechtigung besteht.

Die erstmalige Pflicht entsteht grundsätzlich, wenn der zusammengefasste Euro-Wert der erfassten, im Ausland verwahrten virtuellen Währungen am 31. Dezember 50.000 Euro übersteigt. Die Erklärung ist grundsätzlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres einzureichen. Ausgenommen sind unter anderem Bestände in Spanien ansässiger juristischer Personen, spanischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sowie in Spanien ansässiger wirtschaftlich tätiger natürlicher Personen mit handelsrechtlicher Buchführung, wenn sie in deren Buchführung einzeln nach Bezeichnung, Wert, Verwahrer und Verwahrstaat erfasst sind.

Nach einer bereits abgegebenen Erklärung wird eine Folgemeldung grundsätzlich erforderlich, wenn der Gesamtwert am 31. Dezember gegenüber dem Wert der letzten meldeauslösenden Erklärung um mehr als 20.000 Euro gestiegen ist. Bestimmte Beendigungen einer zuvor meldepflichtigen Stellung können unabhängig von dieser Wertsteigerung Angaben auslösen. Die Beendigungsmeldung betrifft zuvor meldepflichtige Bestände, nicht erstmals im selben Jahr erworbene und vor Jahresende vollständig veräußerte Währungen. Wird der Veräußerungserlös vollständig in andere auslandsverwahrte, zu meldende virtuelle Währungen reinvestiert, sind nach der AEAT-Ausnahme nur die Jahresendbestände zu erklären.

Welche Wallets gehören nicht in Modelo 721?

Entscheidend ist, wer die privaten Schlüssel kontrolliert. Verwahrt der Nutzer seine Schlüssel selbst, zählen diese Bestände grundsätzlich nicht in die Auslandsverwahrungsmeldung Modelo 721. Die Bezeichnung als Hot Wallet oder Cold Wallet ist dafür nicht ausschlaggebend.

Self-Custody befreit jedoch nicht von Einkommen- oder Vermögensteuer. Ebenso ist ein Fiatgeld-Guthaben bei einer ausländischen Plattform nicht allein deshalb eine virtuelle Währung für Modelo 721. Für solche Guthaben kann eine eigenständige Prüfung anderer Auslandsvermögensmeldungen erforderlich sein; Modelo 720 und Modelo 721 dürfen nicht vermischt werden.

Wie werden Kryptowerte in der Vermögensteuer bewertet?

Für die spanische Vermögensteuer ist grundsätzlich der Euro-Wert jeder am 31. Dezember gehaltenen virtuellen Währung anzugeben. Die AEAT nennt dafür grundsätzlich die Notierung um 23:59 Uhr auf wichtigen Handelsplattformen oder Preisportalen. Fehlt eine solche Notierung, ist eine vernünftige Schätzung des Euro-Marktwerts zu verwenden.

Preisquelle und Bewertungsmethode sollten mit einem unveränderbaren Nachweis archiviert werden. Ob tatsächlich Vermögensteuer anfällt, hängt von persönlicher Steuerpflicht, regionalen Regeln, Freibeträgen und dem Gesamtvermögen ab.

Welche Besonderheiten gelten, wenn Anleger auf Mallorca Kryptowährungen in Spanien versteuern?

Wer Kryptowährungen auf Mallorca versteuern muss, wendet für private Verkäufe und Tausche die spanischen IRPF-Regeln an. Mallorca hat dafür keine eigene Einkommensteuerregel. Bei der Vermögensteuer sind dagegen zusätzlich die für die Balearen geltenden regionalen Bestimmungen des jeweiligen Steuerjahres zu prüfen.

Modelo 721 für Kryptowährungen in Spanien gilt auch für auf Mallorca ansässige Personen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Auslandsverwahrung erfüllt sind. Eine auf den Balearen genutzte Self-Custody-Wallet wird nicht allein wegen des Wohnorts zur Auslandsverwahrung durch einen Dritten.

Wie bilanzieren spanische Unternehmen Kryptowerte?

Bei spanischen Unternehmen richtet sich die Bilanzierung nach wirtschaftlichen Merkmalen und Verwendungszweck. Kryptowährungen, die im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zum Verkauf gehalten werden, können nach der Auslegung des spanischen Instituts für Rechnungslegung und Abschlussprüfung Vorräte sein. Andere gehaltene Kryptowährungen können als immaterielle Vermögenswerte einzuordnen sein.

Die Einordnung ist nicht pauschal auf jeden Token übertragbar. Tokenbedingungen, Geschäftsmodell, Haltedauer und tatsächlicher Verwendungszweck müssen vor Kontierung und Bewertung geprüft werden.

