Kurz & klar
Die IBI ist Spaniens kommunale Immobiliensteuer. Sie knüpft in gesetzlicher Rangfolge an Konzession, Erbbaurecht, Nießbrauch oder Eigentum an und basiert auf Katasterdaten sowie dem örtlichen Satz. Stichtag ist grundsätzlich der 1. Januar. Auf Mallorca variieren Zuständigkeit, Zahlungszeitraum und Vergünstigungen je nach Gemeinde oder Einzugsstelle.
Die IBI-Grundsteuer in Spanien ist eine kommunale Bestandssteuer auf Immobilien. Ihre Berechnung knüpft an Katasterdaten und den örtlichen Steuersatz an, doch nicht in jedem Fall ist der zivilrechtliche Eigentümer der Steuerschuldner. Für Immobilien auf Mallorca müssen außerdem die zuständige Gemeinde oder Einzugsstelle, der aktuelle Zahlungskalender und mögliche Rückstände geprüft werden.
Was ist die IBI-Grundsteuer in Spanien?
Die spanische Immobiliensteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) ist eine direkte Realsteuer. Sie belastet den Wert von Immobilien nach den Regeln des spanischen Gemeindefinanzgesetzes. Die IBI ist von der Einkommensteuer, der Vermögensteuer und den Steuern beim Immobilienerwerb zu unterscheiden.
Das Gesetz unterscheidet städtische Immobilien (bienes inmuebles urbanos), ländliche Immobilien (bienes inmuebles rústicos) und Immobilien mit besonderen Merkmalen (bienes inmuebles de características especiales). Die Einordnung folgt dem Katasterrecht und bestimmt mit, welche gesetzlichen Sätze anwendbar sind.
Wer ist Steuerschuldner der IBI?
Der Steuertatbestand knüpft in einer gesetzlichen Rangfolge an bestimmte Rechte an: zuerst an eine Verwaltungskonzession, danach an ein Erbbaurecht, einen Nießbrauch und schließlich an das Eigentum. Verwirklicht ein vorrangiges Recht den Tatbestand, werden die nachrangigen Rechte für dasselbe Objekt insoweit nicht zusätzlich besteuert.
Steuerschuldner ist die natürliche oder juristische Person beziehungsweise eine gesetzlich erfasste Einheit, die Inhaberin des im konkreten Fall maßgeblichen Rechts ist. Die Kurzform „IBI zahlt immer der Eigentümer“ ist deshalb nicht in jeder Konstellation richtig.
Für bestimmte nicht rechtsfähige Einheiten mit im Kataster eingetragenen Miteigentümern gilt eine besondere gesamtschuldnerische Verantwortung im Verhältnis der Anteile. Sind die Beteiligten nicht als solche im Kataster eingetragen, wird die Haftung in jedem Fall zu gleichen Teilen geltend gemacht. Diese Sonderregel darf nicht pauschal auf jede Gemeinschaft übertragen werden.
Wie werden IBI-Bescheid und Katasterwert berechnet?
Bemessungsgrundlage der IBI ist der Katasterwert (valor catastral). Seine Ermittlung, Bekanntgabe und Anfechtung richten sich nach dem Katasterrecht. Katasterwert, Marktwert und Kaufpreis sind unterschiedliche Größen.
Die steuerliche Bemessungsgrundlage und die liquide Bemessungsgrundlage (base liquidable) können auseinanderfallen. Bei bestimmten neuen Katasterwerten sieht das Gemeindefinanzgesetz eine zeitlich abnehmende Reduktion vor. Die Rechnung „Katasterwert mal Steuersatz“ ist daher nicht immer vollständig.
Die Bruttosteuerschuld ergibt sich aus dem kommunalen Satz auf die liquide Bemessungsgrundlage. Anschließend werden gesetzlich vorgesehene Vergünstigungen berücksichtigt. Ob eine Ermäßigung greift, hängt von ihren gesetzlichen und gegebenenfalls örtlichen Voraussetzungen ab.
Welche IBI-Steuersätze gelten?
| Immobilienklasse | Gesetzlicher Grundrahmen |
|---|---|
| Städtisch | Mindest- und Auffangsatz 0,4 Prozent; allgemeiner Höchstsatz 1,10 Prozent |
| Ländlich | Mindest- und Auffangsatz 0,3 Prozent; allgemeiner Höchstsatz 0,90 Prozent |
| Besondere Merkmale | Subsidiär 0,6 Prozent; kommunal nach Gruppe 0,4 bis 1,3 Prozent |
Diese Zahlen sind kein ausnahmsloser Korridor für jedes Objekt. Das Gesetz erlaubt in bestimmten kommunalen Konstellationen Erhöhungen und differenzierte Sätze. Immobilien mit besonderen Merkmalen sind zudem keine typische Wohnimmobilie. Der tatsächlich angewandte Satz ist deshalb in der aktuellen örtlichen Steuerordnung zu prüfen.
Welcher Stichtag gilt für die kommunale Immobiliensteuer Spanien?
Der Steuerzeitraum entspricht dem Kalenderjahr; die Steuer entsteht am ersten Tag dieses Zeitraums. Für die öffentlich-rechtliche Steuerschuld ist daher grundsätzlich die Inhaberschaft am 1. Januar maßgeblich. Eine private Kostenabrede im Kaufvertrag kann diesen gesetzlichen Stichtag gegenüber der Verwaltung nicht frei verschieben.
