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Modelo 180 | Jahreserklärung der Einbehaltungen auf Miete

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 16. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 11 Min.

Kurz & klar

Modelo 180 fasst in Spanien jährlich die einbehaltungspflichtigen Mieten städtischer Immobilien nach Vermieter und Objekt zusammen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent auf die Zahlungen ohne IVA. Für das Meldejahr 2025 lief die Frist vom 1. Januar bis 2. Februar 2026. Fehler im Modelo 115 müssen separat berichtigt werden.

Das Modelo 180 ist die jährliche spanische Informationserklärung über bestimmte Einbehaltungen auf Mieten und Untervermietungen städtischer Immobilien. Es fasst Empfänger-, Betrags- und Immobiliendaten zusammen, erhebt aber keine zweite Steuer. Wer einbehaltungspflichtige Geschäftsräume mietet, sollte die Jahresmeldung deshalb gemeinsam mit den periodischen Modelo-115-Erklärungen vorbereiten.

Was ist Modelo 180 und wie unterscheidet es sich von Modelo 115?

Das Modelo 115 ist die laufende Selbstveranlagung (autoliquidación), mit der der Mieter die einbehaltenen Beträge erklärt und einzahlt. Im Regelfall wird es quartalsweise eingereicht; ausdrücklich bezeichnete Verpflichtete melden monatlich. Das Modelo 180 ist dagegen die Jahreszusammenfassung (resumen anual) mit Einzelangaben zu den Vermietern und Immobilien.

Beide Formulare bilden daher zwei Seiten desselben Vorgangs ab: Modelo 115 dokumentiert die periodische Erklärung und Einzahlung, Modelo 180 die Jahresdetails. Eine richtige Jahressumme genügt nicht, wenn Vermieter, Immobilie, Zahlungsart oder Entstehungsjahr falsch zugeordnet sind. Umgekehrt heilt eine Berichtigung des Modelo 180 weder eine zu niedrige Einbehaltung noch eine fehlerhafte Einzahlung im Modelo 115.

Formular Funktion Typischer Rhythmus Fehlerkorrektur
Modelo 115 Einbehalte erklären und einzahlen Grundsätzlich quartalsweise, bei ausdrücklich bezeichneten Verpflichteten monatlich Im Zahlungs- und Selbstveranlagungsweg berichtigen
Modelo 180 Jahresdaten zu Empfängern, Beträgen und Immobilien melden Jährlich Über den zum ursprünglichen Übermittlungsweg passenden Informationsmeldungsprozess berichtigen

Modelo 180 Spanien: Wer muss die Jahresmeldung abgeben?

Erklärungspflichtig sind Personen und Einheiten, die nach den spanischen Steuerregeln Einbehalte oder Abschlagszahlungen vornehmen müssen und im Meldejahr eine dem Modelo 180 zugeordnete Miete zahlen. Dazu zählen insbesondere juristische Personen und sonstige Einheiten, darunter Eigentümergemeinschaften und Einheiten in Einkünftezurechnung, öffentliche Verwaltungen sowie Nichtresidenten, die in Spanien über eine Betriebsstätte handeln.

Auch natürliche Personen können betroffen sein, wenn sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich veranlasste Mieten zahlen. Wer dagegen als natürliche Person ausschließlich privat mietet, wird durch die Mietzahlung allein nicht automatisch einbehaltungspflichtig. Entscheidend sind stets der Status des Zahlers, der Zusammenhang der Zahlung und das Fehlen einer gesetzlichen Ausnahme.

Auf Empfängerseite erfasst das Modelo 180 Zahlungen an Vermieter, die der spanischen Einkommensteuer für natürliche Personen (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF), der Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, IS) oder der Einkommensteuer für Nichtresidenten mit spanischer Betriebsstätte (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR-EP) unterliegen. Nichtresidentische Vermieter ohne spanische Betriebsstätte gehören nicht zu dem im Modelo 180 bezeichneten IRNR-Empfängerkreis.

