Kurz & klar
Modelo 193 ist Spaniens jährliche Empfängerinformation für bestimmte Kapitalerträge, Einbehalte und Vorauszahlungen. Es erfasst mehr als Zinsen, grenzt aber Konten, bestimmte Finanzanlagen und Versicherungen zu anderen Jahresmodellen ab. Für ejercicio 2025 galt die Einreichung bis 2. Februar 2026; Empfänger, Schlüssel und Korrekturweg müssen einzeln stimmen.
Modelo 193 ist eine jährliche spanische Informationserklärung über bestimmte Kapitalerträge und Einbehalte. Trotz des häufigen Bezugs zu Zinsen umfasst sie auch Beteiligungserträge und weitere Einkünfte; zugleich gehören wichtige Spezialfälle ausdrücklich in andere Jahresmodelle. Entscheidend sind daher nicht nur die Jahressummen, sondern auch die richtige Zuordnung jedes Empfängers.
Was ist Modelo 193 und wozu dient es?
Das Modelo 193 ist der jährliche Überblick (resumen anual) über bestimmte Einbehalte und Vorauszahlungen auf Kapitalerträge. Es enthält empfängerbezogene Informationen: Wer hat welche Art von Ertrag erhalten, welche Bemessungsgrundlage wurde angesetzt und welcher Betrag wurde einbehalten oder vorausgezahlt?
Das Modell ist als allgemeines Restmodell angelegt. Es erfasst die einschlägigen Kapitalerträge, soweit sie nicht in einem spezielleren Jahresmodell zu erklären sind. Deshalb genügt es nicht, jede Zinszahlung automatisch dem Modelo 193 zuzuordnen.
Modelo 193 Spanien: Wer muss die Jahresmeldung abgeben?
Abgabepflichtig sind natürliche Personen, Unternehmen, andere Einheiten und öffentliche Verwaltungen, wenn sie bei den erfassten Einkünften zum Einbehalt oder zur Vorauszahlung verpflichtet sind. Einbezogen sind außerdem in Spanien ansässige, domizilierte oder vertretene Stellen, die solche Einkünfte für Dritte auszahlen, Wertpapiere verwahren oder deren Erträge einziehen.
Für Unternehmen auf Mallorca gilt Modelo 193 Spanien nach denselben nationalen Regeln wie im übrigen Staatsgebiet; eine besondere mallorquinische Modellvariante besteht nicht. Praktisch ist zuerst zu prüfen, ob die Zahlung sachlich in Modelo 193 gehört und welche Rolle das meldende Unternehmen in der Zahlungskette hat.
Welche Kapitalerträge gehören in Modelo 193?
Bei Empfängern, die der spanischen Einkommensteuer natürlicher Personen (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) unterliegen, gehören grundsätzlich die erfassten Einkünfte aus beweglichem Kapital hinein. Dazu zählen nicht nur Zinsen aus der Überlassung eigenen Kapitals, sondern auch Beteiligungserträge wie Dividenden sowie weitere gesetzlich bezeichnete Kapitalerträge. Bestimmte steuerbefreite oder nicht einbehaltene Erträge können ebenfalls meldepflichtig bleiben.
Auch bei Empfängern im Bereich der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS) und bei Betriebsstätten im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR) kann Modelo 193 einschlägig sein. Die jeweilige Empfängerart muss deshalb vor der Codierung feststehen.
Welche Zahlungen gehören in andere Jahresmodelle?
- Erträge aus Konten bei Finanzinstituten werden grundsätzlich im Jahresmodell 196 erklärt.
- Erträge aus Übertragung, Rückzahlung oder Tilgung bestimmter Finanzanlagen gehören grundsätzlich in das Jahresmodell 194.
- Erträge aus Kapitalisierungsverträgen sowie Lebens- oder Invaliditätsversicherungen werden grundsätzlich im Jahresmodell 188 gemeldet.
- Bei IS- und IRNR-Betriebsstättenempfängern kommen weitere Spezialmodelle hinzu, insbesondere Modelo 180 für bestimmte städtische Vermietungseinkünfte und Modelo 187 für bestimmte Vorgänge mit Investmentvermögen.
Wie grenzt sich Modelo 193 von Modelo 123, 124 und 126 ab?
Modelo 123 ist eine periodische Selbstveranlagung (autoliquidación periódica) für bestimmte Kapitalerträge und andere erfasste Einkünfte. Modelo 193 liefert dagegen die jährliche, empfängerbezogene Information. Die Beträge beider Ebenen sollten abgestimmt werden, doch eine bloße Übernahme der Periodensummen reicht nicht: Das Jahresmodell verlangt Empfängerdaten und kann auch erfasste Beträge ohne tatsächlichen Einbehalt enthalten.
