SteuerPedia · Ebene 4

Einbringung und Rechtsformwechsel

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Einbringung und Rechtsformwechsel“ innerhalb von Einzelunternehmen und freiberufliche Tätigkeit.

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Einzelbetrieb vor dem Umzug in eine deutsche GmbH einbringen

Die Einbringung eines Einzelbetriebs in eine deutsche GmbH kann stille Reserven zunächst ganz oder teilweise unversteuert lassen, wenn die Voraussetzungen des § 20 UmwStG tatsächlich erfüllt und die gesellschaftsrechtlichen Schritte sauber vollzogen werden. Der spätere Umzug nach Spanien ist davon getrennt zu prüfen: Er kann beim neuen GmbH-Anteil, bei der Geschäftsleitung der GmbH und bei zurückbehaltenen oder verlagerten Wirtschaftsgütern neue Steuerfolgen auslösen.

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Einzelbetrieb in eine spanische S.L. übertragen

Die Übertragung eines deutschen Einzelbetriebs auf eine spanische S.L. ist ein echter Rechtsträgerwechsel und keine bloße Verlagerung. Deutschland und Spanien prüfen die Steuerneutralität unabhängig voneinander. Besonders kritisch sind der Umfang des übertragenen Betriebs, der Verlust deutscher Besteuerungsrechte, die bisherige EÜR, die Bewertung und die rechtzeitigen Anträge und Mitteilungen.

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