Kurz & klar
Modelo 111 erklärt und zahlt bestimmte spanische IRPF-Einbehaltungen auf Arbeitslohn, berufliche Tätigkeiten und weitere erfasste Vergütungen. Die Abgabe erfolgt grundsätzlich vierteljährlich, in gesetzlichen Sonderfällen monatlich. Nullbetrag und fehlende Zahlung sind verschieden. Fristen, Einbehaltungssatz, elektronische Zahlung und der Jahresabgleich mit Modelo 190 müssen getrennt geprüft werden.
Das Modelo 111 ist die periodische Selbstveranlagung für bestimmte Einbehaltungen und Abschlagszahlungen auf die spanische Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF). Zahlende erklären damit unter anderem Beträge aus Arbeitslohn und bestimmten beruflichen Tätigkeiten und führen sie an die spanische Steuerbehörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria, AEAT) ab.
Was ist das Modelo 111?
Einbehaltungen (retenciones) und Abschlagszahlungen auf Sachbezüge (ingresos a cuenta) sind Vorauszahlungen auf die persönliche Einkommensteuer des Empfängers. Sie sind nicht die endgültige Einkommensteuer des Arbeitgebers, Auftraggebers oder sonstigen Zahlenden. Modelo 111 fasst die erfassten Beträge für einen Monat oder ein Quartal zusammen.
Der Zahlende muss die Einbehaltung richtig bestimmen, erklären und an die Staatskasse abführen. Diese Abführungspflicht bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Betrag tatsächlich nicht oder nicht vollständig beim Empfänger einbehalten wurde. Modelo 111 ersetzt weder die Lohnabrechnung noch Sozialversicherungsmeldungen oder die spätere persönliche IRPF-Erklärung des Empfängers.
Die verfahrensrechtliche Grundlage des Formulars bilden insbesondere die Orden EHA/586/2011 und die Regeln zur elektronischen Einreichung der Orden HAP/2194/2013. Die materielle Einbehaltungspflicht ergibt sich aus der Ley 35/2006 del IRPF und dem dazugehörigen Reglement.
Modelo 111 Spanien: Wer muss einreichen?
Erklärungspflichtig sind natürliche und juristische Personen sowie andere Einheiten einschließlich öffentlicher Verwaltungen, wenn sie nach dem IRPF-Reglement als Einbehalter oder Abschlagszahlende gelten und eine erfasste Einkunft zahlen. Die Rechtsform allein entscheidet also nicht: Eine Gesellschaft, ein Selbständiger oder ein Arbeitgeber reicht Modelo 111 nur für Zahlungen ein, die tatsächlich in dessen Anwendungsbereich fallen.
Die Regeln sind nationales spanisches Steuerrecht. Deshalb verwenden Arbeitgeber, Selbständige und Unternehmen auf Mallorca dasselbe AEAT-Formular; eine gesonderte regionale Modelo-111-Erklärung ist für diese national geregelten Einbehaltungen nicht vorgesehen.
Welche Zahlungen gehören in das Formular?
- Arbeitslohn und weitere erfasste Arbeitseinkünfte,
- bestimmte berufliche Tätigkeiten,
- bestimmte land-, vieh- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten,
- ausdrücklich bezeichnete Tätigkeiten im objektiven Schätzverfahren (estimación objetiva),
- bestimmte wirtschaftlich zugeordnete Urheber-, gewerbliche und ähnliche Rechte,
- bestimmte einbehaltungspflichtige Preise und Vergütungen aus öffentlichen Waldnutzungen sowie
- bestimmte Zahlungen und Einkünftezurechnungen im Zusammenhang mit Bildrechten.
Nicht jede Zahlung an eine natürliche Person gehört in das Modelo 111. Das IRPF-Reglement kennt nicht einbehaltungspflichtige Fälle; zudem können andere Einkunftsarten anderen Erklärungsmodellen zugeordnet sein. Entscheidend sind deshalb die steuerliche Art der Vergütung, die Person des Zahlenden und die konkrete gesetzliche Ausnahme.
Wann entsteht die Pflicht und welche Felder werden ausgefüllt?
