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Fortwirkende deutsche Steuerrechte

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Fortwirkende deutsche Steuerrechte“ innerhalb von Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Artikel

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§ 50i EStG und fortbestehende deutsche Besteuerungsrechte

§ 50i EStG ist kein allgemeines Wegzugsgesetz, sondern eine enge Altfall- und Treaty-Override-Regel. Sie kann bei historisch gebundenen Wirtschaftsgütern und Anteilen deutsche Besteuerungsrechte trotz DBA fortführen.

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Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug

Nach einem Wegzug kann Deutschland bei deutschen Staatsangehörigen für einen begrenzten Zeitraum mehr Einkünfte besteuern als bei gewöhnlicher beschränkter Steuerpflicht. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: eine qualifizierte frühere Steuerpflicht in Deutschland, niedrige ausländische Besteuerung oder fehlende Ansässigkeit und fortbestehende wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland. Bei einem Umzug nach Spanien entscheidet deshalb nicht der Zielstaat allein, sondern eine jährliche Prüfung von Person, Steuerniveau, Vermögen, Einkünften und Abkommensrecht.

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