Was hat MiCA für Kryptoplattformen in Spanien geändert?

Die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) ist seit dem 30. Dezember 2024 grundsätzlich vollständig anwendbar; Sonderregeln für vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token galten bereits ab dem 30. Juni 2024. Nationale Übergangsregeln für zuvor tätige Anbieter konnten unterschiedlich ausfallen.

Die spanische Übergangsfrist endete am 1. Juli 2026. Seitdem dürfen in Spanien grundsätzlich nur Kryptowerte-Dienstleister tätig sein, die von der spanischen Wertpapieraufsicht Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) oder einer anderen zuständigen EU-Behörde zugelassen sind und ihre grenzüberschreitende Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben. Ein früherer Eintrag im Register des Banco de España reicht allein nicht mehr als aktuelle MiCA-Erlaubnis.

In Spanien beaufsichtigt grundsätzlich die CNMV die MiCA-Einhaltung. Der Banco de España ist für die MiCA-Pflichten der Emittenten von E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierten Token zuständig. Anleger sollten die konkrete juristische Anbieterentität im zuständigen Register prüfen und nicht nur Marken- oder Konzernnamen vergleichen.

Schützt eine MiCA-Zulassung vor Verlusten?

Nein. Eine Zulassung verbessert Aufsicht und Transparenz, beseitigt aber weder Kurs-, Betrugs-, Cyber- noch Ausfallrisiken. Die CNMV weist zudem darauf hin, dass bei der Insolvenz eines Anbieters kein allgemeines Anlegerentschädigungssystem für Kryptowerte besteht.

Seit dem 30. Dezember 2024 verlangt die europäische Transferverordnung bei erfassten Kryptotransfers Angaben zum Auftraggeber und Begünstigten, wenn mindestens ein beteiligter Kryptowerte-Dienstleister in der EU niedergelassen ist. Zusammen mit den spanischen Geldwäschepflichten erklärt dies, warum regulierte Anbieter Identität, Mittelherkunft oder Walletinformationen abfragen können. Diese Prüfungen ersetzen nicht die eigene Steuerdokumentation des Anlegers.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird erst der Verkauf von Bitcoin gegen Euro steuerpflichtig?

Nein. Auch der Tausch von Bitcoin gegen einen anderen Token kann in Spanien einen steuerbaren Vermögensgewinn oder -verlust auslösen. Für die Berechnung werden die Marktwerte im Tauschzeitpunkt benötigt.

Gilt FIFO für jede Kryptobörse getrennt?

Die AEAT stellt bei Teilverkäufen auf homogene Einheiten derselben virtuellen Währung ab. Bestände auf verschiedenen Börsen sollten daher nicht ohne Gesamtbetrachtung in voneinander getrennten FIFO-Rechnungen behandelt werden.

Muss jede Self-Custody-Wallet in Modelo 721?

Nein. Kontrolliert der Nutzer die privaten Schlüssel selbst, gehört der Bestand grundsätzlich nicht in diese Meldung über Auslandsverwahrung durch Dritte. Andere Steuer- und Erklärungspflichten bleiben möglich.

Ist Modelo 721 nach der ersten Meldung jährlich fällig?

Nicht automatisch. Für Folgemeldungen gelten insbesondere die Erhöhung um mehr als 20.000 Euro gegenüber dem letzten meldeauslösenden Wert und eigenständige Tatbestände bei Beendigung einer gemeldeten Stellung.

Kann ein Börsenausfall sofort als Verlust abgezogen werden?

Nicht zwingend. Solange ein Rückzahlungsanspruch besteht, gelten besondere zeitliche Voraussetzungen für uneinbringliche Forderungen. Insolvenz, Anspruchslage und Verfahrensstand müssen dokumentiert werden.

Genügt eine MiCA-Lizenz als Sicherheitsnachweis?

Nein. Die Zulassung ersetzt weder die Prüfung des konkreten Vertragspartners noch den Schutz vor Kurs-, Cyber- oder Insolvenzrisiken. Auch steuerliche Aufzeichnungen bleiben Aufgabe des Anlegers.

Sind Staking und Airdrops steuerlich wie ein privater Verkauf zu behandeln?

Nicht pauschal. Leistung, Vertrag, Organisation und Erwerbsgrund unterscheiden sich. Erst danach lässt sich bestimmen, wie der Zufluss und eine spätere Veräußerung steuerlich einzuordnen sind.

Quellen