Die Einbehaltungs- oder Abschlagszahlungspflicht entsteht grundsätzlich, wenn die Einkunft gezahlt oder übergeben wird. Vorbehaltlich besonderer Regeln ist die Bemessungsgrundlage der insgesamt gezahlte Betrag. Für Sachbezüge gelten eigene Bewertungs- und Abschlagsregeln.
Das Formular trennt die Einkunftsarten in mehrere Blöcke. Dort werden insbesondere die Zahl der Empfänger, Geld- und Sachbezüge sowie die einbehaltenen oder als Abschlag geleisteten Beträge erfasst. Geldvergütung und Sachbezug dürfen nicht ohne Prüfung zusammengeworfen werden.
- Zahlung qualifizieren: Zuerst wird bestimmt, ob und in welchem Modelo-111-Block die Vergütung erfasst wird.
- Entstehungszeitpunkt prüfen: Maßgeblich ist grundsätzlich die Zahlung oder Übergabe im betreffenden Zeitraum.
- Basis und Satz bestimmen: Die allgemeine Bruttobetragsregel kann durch besondere Lohn-, Sachbezugs- oder Tätigkeitsregeln verändert werden.
- Periodensummen abstimmen: Empfängerzahl, Vergütungen und Einbehaltungen werden mit Lohn- und Kreditorendaten abgeglichen.
Wann ist eine negative Erklärung nötig?
Eine negative Selbstveranlagung (autoliquidación negativa) ist vorgesehen, wenn im Zeitraum zwar dem Modelo 111 unterliegende Einkünfte gezahlt wurden, darauf aber kein Einbehaltungs- oder Abschlagsbetrag anfiel. Wurden im Zeitraum überhaupt keine erfassten Einkünfte gezahlt, wird für diesen Zeitraum kein Modelo 111 eingereicht.
Ein einzelner Monat oder ein einzelnes Quartal ohne Zahlung bedeutet nicht automatisch, dass die Einbehalterstellung dauerhaft beendet ist. Endet die zugrunde liegende Pflicht tatsächlich, wird die Zensusänderung nach aktueller Rechtslage grundsätzlich innerhalb eines Monats mit Modelo 036 gemeldet. Modelo 037 ist seit dem 3. Februar 2025 abgeschafft.
Wer erklärt monatlich und wer vierteljährlich?
Grundsätzlich ist das Modelo 111 vierteljährlich einzureichen. Monatlich erklären insbesondere Einbehalter, bei denen die in Artikel 71.3 Nummern 1 und 2 des Umsatzsteuerreglements genannten Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört ein Vorjahresumsatz von mehr als 6.010.121,04 Euro. Beim Erwerb des gesamten Unternehmens- oder Berufsvermögens oder einer qualifizierenden Teilübertragung wird zum eigenen Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres nur der Umsatz addiert, den der Übertragende im selben Zeitraum mit dem übertragenen Vermögen erzielt hat. Eine Teilübertragung muss eine oder mehrere ramas de actividad umfassen, also selbständig funktionsfähige wirtschaftliche Tätigkeitszweige im Sinne der gesetzlichen Verweisung. Wird dadurch die Schwelle von 6.010.121,04 Euro überschritten, gilt die monatliche Folge ab dem Tag nach Ende des Abrechnungszeitraums, in dem die Übertragung stattgefunden hat.
Auch bestimmte öffentliche Verwaltungen einschließlich der Sozialversicherung erklären monatlich, wenn ihr letzter vor Jahresbeginn genehmigter Jahreshaushalt mehr als 6 Millionen Euro beträgt. Liegt kein gesetzlicher Monatsfall vor, bleibt es bei der vierteljährlichen Erklärung. Die Rechtsform als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht eine Erklärung für sich genommen nicht monatlich.
| Fall | Zeitraum | Allgemeine Einreichungsfrist |
|---|---|---|
| Vierteljährliche Grundregel | 1. Quartal | Erste 20 Kalendertage im April |
| Vierteljährliche Grundregel | 2. Quartal | Erste 20 Kalendertage im Juli |
| Vierteljährliche Grundregel | 3. Quartal | Erste 20 Kalendertage im Oktober |
| Vierteljährliche Grundregel | 4. Quartal | Erste 20 Kalendertage im Januar des Folgejahres |
| Gesetzlicher Monatsfall | Kalendermonat | Erste 20 Kalendertage des Folgemonats |
Welche Modelo 111 Frist gilt in Spanien für 2026?