Modelo 124 betrifft periodisch insbesondere Erträge aus Übertragung, Rückzahlung, Tilgung, Tausch oder Umwandlung fremdkapitalbezogener Finanzanlagen; die zugehörige Jahresinformation liegt grundsätzlich im Modelo 194. Modelo 126 betrifft periodisch Kontenerträge, deren Jahresinformation grundsätzlich über Modelo 196 erfolgt. Versicherungsbezogene Jahresdaten gehören in Modelo 188. Diese Abgrenzung verhindert, dass derselbe Spezialfall fälschlich in Modelo 193 eingeordnet wird.
Wie werden Empfänger im Modelo 193 erfasst?
Bei einer Dateieinreichung enthält der Datensatz vom Typ 1 die Angaben des Erklärenden. Für jeden Empfänger wird ein Datensatz vom Typ 2 angelegt. Gibt es mehrere Inhaber eines Ertrags, ist jeder Inhaber einzeln aufzunehmen; Betrag und Einbehalt werden nach dem jeweiligen Beteiligungsanteil aufgeteilt.
Zum Empfänger gehören insbesondere seine steuerliche Identifikation, sein Name oder seine Firma und die fachliche Einordnung des Ertrags. Der Datensatz unterscheidet Geld- und Sachbezüge und führt unter anderem Bruttobetrag, Bemessungsgrundlage, Einbehaltssatz und einbehaltenen Betrag. Nur bei den Schlüsseln A, B oder D wird PENDIENTE verwendet, wenn der Ertrag im ejercicio entstanden ist, die Zahlung aber ausblieb, weil der Inhaber ihn nicht abgeholt hat. In diesem Datensatz sind die amtlich vorgegebenen Platzhalter- und Nullwerte einzutragen; im späteren Zahlungsjahr werden die tatsächlichen Empfängerdaten zusammen mit dem ejercicio de devengo gemeldet.
Wie funktionieren Clave de percepción und Naturaleza?
Die Herkunft des Ertrags wird zunächst über den Wahrnehmungsschlüssel (clave de percepción) codiert:
- A steht für Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital einer Einheit.
- B steht für Erträge aus der Überlassung eigenen Kapitals an Dritte, soweit nicht D greift.
- C ist der Auffangschlüssel für andere erfasste Kapitalerträge, die nicht A, B oder D zugeordnet werden.
- D betrifft Erträge aus der Überlassung eigenen Kapitals an eine verbundene Einheit, wenn der Empfänger IRPF-Steuerpflichtiger ist.
Bei Schlüssel D gilt eine besondere Aufteilung. Übersteigt das überlassene Kapital das Dreifache des Eigenkapitalanteils des Empfängers an der verbundenen Schuldnerin, wird der Ertrag aus dem Teil bis zu dieser Schwelle mit B und nur der Ertrag aus dem übersteigenden Teil mit D gemeldet.
Danach folgt das zweistellige Feld Naturaleza. Für A stehen die Werte 01 bis 08, für B und D die Werte 01 bis 07 und für C die Werte 01 bis 15 zur Verfügung. Es handelt sich nicht um eine frei wählbare allgemeine Unterkategorie: Der konkrete wirtschaftliche Ertrag bestimmt den passenden Wert.
Wann ist ein Empfänger als Vermittler gekennzeichnet?
Das Kennzeichen für einen vermittelnden Empfänger (perceptor mediador) ist nur bei A, B oder D vorgesehen. Es betrifft eine in Spanien domizilierte, ansässige oder vertretene Stelle, die für Dritte zahlt, Wertpapiere verwahrt oder die Erträge einzieht. Ist der gemeldete Empfänger selbst der Steuerpflichtige, der den Einbehalt wirtschaftlich getragen hat, bleibt dieses Feld leer.
Die Zahlungsrolle im amtlichen Feld PAGO bildet zusätzlich Rollen wie Emittent sowie inländische oder ausländische Wertpapiervermittler ab. Konto- oder Wertpapierkennungen werden nur in den dafür bestimmten A-, B- oder D-Fällen ausgefüllt.
Wie wird Modelo 193 Zinsen Dividenden in Spanien für ejercicio 2025 technisch ausgefüllt?
Für das Steuerjahr (ejercicio) 2025 gilt das geänderte Dateischema der Orden HAC/1430/2025. Es ist erstmals auf Erklärungen für ejercicio 2025 anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden. Besonders wichtig ist das ISIN-Feld in den Positionen 193 bis 204: Der ISIN-Code ist zwingend einzutragen, wenn Wahrnehmungsschlüssel A und Marktschlüssel A kombiniert werden.
