SteuerPedia
01
Ständige Wohnstätte und Mittelpunkt der Lebensinteressen
Bei einer Doppelansässigkeit Deutschland–Spanien prüft das DBA zuerst die ständige Wohnstätte. Nur wenn sie in beiden Staaten besteht, folgt der relative Vergleich der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
02
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sechsmonatsregel und Unterbrechungen
Ob jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, entscheidet sich nach § 9 Abgabenordnung. Die Vorschrift enthält drei verschiedene Regeln: den qualitativen Grundtatbestand, die Sechsmonatsregel und eine enge Ausnahme für bestimmte private Aufenthalte.
Artikel lesen →
SteuerPedia
03
Diplomaten, Konsularpersonal und internationale Organisationen: Sonderregeln zur Steueransässigkeit
Bei Diplomaten, Konsularpersonal, EU-Bediensteten und Beschäftigten internationaler Organisationen entscheidet nicht die Berufsbezeichnung allein. Maßgeblich sind exakter Status, Akkreditierung, anwendbares Übereinkommen, Staatsangehörigkeit, dauernde Ansässigkeit, Ortskraft- oder Familienstatus und die jeweils betroffene Einkunft.
Artikel lesen →
SteuerPedia
04
Die deutsche Wohnung aufgeben, vermieten oder vorbehalten
Die deutsche Wohnung ist beim Umzug nach Mallorca zugleich Wohnsitzfaktor, Einkunftsquelle und möglicher Gegenstand spanischer Besteuerung. Aufgeben, langfristig vermieten und zur eigenen Nutzung bereithalten führen deshalb zu unterschiedlichen Folgen für § 8 AO, deutsche Mieteinkünfte, spanischen IRPF und die DBA-Anrechnung.
Artikel lesen →
SteuerPedia
05
Deutscher Wohnsitz trotz Auslandsumzug: Wann § 8 AO weitergreift
Ein Umzug nach Mallorca beendet den deutschen Steuerwohnsitz nicht durch Abmeldung oder Flugdatum. § 8 AO greift weiter, wenn eine deutsche Wohnung objektiv als eigene Bleibe verfügbar bleibt und die Umstände für Beibehalten und Wohnnutzung sprechen. Zugleich können Spanien und das DBA zu einer abweichenden Ansässigkeitszuordnung führen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
06
Ansässigkeit beweisen: Aufenthaltskalender, Steuerbescheinigung und Dokumentation
Wer zwischen Deutschland und Spanien lebt, muss mehr belegen können als eine Meldeadresse oder eine einzelne Tageszahl. Entscheidend ist eine geordnete Beweiskette zu Wohnungen, tatsächlichen Aufenthalten, Familie, Tätigkeit und wirtschaftlichen Beziehungen – getrennt nach deutschem Recht, spanischem Recht und dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Artikel lesen →