Der amtliche Kalender 2026 setzt die allgemeine vierteljährliche Einreichung jeweils vom 1. bis zum 20. April, Juli, Oktober und Januar an. Für eine Zahlung per Banklastschrift (domiciliación bancaria) endet der Zeitraum grundsätzlich bereits am 15. des jeweiligen Abgabemonats.
Fällt der letzte Tag auf einen Samstag oder arbeitsfreien Tag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Der Kalender 2026 zeigt dies bei monatlicher Einreichung beispielsweise für die Perioden 5M, 8M und 11M: Deren allgemeine Fristen enden am 22. Juni, 21. September beziehungsweise 21. Dezember 2026. Für jede konkrete Periode müssen Einreichungs- und Lastschrifttermin im aktuellen AEAT-Kalender getrennt geprüft werden.
Welche Sätze gelten beim Modelo 111 Spanien?
Das Formular selbst bestimmt den Einbehaltungssatz nicht. Der Satz folgt aus der Einkunftsart und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Gerade bei Arbeitslohn gibt es keinen allgemeinen pauschalen „Modelo-111-Satz“.
| Vergütungsart | Grundregel | Wichtige Bedingung oder Ausnahme |
|---|---|---|
| Gewöhnlicher Arbeitslohn | Individuelle Berechnung | Vergütung sowie persönliche und familiäre Umstände werden nach dem reglementarischen Verfahren berücksichtigt; Änderungen können eine Regularisierung auslösen. |
| Vergütung als Verwaltungsratsmitglied oder Mitglied eines entsprechenden Vertretungsorgans | 35 Prozent | 19 Prozent nur, wenn der Nettoumsatz der zahlenden Einheit im letzten vor der konkreten Zahlung der Vergütung abgeschlossenen Steuerzeitraum weniger als 100.000 Euro betrug; dauerte dieser Zeitraum weniger als ein Jahr, wird der Nettoumsatz auf ein Jahr hochgerechnet. |
| Berufliche Tätigkeit | 15 Prozent | 7 Prozent im Jahr des Beginns und in den beiden Folgejahren nur bei fehlender beruflicher Tätigkeit im Jahr vor dem konkreten Tätigkeitsbeginn und nach Mitteilung an den Zahlenden; weitere 7-Prozent-Fälle haben eigene Voraussetzungen. |
| Land- und Viehwirtschaft | 2 Prozent | 1 Prozent bei Schweinemast und Geflügelhaltung. |
| Forstwirtschaft | 2 Prozent | Die besondere Bemessungsgrundlage ist zu beachten. |
| Bestimmte Tätigkeiten in estimación objetiva | 1 Prozent | Nur für die im Reglement ausdrücklich bezeichneten Tätigkeiten. |
| Erfasste Preise und öffentliche Waldnutzungen | Jeweils 19 Prozent | Nur wenn der konkrete Vorgang einbehaltungspflichtig und dem Modelo 111 zugeordnet ist. |
| Übertragung des Rechts am eigenen Bild | 24 Prozent | Die besondere Einkünftezurechnung bei Bildrechten hat davon getrennt einen Abschlagsatz von 19 Prozent. |
Bei den einschlägigen land-, vieh- und forstwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen werden Subventionen und Entschädigungen grundsätzlich nicht einbezogen. Auch ein reduzierter Satz für den Beginn einer beruflichen Tätigkeit darf nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Autónomo“ gewählt werden: Der Beginn, die berufliche Tätigkeit im Jahr vor diesem Beginn und die Mitteilung an den Zahlenden müssen passen.
Wie lässt sich Modelo 111 ausfüllen und in Spanien abgeben?
