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EUROFISC | Frühwarnsystem gegen Steuerbetrug in der EU

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 08. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Eurofisc ist ein dezentrales Netzwerk von Verbindungsbeamten der 27 EU-Staaten und Norwegens gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Es tauscht und analysiert gezielte Risikoinformationen, unter anderem mit TNA. Eurofisc koordiniert Folgemaßnahmen, kann aber keine nationale Prüfung anordnen; Eingriffe bleiben Sache der zuständigen Behörden nach nationalem Recht.

Eurofisc ist ein dezentrales Kooperationsnetz für den schnellen Austausch und die gemeinsame Analyse gezielter Informationen über grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Es verbindet nationale Verbindungsbeamte, besitzt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist keine europäische Steuer- oder Ermittlungsbehörde. Prüfungen und Vollzugsmaßnahmen bleiben Aufgabe der zuständigen nationalen Stellen.

Was ist Eurofisc in der EU und wie beteiligt sich Spanien?

Eurofisc wurde 2010 gestartet. Die rechtliche Grundlage steht in Kapitel X der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Verwaltungszusammenarbeit und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, deren Eurofisc-Regeln durch die Verordnung (EU) 2018/1541 gestärkt wurden.

Das Netzwerk dient dem schnellen Austausch, der Verarbeitung und der Analyse gezielter Informationen über grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Hinzu kommt die Koordination von Folgemaßnahmen. Diese Koordination ersetzt weder die Sachverhaltsfeststellung noch die Eingriffsbefugnisse der nationalen Behörden.

Nach Angaben der Europäischen Kommission arbeiten Verbindungsbeamte der 27 EU-Mitgliedstaaten und Norwegens im Netzwerk zusammen. Norwegen ist kein EU-Mitglied und nimmt aufgrund eines besonderen Abkommens mit der Europäischen Union teil.

Wie funktionieren die Eurofisc-Arbeitsbereiche?

Die Zusammenarbeit wird in fachlichen Arbeitsbereichen organisiert. Dort tauschen die Teilnehmer gezielte Risikoinformationen zu bestimmten Formen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs aus und analysieren sie gemeinsam.

Entscheidet sich ein Mitgliedstaat zur Teilnahme an einem Arbeitsbereich, muss er sich dort aktiv am multilateralen Austausch, an der gemeinsamen Verarbeitung und Analyse sowie an der Koordination von Folgemaßnahmen beteiligen. Die Teilnahme bezieht sich jeweils auf den konkreten Arbeitsbereich.

Eurofisc darf Verwaltungsprüfungen teilnehmender Staaten koordinieren. Es kann einen Mitgliedstaat aber nicht verpflichten, eine bestimmte Prüfung durchzuführen. Die Grenze trennt europäische Zusammenarbeit von nationaler Ermittlungs- und Vollzugshoheit.

Welche Aufgaben haben Verbindungsbeamte, Vorsitz und Koordinatoren?

Die Verbindungsbeamten bestimmen aus ihrem Kreis für einen begrenzten Zeitraum einen Eurofisc-Vorsitzenden. Sie entscheiden über Einrichtung und Beendigung der Arbeitsbereiche, behandeln operative Fragen, bewerten mindestens einmal jährlich Wirksamkeit und Effizienz der Tätigkeiten und genehmigen den Jahresbericht.

Für jeden Arbeitsbereich bestimmen die teilnehmenden Verbindungsbeamten ebenfalls aus ihrem Kreis einen Koordinator für einen begrenzten Zeitraum. Dieser sammelt die übermittelten Informationen und stellt sie den übrigen Teilnehmern des Arbeitsbereichs elektronisch zur Verfügung.

Der Koordinator sorgt außerdem dafür, dass die Informationen zusammen mit weiteren einschlägigen gezielten Angaben verarbeitet und analysiert werden. Die Ergebnisse werden allen teilnehmenden Verbindungsbeamten bereitgestellt. Zu seinen Aufgaben gehören Rückmeldungen an die Teilnehmer und ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit des Arbeitsbereichs.