Welche Mietzahlungen und Ausnahmen sind zu prüfen?

In die Jahresmeldung gehören nur Einkünfte aus Vermietung oder Untervermietung städtischer Immobilien, die tatsächlich der Einbehaltung unterliegen. Insbesondere in folgenden Fällen besteht keine Einbehaltung:

  • Ein Unternehmen mietet eine Wohnung für seine Arbeitnehmer.
  • Derselbe Mieter zahlt demselben Vermieter im gesamten Kalenderjahr insgesamt höchstens 900 Euro.
  • Der Vermieter weist die qualifizierte Einstufung in der Gewerbesteuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) für Immobilienvermietung mit einer nicht auf null lautenden Quote durch eine Bescheinigung der spanischen Steuerbehörde AEAT nach.
  • Bei einem Körperschaftsteuerempfänger handelt es sich um einen gesetzlich bezeichneten Immobilien-Finanzierungsleasingvertrag.

Die 900-Euro-Grenze gilt nicht je Rechnung, Monat oder Immobilie, sondern für die Jahressumme, die derselbe Mieter demselben Vermieter zahlt. Die IAE-Bescheinigung gilt für das jeweilige Kalenderjahr, solange sich die steuerliche Registrierung nicht ändert. Sie ist nicht mit der Bescheinigung zu verwechseln, die der Mieter dem Vermieter über die tatsächlich vorgenommenen Einbehalte ausstellt.

Eine weitere Abgrenzung betrifft Untervermietungen: Gelten die Einkünfte beim IRPF-Empfänger als Einkünfte aus beweglichem Kapital, werden sie im dafür vorgesehenen Modelo 193 und nicht im Modelo 180 gemeldet. Ausnahmen und Formularzuordnung müssen deshalb vor der Berechnung geklärt werden.

Wie werden Bemessungsgrundlage und Einbehalt berechnet?

Besteht Einbehaltungspflicht, beträgt der allgemeine Satz für die erfassten Mieten und Untervermietungen 19 Prozent. Die Bemessungsgrundlage umfasst sämtliche an den Vermieter gezahlten Konzepte mit Ausnahme der spanischen Umsatzsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA). Eine Ausnahme von der Einbehaltung darf nicht dadurch übergangen werden, dass der Satz vorsorglich auf jede Mietrechnung angewandt wird.

Das Meldeschema unterscheidet Geld- und Sachleistungen. Wurden innerhalb eines Jahres mehrere Einbehaltungssätze verwendet, enthält das Prozentfeld des Empfängerdatensatzes nur den zuletzt verwendeten Satz. Das Betragsfeld muss gleichwohl den gesamten Jahreseinbehalt ausweisen. Deshalb kann der dort angegebene Prozentsatz vom rechnerischen Verhältnis zwischen gesamter Jahresbasis und gesamtem Jahreseinbehalt abweichen.

Welche Angaben enthält Modelo 180?

Beim Erklärenden werden insbesondere Meldejahr, spanische Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Fiscal, NIF), Name oder Firma, Kontaktperson und Belegnummer erfasst. Hinzu kommen die Gesamtzahl der Empfängerdatensätze sowie die Summen der Einbehaltungsgrundlagen und Einbehalte.

Für jeden Empfängerdatensatz sind insbesondere NIF, gegebenenfalls die NIF eines Vertreters, Name oder Firma, Provinzcode, Geld- oder Sachleistungsart, jährliche Einbehaltungsgrundlage, zuletzt verwendeter Prozentsatz und Gesamtbetrag der Einbehalte anzugeben. Bei Rückzahlungen, die ein früheres Jahr betreffen, werden der negative Basisindikator und das ursprüngliche Entstehungsjahr verwendet. Beträge aus mehreren Entstehungsjahren sind in getrennten Datensätzen zu melden.