Vor der Übermittlung sollten die Summen je Einkunftsblock mit Lohnabrechnung, Buchhaltung und Zahlungsdaten abgestimmt werden. Die elektronische Erklärung wird validiert, die Zahlungsart ausgewählt und anschließend signiert und übermittelt. Eine erfolgreiche technische Validierung oder eine bereits ausgelöste Zahlung ist noch nicht automatisch die Einreichung.
Die elektronische Identifizierung erfolgt mit elektronischem Zertifikat oder elektronischem Personalausweis (Documento Nacional de Identidad electrónico, DNIe). Natürliche Personen können außerdem Cl@ve verwenden, soweit für sie keine Einreichung mit elektronischem Zertifikat vorgeschrieben ist. Ein bevollmächtigter oder im Rahmen der sozialen Kooperation zugelassener Dritter kann für den Erklärungspflichtigen einreichen.
Wie kann ein positiver Betrag gezahlt werden?
- Banklastschrift innerhalb der dafür geltenden früheren Frist,
- Zahlung mit vollständiger Referenznummer (Número de Referencia Completo, NRC),
- je nach angebotenem Weg Zahlung per Karte oder Bizum,
- Überweisung von einem Konto bei einem nicht kooperierenden Kreditinstitut, beispielsweise einem ausländischen Institut, unter den dafür geltenden Voraussetzungen sowie
- Anerkennung der Steuerschuld, gegebenenfalls verbunden mit einem zulässigen Antrag auf Verrechnung.
Für die mit Modelo 111 abzuführenden Einbehaltungen und Abschlagszahlungen sind Stundung und Ratenzahlung nach Artikel 65 Absatz 2 Buchstabe b LGT ausgeschlossen; entsprechende Anträge sind unzulässig. Eine technisch angebotene Anerkennung der Steuerschuld ändert daran nichts.
Welche Option im elektronischen Verfahren tatsächlich angeboten wird, hängt unter anderem vom Ergebnis, vom Einreicher, vom Konto und vom Zeitpunkt ab. Die Auswahl eines Zahlungswegs verändert die materielle Fälligkeit nicht. Nach Abschluss sollte der Einreichungsbeleg mit sicherem Prüfcode zusammen mit dem Zahlungsnachweis aufbewahrt werden.
Wie werden Fehler berichtigt?
Eine ergänzende Selbstveranlagung (autoliquidación complementaria) ist beim Modelo 111 nach der aktuellen AEAT-Anleitung nur vorgesehen, wenn für dieselbe Periode ein höherer Betrag einzuzahlen ist als zuvor erklärt. Dabei werden die Felder 01 bis 27 mit den vollständig korrigierten Gesamtwerten ausgefüllt; eingetragen wird nicht nur die Differenz. Zu verwenden ist das für die ursprüngliche Periode geltende Formular.
Bei einer geringeren Zahllast oder einer anderen Fehlerwirkung ist grundsätzlich ein Berichtigungsantrag nach Artikel 120.3 der Ley General Tributaria vorgesehen. Deshalb sollte vor jeder Korrektur geklärt werden, ob der Fehler die Zahllast erhöht, vermindert oder in anderer Weise verändert.
Welche Folgen hat eine freiwillige verspätete Zahlung?
Wird eine geschuldete Zahlung ohne vorherige behördliche Aufforderung verspätet erklärt und gezahlt, beträgt der Zuschlag zunächst 1 Prozent zuzüglich eines weiteren Prozentpunkts für jeden vollständig verstrichenen Monat. Nach mehr als 12 Monaten beträgt er 15 Prozent; zusätzlich fallen Verzugszinsen ab dem Tag nach Ablauf der ersten 12 Monate bis zur Einreichung an.
Der Zuschlag kann um 25 Prozent reduziert werden, wenn die gesetzlichen Zahlungsbedingungen erfüllt sind. Gab es bereits eine Aufforderung oder befindet sich die Forderung in der Vollstreckung, ist diese einfache Staffel keine vollständige Beschreibung der Folgen. Zuschlag, Zinsen, Vollstreckung und eine mögliche Sanktion müssen dann getrennt beurteilt werden.
Wie hängen Modelo 111 und Modelo 190 zusammen?
