SteuerPedia
01
Betriebsverkauf nach dem Umzug
Ein Betriebsverkauf nach dem Wegzug nach Spanien muss nach Verkäufer, Verkaufsgegenstand, Betriebsstättenbezug, Vollzugszeitpunkt und den Regeln beider Staaten getrennt geprüft werden.
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02
Betriebsverkauf vor dem Umzug
Ein vor dem Umzug unterschriebener Kaufvertrag ist steuerlich noch kein Verkauf. Entscheidend sind Verkaufsobjekt, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, Betriebsgrundlagen, Kaufpreisstruktur sowie die deutsche und spanische Ansässigkeit im gesamten Kalenderjahr.
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03
Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung und ruhender Betrieb
Wer eine betriebliche Tätigkeit einstellt oder nach Spanien verlagert, muss Betriebsaufgabe, Unterbrechung, Verpachtung, Entstrickung und bloße Abmeldung anhand der wesentlichen Betriebsgrundlagen und der tatsächlichen Fortführungsfähigkeit trennen.
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