Für ejercicio 2025 steht das Webformular für Erklärungen mit bis zu 40.000 Datensätzen zur Verfügung. Bei mehr als 40.000 Datensätzen ist die Einreichung per Datei erforderlich; freiwillig kann eine Datei auch unterhalb dieser Schwelle verwendet werden. Als elektronische Identifikationswege nennt die AEAT Zertifikat oder elektronischen Personalausweis sowie Cl@ve.
Welche Modelo 193 Frist gilt in Spanien für ejercicio 2025?
Die AEAT nennt für ejercicio 2025 den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 2. Februar 2026. Diese konkrete Frist ist inzwischen abgelaufen. Fristen anderer Steuerjahre müssen jeweils im aktuellen AEAT-Kalender kontrolliert werden.
Ist die Internetübermittlung aus technischen Gründen unmöglich, kann die Erklärung innerhalb der vier Kalendertage nach dem regulären Fristende übermittelt werden. Das ist keine allgemeine Verlängerung: Die Zusatzfrist setzt eine technische Unmöglichkeit der Internetübermittlung voraus.
Wann ist eine Erklärung negativ?
Die negative Erklärung betrifft zunächst die periodische Quellensteuerebene. Sie ist abzugeben, wenn in den Anwendungsbereich des Periodenmodells fallende, grundsätzlich einbehaltspflichtige Einkünfte gezahlt wurden, sich aber kein Einbehalt ergibt; für IRPF nennt Artikel 108 Absatz 1 RIRPF ausdrücklich den wegen der Betragshöhe unterbliebenen Einbehalt. Die bloße Auszahlung steuer- oder einbehaltsfreier Einkünfte löst dagegen nicht automatisch eine negative Periodenerklärung aus. Wurden überhaupt keine dem Einbehalt unterliegenden Einkünfte gezahlt, wird keine negative Periodenerklärung eingereicht; gegebenenfalls ist die zensusrechtliche Anmeldung über Modelo 036 anzupassen.
Davon ist die Jahresinformation zu trennen. Ein Einbehalt von null bedeutet nicht automatisch, dass der Empfänger im Modelo 193 entfällt. Bestimmte befreite oder nicht einbehaltene Erträge können weiterhin in die Jahresmeldung gehören.
Wie werden Fehler im Modelo 193 berichtigt?
Der richtige Korrekturweg hängt vom Einreichungsverfahren und von der Art des Fehlers ab:
- Eine ergänzende Dateierklärung (declaración complementaria) fügt vollständig ausgelassene Empfängerdatensätze hinzu.
- Eine ersetzende Dateierklärung (declaración sustitutiva) annulliert und ersetzt genau eine frühere Erklärung desselben ejercicio vollständig. Vor ihrer Einreichung muss die bisherige Erklärung über den AEAT-Vorgang zur Abfrage und Abmeldung von Erklärungen abgemeldet werden (baja previa). In der Ersatzerklärung ist deren Identifikationsnummer anzugeben.
- Im Webformular wird die vorhandene konsolidierte Erklärung geladen. Einzelne Empfänger können dort direkt ergänzt, geändert oder gelöscht werden.
- Wurden bei einer Datei nur korrekte Datensätze angenommen, können die abgewiesenen Datensätze berichtigt und anschließend ergänzend nachgereicht werden.
Eine ergänzende Erklärung ist daher nicht der richtige Weg, um einen bereits angenommenen Empfängerdatensatz lediglich zu überschreiben. Vor der Berichtigung sollte geklärt werden, ob ein Datensatz fehlt, inhaltlich geändert werden muss oder die gesamte frühere Erklärung ersetzt werden soll.
Welche Bescheinigung erhält der Empfänger?
Der Einbehaltende stellt dem Empfänger eine Bescheinigung (certificación) über die in der Jahreserklärung enthaltenen Daten und die vorgenommenen Einbehalte oder Vorauszahlungen zur Verfügung. Für Empfänger im Bereich von IRPF und IS muss sie vor Beginn der Frist für deren jeweilige Steuererklärung bereitstehen. Für Einkünfte spanischer IRNR-Betriebsstätten verweist Artikel 8 Absatz 1 RIRNR auf die Körperschaftsteuerregeln; damit gilt auch die Bereitstellung vor Beginn der Erklärungsfrist nach Artikel 68 Absatz 3 RIS. Die abweichende Vorschrift des Artikels 15 RIRNR betrifft Einkünfte ohne Betriebsstätte und begründet hier keine Fristausnahme. Der angewandte Prozentsatz ist bei Auszahlung mitzuteilen.