Wer periodische Modelo-111-Erklärungen abgeben muss, reicht grundsätzlich zusätzlich die jährliche Zusammenfassung Modelo 190 ein. Die allgemeine Frist dafür läuft vom 1. bis zum 31. Januar des Folgejahres; das konkrete Enddatum ist jedes Jahr in der aktuellen AEAT-Fristinformation zu prüfen.
Modelo 190 ist nicht lediglich eine Jahressumme der eingezahlten Beträge. Die Jahreserklärung ordnet die Daten den Empfängern zu und kann nach den gesetzlichen Regeln auch bestimmte gezahlte Einkünfte umfassen, bei denen wegen ihrer Höhe keine Einbehaltung vorgenommen wurde. Empfänger müssen vor Beginn der persönlichen IRPF-Erklärungsfrist eine Bescheinigung über Vergütungen und Einbehaltungen erhalten.
Für einen belastbaren Jahresabgleich werden Empfänger, Vergütungsart, Bruttobeträge und Einbehaltungen aus Lohn- und Kreditorendaten mit den Monats- oder Quartalserklärungen und dem Modelo 190 abgestimmt. Abweichungen sollten vor Abgabe der Jahreserklärung geklärt und nicht durch eine pauschale Jahressumme verdeckt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss jedes Unternehmen in Spanien Modelo 111 abgeben?
Nein. Die Rechtsform allein begründet die Pflicht nicht. Modelo 111 ist einzureichen, wenn das Unternehmen als Einbehalter oder Abschlagszahlender eine der erfassten Einkunftsarten zahlt.
Muss eine Nullmeldung eingereicht werden?
Nur als negative Erklärung, wenn im Zeitraum erfasste Einkünfte gezahlt wurden, aber kein Einbehaltungs- oder Abschlagsbetrag anfiel. Ohne jede erfasste Zahlung wird für diesen Zeitraum kein Modelo 111 eingereicht.
Gilt für jede Rechnung eines Selbständigen ein Einbehalt von 15 Prozent?
Nein. Zuerst muss die Zahlung als berufliche Einkunft einzuordnen sein. Dann gelten grundsätzlich 15 Prozent; 7 Prozent greifen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen und bei der Startregel nur mit den erforderlichen Voraussetzungen und der Mitteilung an den Zahlenden.
Ist Modelo 111 immer eine Quartalserklärung?
Nein. Vierteljährlich ist die Grundregel. Bestimmte Einbehalter oberhalb der gesetzlichen Vorjahresumsatzschwelle sowie bestimmte öffentliche Verwaltungen mit einem Jahreshaushalt von mehr als 6 Millionen Euro erklären monatlich.
Kann die Banklastschrift noch am allgemeinen Abgabetag gewählt werden?
Regelmäßig nicht. Im amtlichen Kalender 2026 endet die Lastschriftfrist grundsätzlich am 15., während die allgemeine Einreichungsfrist grundsätzlich bis zum 20. des Abgabemonats läuft. Verschiebungen sind für jede Periode gesondert zu prüfen.
Ersetzt Modelo 190 die Periodenerklärungen?
Nein. Modelo 111 erklärt und zahlt die Einbehaltungen monatlich oder vierteljährlich. Modelo 190 ist die zusätzliche personenbezogene Jahreszusammenfassung; daneben erhalten die Empfänger ihre Einbehaltungsbescheinigungen.
Quellen
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Modelo 111 – Verfahrensseite GH01, abgerufen im Juli 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Instrucciones del Modelo 111, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 35/2006 del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 439/2007, Reglamento del IRPF, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 1624/1992, Reglamento del IVA, abgerufen im Juli 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Einreichungs- und Lastschriftfristen 2026, abgerufen im Juli 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Elektronische Einreichung des Modelo 111, abgerufen im Juli 2026.
- Boletín Oficial del Estado: Ley 58/2003 General Tributaria, abgerufen im Juli 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Obligaciones como retenedor, abgerufen im Juli 2026.
- Agencia Estatal de Administración Tributaria: Modelo 036 im Kalender 2026, abgerufen im Juli 2026.