Katasterrechtlich relevante Änderungen wirken für die IBI grundsätzlich ab dem Steuerentstehungszeitpunkt, der auf ihre katasterrechtliche Wirksamkeit folgt. Bei Neubau, Teilung oder Rechtswechsel muss deshalb geprüft werden, wann die Änderung katasterrechtlich wirksam wurde.
Welche Behörde ist für die IBI zuständig?
Die Gemeinde ist für Veranlagung, Erhebung und Überprüfung ihrer IBI-Steuerakte zuständig. Katasterwert und zentrale Katasterdaten werden dagegen nach dem Katasterrecht verwaltet. Ein Einwand gegen den Katasterwert und ein Einwand gegen die kommunale Erhebung können daher unterschiedliche Rechtsbehelfswege haben.
Die IBI wird anhand eines jährlich für jede Gemeinde gebildeten Katasterregisters und der von der spanischen Katasterdirektion (Dirección General del Catastro) übermittelten Veränderungen verwaltet. Das erklärt den engen Datenzusammenhang zwischen Kataster und kommunalem Bescheid.
Wie wird die Grundsteuer für Immobilien auf Mallorca bezahlt?
Diese örtliche Grundsteuer wird auf Mallorca von der jeweiligen Gemeinde oder einer beauftragten Einzugsstelle erhoben. Die balearische Steuerbehörde ATIB zieht nur solche periodischen örtlichen Abgaben ein, deren Einzug ihr übertragen wurde. Sie ist nicht automatisch für jede Gemeinde und jeden IBI-Fall zuständig.
Für die von der ATIB im Jahr 2026 eingezogenen periodischen örtlichen Abgaben werden keine Zahlungshinweise (avisos de pago) auf Papier versandt. Maßgeblich sind dort der amtliche Jahreskalender und der digitale Briefkasten (Cartero Virtual). Diese Aussage gilt nur für den ausdrücklich bezeichneten ATIB-Einzugsbereich und das Jahr 2026.
Zahlungszeitraum, Zahlungswege, örtliche Vergünstigungen und tatsächlicher Steuersatz sind stets anhand der aktuellen Bekanntmachung der zuständigen Gemeinde oder Einzugsstelle zu prüfen. Eine einheitliche jährliche Mallorca-Fälligkeit für alle Gemeinden gibt es nicht.
Was ist beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca zu prüfen?
Bei einem Wechsel des steuerbegründenden Rechts haftet die Immobilie subsidiär für offene IBI-Beträge. Notare müssen Informationen zu grundstücksbezogenen Rückständen einholen und die Beteiligten über Rückstände, Erklärungsfristen und die gesetzliche Sachhaftung informieren.
Ein bezahlter Beleg für das aktuelle Jahr schließt frühere Rückstände nicht sicher aus. Vor einem Kauf sind deshalb nicht nur der letzte IBI-Bescheid und Zahlungsnachweis, sondern auch der amtliche Rückstandsstatus, die Katasterdaten und die Identität des maßgeblichen Steuerpflichtigen abzugleichen.
Wie prüft man die IBI-Grundsteuer in Spanien praktisch?
- Immobilienklasse und steuerbegründendes Recht feststellen.
- Katasterwert, liquide Bemessungsgrundlage und kommunalen Satz prüfen.
- Stichtag und katasterrechtliche Wirksamkeit von Änderungen bestimmen.
- Zuständige Gemeinde oder übertragene Einzugsstelle identifizieren.
- Aktuellen Zahlungskalender und örtliche Vergünstigungen nachlesen.
- Bei einem Erwerb den amtlichen Rückstandsstatus einholen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist immer der Eigentümer IBI-pflichtig?
Nein. Das Gesetz ordnet Konzession, Erbbaurecht, Nießbrauch und Eigentum in einer Rangfolge. Steuerschuldner ist der Inhaber des im konkreten Fall vorrangigen steuerbegründenden Rechts.
Ist der Katasterwert der Marktwert?
Nein. Der Katasterwert wird in einem eigenen Verwaltungsverfahren ermittelt und bildet die IBI-Bemessungsgrundlage. Markt- und Kaufpreis sind andere Größen.
Wird die IBI stets direkt aus Katasterwert mal Satz berechnet?
Nicht immer. Bei bestimmten neuen Katasterwerten kann eine zeitlich abnehmende Reduktion zu einer abweichenden liquiden Bemessungsgrundlage führen. Anschließend können Vergünstigungen die Nettosteuerschuld verändern.
Wer schuldet die IBI im Verkaufsjahr?
Die Steuer entsteht am 1. Januar. Für die öffentlich-rechtliche Schuld ist grundsätzlich die Rechtsinhaberschaft an diesem Tag maßgeblich; private Kostenabreden im Kaufvertrag sind davon zu trennen.
Ist ATIB für jede IBI auf Mallorca zuständig?
Nein. ATIB erhebt nur die örtlichen Abgaben, deren Einzug ihr übertragen wurde. Maßgeblich sind die zuständige Gemeinde, die konkrete Übertragung und der aktuelle Jahreskalender.
Reicht der aktuelle bezahlte IBI-Beleg beim Kauf?
Nein. Wegen der gesetzlichen subsidiären Sachhaftung können frühere grundstücksbezogene Rückstände relevant bleiben. Zusätzlich sollte der amtliche Rückstandsstatus geprüft werden.
Quellen
- Spanisches Gemeindefinanzgesetz, konsolidierter Text, abgerufen am 15. September 2026.
- Spanisches Immobilienkatastergesetz, konsolidierter Text, abgerufen am 15. September 2026.
- ATIB: Periodische örtliche Abgaben im Jahr 2026, abgerufen am 15. September 2026.