Jeder Datensatz enthält außerdem die Lagekategorie der Immobilie, ihre Katasterreferenz und die Anschrift einschließlich Straße, Hausnummer, Gemeinde, Gemeinde- und Provinzcode sowie Postleitzahl. Das Feld Localidad o población wird nur ausgefüllt, wenn der Ort von der Gemeinde abweicht. Die Lagekategorien unterscheiden Immobilien mit Katasterreferenz im allgemeinen spanischen Gebiet, im Baskenland oder in Navarra und Immobilien ohne Katasterreferenz. Mehrere Datensätze desselben Vermieters zählen in der erklärten Gesamtzahl jeweils einzeln; die Formularangabe ist daher nicht zwingend die Zahl einzigartiger Vermieter.

Wie gelingt der Abgleich zwischen Modelo 115 und Modelo 180?

Für den Jahresabgleich werden zuerst alle wirksamen Modelo-115-Zeiträume einschließlich ihrer Berichtigungen zusammengestellt. Deren Grundlagen und Einbehalte werden anschließend mit den Jahressummen des Modelo 180 verglichen. Für Geschäftsräume auf Mallorca gilt beim Modelo 180 Spanien derselbe nationale Abgleich wie für andere städtische Immobilien im Land; eine besondere mallorquinische Formularregel besteht hierfür nicht.

  1. Die wirksamen periodischen Erklärungen und Zahlungen nach Meldezeitraum zusammenstellen.
  2. Jahresbasis und Jahreseinbehalte mit den Summen des Modelo 180 vergleichen.
  3. Differenzen je Vermieter und Immobilie untersuchen und dabei Geld- oder Sachleistung, Zufluss beziehungsweise Fälligkeit, Rückzahlungen, Vorjahresbezug und bereits erfolgte Berichtigungen trennen.
  4. Zusätzlich NIF, Katasterreferenz, Anschrift und Entstehungsjahr prüfen; bloße Summengleichheit belegt keine richtige Zuordnung.
  5. Einen Fehler dort berichtigen, wo er entstanden ist: Informationsdaten im Modelo 180, Einbehaltung oder Einzahlung dagegen im Modelo-115-Weg.

Diese Trennung ist besonders wichtig, wenn die Jahresmeldung rechnerisch stimmt, aber ein periodischer Betrag zu spät oder zu niedrig eingezahlt wurde. Eine neue oder geänderte Modelo-180-Erklärung beseitigt diesen materiellen Zahlungsfehler nicht.

Modelo 180 Frist: Was gilt in Spanien für das Meldejahr 2025?

Die allgemeine elektronische Jahresfrist läuft vom 1. bis 31. Januar des Folgejahres. Für das Meldejahr (ejercicio) 2025 nennt die AEAT wegen des Kalenders konkret den Zeitraum vom 1. Januar bis 2. Februar 2026. Der 2. Februar ist damit das Fristende dieses Meldejahres und keine dauerhafte allgemeine Februarfrist.

Nur wenn die Internetübermittlung innerhalb des gesetzlichen Zeitraums aus technischen Gründen nicht möglich war, darf sie innerhalb der vier folgenden Kalendertage erfolgen. Diese Sonderregel ist keine frei verfügbare Zusatzfrist. Für jedes weitere Meldejahr ist das konkrete Kalenderfenster erneut zu prüfen.

Wie wird die Modelo 180 Miete in Spanien elektronisch gemeldet?

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Sede der AEAT. Das Webformular steht bis einschließlich 40.000 Empfängerdatensätzen zur Verfügung. Bei mehr als 40.000 Datensätzen ist die Dateiübermittlung über TGVI online erforderlich; TGVI nimmt auch kleinere Dateien an. Der für die erste Erklärung eines Jahres verwendete Weg legt grundsätzlich fest, ob nachfolgende Erklärungen über Webformular oder Datei erfolgen.