Was kann bei verspäteter oder fehlerhafter Abgabe passieren?
Eine verspätete allgemeine Informationsmeldung ohne wirtschaftlichen Steuerschaden kann nach Artikel 198 der spanischen Abgabenordnung (Ley General Tributaria, LGT) mit 20 Euro je Datensatz oder Datensatzgruppe pro betroffener Person oder Einheit sanktioniert werden. Der gesetzliche Mindestbetrag beträgt 300 Euro, der Höchstbetrag 20.000 Euro. Bei freiwilliger verspäteter Abgabe ohne vorherige Aufforderung werden Sanktion sowie Mindest- und Höchstgrenze halbiert.
Unvollständige, unrichtige oder falsche Angaben sind nach Artikel 199 LGT schwerwiegend. Je nachdem, ob monetäre oder nichtmonetäre Daten betroffen sind und welchen Umfang der Fehler hat, kommen feste oder prozentuale Sanktionen in Betracht. Auch eine andere als die vorgeschriebene elektronische Übermittlung kann sanktioniert werden. Die konkrete Höhe ist stets anhand des tatsächlichen Verstoßes und des Verfahrensstands zu bestimmen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Modelo 193 nur für Zinsen bestimmt?
Nein. Es erfasst auch Beteiligungserträge und weitere Kapitalerträge. Zugleich gehören Kontenerträge, bestimmte Finanzanlagenvorgänge und Versicherungsprodukte grundsätzlich in die speziellen Jahresmodelle 196, 194 beziehungsweise 188.
Ist Modelo 193 einfach die Jahressumme aus Modelo 123?
Nein. Modelo 123 ist eine periodische Selbstveranlagung, während Modelo 193 Empfängerdaten und Ertragscodierungen enthält. Die Summen sollten abgestimmt werden, doch das Jahresmodell kann zusätzlich erfasste Beträge ohne tatsächlichen Einbehalt enthalten.
Kann eine ergänzende Erklärung einen falschen Empfängerdatensatz ersetzen?
Nein. Die ergänzende Dateierklärung ist für vollständig ausgelassene Empfängerdatensätze bestimmt. Bereits gemeldete Daten werden im Formular direkt geändert oder bei der Dateimethode über den dafür passenden Korrektur- beziehungsweise Ersetzungsweg behandelt.
Muss bei Einbehalt null immer eine negative Jahreserklärung abgegeben werden?
Nein. Die Negativlogik betrifft die periodische Erklärung und hängt davon ab, ob erfasste Einkünfte gezahlt wurden. Im Jahresmodell kann ein Empfänger trotz Einbehalt null meldepflichtig sein.
Gilt die Frist bis 2. Februar 2026 auch für spätere Steuerjahre?
Nein. Dieses Datum gilt ausdrücklich für ejercicio 2025. Für jedes spätere Steuerjahr ist der aktuelle AEAT-Kalender zu prüfen.
Quellen
- BOE, Orden EHA/3377/2011 – Modelo 193: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2011-19396&p=20251212&tn=1, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE, Orden HAC/1430/2025: https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2025-25389, abgerufen am 16. September 2026.
- AEAT, Modelo 193 – Plazos de presentación: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/todas-gestiones/impuestos-tasas/declaraciones-informativas/modelo-193-decla_____anentes-sobre-determinadas-anual_/plazos-presentacion.html, abgerufen am 16. September 2026.
- AEAT, Modelo 193 – Presentación mediante formulario: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/consultas-informaticas/declaraciones-informativas-ayuda-tecnica/modelos-190-198/modelo-193-formulario.html, abgerufen am 16. September 2026.
- AEAT, Modelo 193 – Presentación mediante fichero: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/ayuda/consultas-informaticas/declaraciones-informativas-ayuda-tecnica/modelos-190-198/modelo-193-fichero.html, abgerufen am 16. September 2026.
- AEAT, Cómo modificar una declaración informativa: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/declaraciones-informativas/modificar-declaraciones-informativas.html, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE: Real Decreto 439/2007 (RIRPF): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-6820, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE: Real Decreto 634/2015 (RIS): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-7771, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE: Real Decreto 1776/2004 (RIRNR): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-14532, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE: Real Decreto Legislativo 5/2004 (IRNR): https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-4527, abgerufen am 16. September 2026.
- BOE, Ley 58/2003 – Ley General Tributaria: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2003-23186, abgerufen am 16. September 2026.
