SteuerPedia
01
Umsatzsteuerliche Geschäftsveräußerung im Ganzen
Wer einen Betrieb oder einen selbständigen Unternehmensteil verkauft, darf die Umsatzsteuer nicht wie bei einem gewöhnlichen Anlagenverkauf behandeln. Ob eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, hängt von der übergebenen wirtschaftlichen Einheit, dem Erwerber und der geplanten Fortführung ab. Fehler wirken sich auf Rechnung, Vorsteuer, Berichtigung und Steuererklärungen aus.
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02
EÜR, Bilanzwechsel, Schlussbilanz und offene Steuerpositionen beim Wegzug des Betriebs
Der private Umzug eines Einzelunternehmers oder Freiberuflers nach Spanien beendet die deutsche Einnahmenüberschussrechnung nicht automatisch. Ein Bilanzwechsel und eine Schlussrechnung werden erst durch die konkrete Gewinnermittlungspflicht oder durch Ereignisse wie Verkauf, Aufgabe, Einbringung oder die Entstrickung des ganzen Betriebs ausgelöst. Offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Anzahlungen, Vorräte und Rückstellungen müssen dabei so übergeleitet werden, dass Erträge und Aufwendungen weder doppelt noch gar nicht erfasst werden.
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03
Deutsche B2B-E-Rechnung nach dem Umzug: Empfang, Ausstellung, Aufbewahrung und Übergangsfristen
Wer nach Spanien umzieht, fällt nicht allein wegen der neuen Privatadresse aus der deutschen B2B-E-Rechnung heraus. Entscheidend sind der konkrete Umsatz, der Leistungsort sowie Sitz, Geschäftsleitung und eine am Umsatz beteiligte deutsche Betriebsstätte beider Unternehmen. Empfangspflicht, Ausstellungspflicht, Rechnungsformat, Vorsteuerabzug und Meldungen müssen getrennt geprüft werden.
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