Zur Identifikation dienen ein zugelassenes elektronisches Zertifikat oder der elektronische Personalausweis (DNI electrónico, DNIe). Natürliche Personen können außerhalb der Fälle mit Zertifikatspflicht auch Cl@ve verwenden. Bevollmächtigte und zugelassene Sozialpartner dürfen im Namen des Erklärenden einreichen.

Wann ist die Erklärung wirklich eingereicht?

Webformular und TGVI prüfen die Datensätze vor oder während der Übermittlung. Fehlerfreie Datensätze können angenommen werden, während fehlerhafte Datensätze mit Fehlergrund zurückbleiben oder zur Korrektur heruntergeladen werden. Diese Datensätze müssen nach ihrer Berichtigung erneut übermittelt werden.

Eine erfolgreiche Einreichung erzeugt einen Beleg mit Registerdaten, sicherem Prüfcode (Código Seguro de Verificación, CSV), Belegnummer sowie Datum und Uhrzeit. Erst die Annahme ist entscheidend: Eine Validierung, das Speichern eines Entwurfs oder das Hochladen einer Datei ist noch keine Einreichung.

Wie lässt sich ein fehlerhaftes Modelo 180 berichtigen?

Der richtige Berichtigungsweg richtet sich nach der ursprünglichen Übermittlung. Nach einer Einreichung über das Webformular wird die konsolidierte Erklärung geladen. Dort lassen sich Empfängerdatensätze unmittelbar hinzufügen, ändern oder löschen; eine Kennzeichnung als ergänzende oder ersetzende Erklärung ist bei diesem Weg nicht erforderlich.

Beim TGVI-Dateiweg werden vollständig ausgelassene oder zuvor abgelehnte Datensätze mit einer ergänzenden Erklärung nachgereicht. Sie nennt die Belegnummer der Ausgangserklärung. Soll dagegen ein bereits gemeldeter TGVI-Datensatz inhaltlich geändert werden, ist eine ersetzende Erklärung notwendig: Die bisherige Erklärung wird zuvor abgemeldet, und die neue Erklärung gibt deren Belegnummer an.

Ergänzung, Änderung und vollständiger Ersatz sind damit keine frei austauschbaren Optionen. Nach jeder Korrektur sollte der angenommene neue Stand erneut mit den wirksamen Modelo-115-Zeiträumen abgeglichen werden. Bleibt dort ein Zahlungsfehler bestehen, benötigt er weiterhin eine eigenständige Berichtigung.

Welche Bescheinigungen und Unterlagen sind aufzubewahren?

Der Einbehaltungsverpflichtete muss dem Vermieter oder sonstigen Empfänger eine Bescheinigung über die vorgenommenen Einbehalte oder Abschlagszahlungen und die übrigen ihn betreffenden Jahresdaten ausstellen. Bei IRPF-Empfängern muss sie vor Beginn der persönlichen Einkommensteuer-Erklärungsfrist bereitstehen. Für Körperschaftsteuerempfänger und die im Modelo 180 erfassten IRNR-Empfänger mit spanischer Betriebsstätte gilt aufgrund der Verweisung des IRNR-Reglements dieselbe Vor-Erklärungsfrist des Körperschaftsteuerrechts. Das AEAT-Webformular kann für das Meldejahr 2025 einzelne oder mehrere Bescheinigungen erzeugen.

Bereits bei der Mietzahlung muss der Zahler dem Empfänger grundsätzlich den angewandten Einbehalt und Prozentsatz mitteilen. Diese laufende Mitteilung, die Jahresbescheinigung des Zahlers und die AEAT-Bescheinigung zur IAE-Ausnahme sind drei unterschiedliche Nachweise.

Elektronisch Erklärungspflichtige müssen die Programme, Dateien und Archive mit den Ursprungsdaten sichern. Zusätzlich ist der angenommene Modelo-180-Beleg mit CSV aufzubewahren. Die allgemeine steuerliche Verjährung beträgt vier Jahre und beginnt für das Festsetzungsrecht grundsätzlich am Tag nach Ablauf der jeweiligen Erklärungsfrist. Unterbrechungen lassen sie neu beginnen; Unterlagen für die Steuerpflichten anderer Personen sowie längere handelsrechtliche oder besondere Fristen können eine längere Aufbewahrung erfordern. Vier Jahre sind deshalb kein pauschaler Löschtermin.

Welche Folgen haben Verspätung, Inhaltsfehler oder eine fehlende Zahlung?

Die spanische Abgabenordnung (Ley General Tributaria, LGT) trennt mehrere Tatbestände. Welche Rechtsfolge greift, hängt unter anderem von Fehlerart, betroffenen Datensätzen, vorheriger Aufforderung und gewähltem Korrekturweg ab.

Verstoß Gesetzliche Ausgangsregel
Verspätetes Modelo 180 Grundsätzlich 20 Euro je fehlendem Datensatz oder Datensatzgruppe zur selben Person oder Einheit, mindestens 300 und höchstens 20.000 Euro; bei freiwilliger Einreichung ohne vorherige Aufforderung werden Sanktion und Grenzen halbiert
Fehler bei nichtmonetären Informationsdaten Grundsätzlich 200 Euro je Datensatz oder Datensatzgruppe
Fehler bei monetären Informationsdaten Abhängig vom Fehleranteil bis zu 2 Prozent der falsch gemeldeten Vorgänge, mindestens 500 Euro
Unzulässige nicht elektronische Abgabe 100 Euro je nichtmonetärem Datensatz, mindestens 250 Euro, oder 1 Prozent der monetären Vorgänge, mindestens 250 Euro
Fehlende Einbehaltungsbescheinigung Eigener leichter Verstoß mit einer festen Geldbuße von 150 Euro

Diese Beträge sind Ausgangsregeln und keine sichere Berechnung für den Einzelfall. Eine fehlende oder zu niedrige Einbehaltung und Einzahlung im Modelo 115 ist außerdem kein bloßer Informationsfehler des Modelo 180. Nicht fristgerecht eingezahlte, geschuldete Einbehalte können den materiellen Sanktionstatbestand des Artikels 191 LGT erfüllen. Bei einer freiwilligen verspäteten Selbstberichtigung ohne vorherige Aufforderung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen stattdessen das Zuschlagsregime des Artikels 27 gesondert zu prüfen.

Auch die fehlende Bescheinigung bleibt ein eigener Verstoß. Eine Korrektur des Modelo 180 kann somit richtige Jahresinformationen herstellen, ersetzt aber weder eine notwendige Zahlung noch die Aushändigung der Bescheinigung.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ein privater Wohnungsmieter Modelo 180 abgeben?

Nicht allein wegen der privaten Mietzahlung. Bei natürlichen Personen knüpft die Einbehaltungspflicht an Zahlungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit an. Zusätzlich müssen eine erfasste Miete und das Fehlen einer Ausnahme geprüft werden.

Gilt die 900-Euro-Ausnahme je Monat oder je Rechnung?

Nein. Maßgeblich ist die gesamte Summe, die derselbe Mieter demselben Vermieter im Kalenderjahr zahlt. Die Grenze darf weder je Rechnung noch je Monat oder Immobilie neu angesetzt werden.

Kann eine Korrektur des Modelo 180 einen Fehler im Modelo 115 beheben?

Nein. Modelo 180 berichtigt die Jahresinformation. Eine falsche Einbehaltung oder Einzahlung muss im dafür vorgesehenen Modelo-115-Weg korrigiert werden; eine passende Jahressumme heilt den Zahlungsfehler nicht.

Welche Bescheinigung weist die IAE-Ausnahme nach?

Der Vermieter weist die qualifizierte IAE-Einstufung mit einer Bescheinigung der AEAT nach. Davon zu unterscheiden ist die Jahresbescheinigung, die der Einbehaltungsverpflichtete dem Vermieter über die tatsächlich vorgenommenen Einbehalte ausstellt.

Quellen