Der Eurofisc-Vorsitzende legt dem zuständigen Ausschuss jährlich einen Bericht über sämtliche Arbeitsbereiche vor. Die Europäische Kommission regelt Verfahrensmodalitäten durch Durchführungsrechtsakte.

Wie arbeiten Eurofisc, Europol und OLAF zusammen?

Koordinatoren dürfen einschlägige Informationen bei Europol und beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) anfordern. Dafür dürfen sie nach Maßgabe der Teilnehmer die notwendigen Informationen übermitteln. Die Befugnis liegt bei den Koordinatoren und bleibt an den Zweck der Zusammenarbeit gebunden.

Die von Europol oder OLAF erhaltenen Angaben werden den übrigen teilnehmenden Verbindungsbeamten elektronisch zugänglich gemacht. Anschließend werden sie gemeinsam mit den einschlägigen gezielten Risikoinformationen analysiert.

Die Europäische Kommission stellt technische und logistische Unterstützung bereit. Grundsätzlich erhält sie jedoch keinen Zugriff auf die über Eurofisc ausgetauschten Informationen; die Verordnung nennt dafür nur eine eng begrenzte Ausnahme. Die Kommission ist daher nicht pauschal Empfängerin sämtlicher Falldaten.

Was leistet die Transaction Network Analysis?

Seit 2019 verwendet Eurofisc das elektronische Werkzeug Transaction Network Analysis (TNA). Es unterstützt den schnellen Austausch und die gemeinsame Verarbeitung von Mehrwertsteuerdaten und soll verdächtige grenzüberschreitende Netzwerke früher erkennbar machen.

Nationale Steuerbeamte können mit TNA Informationen aus verschiedenen Datenbeständen sowie Angaben von Europol oder OLAF abgleichen. Ein daraus entstehendes Risikosignal ist jedoch noch kein Beweis für Steuerbetrug. Es kann Anlass für eine nationale Prüfung sein, ersetzt aber weder Ermittlung noch rechtliche Würdigung.

Auf welche weiteren Daten dürfen Verbindungsbeamte zugreifen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Verbindungsbeamte automatisiert bestimmte Zollinformationen zu mehrwertsteuerbefreiten Einfuhren abrufen. Der Zugriff muss der Betrugsermittlung oder Betrugserkennung dienen und erfolgt mit einer persönlichen Nutzerkennung.

Die Verordnung erlaubt außerdem den automatisierten Zugriff auf bestimmte Fahrzeug- und Halterdaten. Auch dieser setzt einen Zusammenhang mit einer Untersuchung mutmaßlichen Mehrwertsteuerbetrugs oder dessen Aufdeckung voraus und muss über einen persönlich identifizierten Verbindungsbeamten erfolgen. Ein allgemeiner, voraussetzungsloser Registerzugriff besteht nicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den einschlägigen Datenschutzregeln. Beschränkungen einzelner Betroffenenrechte sind nur zweckgebunden und nur so lange zulässig, wie es für die Betrugsbekämpfung erforderlich ist. Erhobene oder ausgetauschte Informationen dürfen nicht unvereinbar mit diesem Zweck weiterverarbeitet werden; eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

Welche Tätigkeit zeigen die Eurofisc-Zahlen für 2024?

Die Europäische Kommission weist für das Tätigkeitsjahr 2024 folgende Kennzahlen aus. Sie beschreiben identifizierte Verdachts- und Risikofälle, nicht rechtskräftig festgestellte Straftaten.

Kennzahl 2024 Ausgewiesener Umfang
Identifizierte Betrugsverdächtige 6.147
Betrügerische oder verdächtige Transaktionen 13,8 Milliarden Euro
Gelöschte verdächtige Umsatzsteuerregistrierungen 2.665
Als hochriskant bewertete Unternehmensnetzwerke 206

Die Kennzahlen zeigen den Umfang der Risikoanalyse und nationaler Folgemaßnahmen. Sie dürfen nicht als Zahl verurteilter Personen oder abschließend bewiesener Betrugsfälle gelesen werden.

Welche Rolle hat Eurofisc Spanien bei nationalen Prüfungen?

Spanien nimmt über national benannte Verbindungsbeamte an Eurofisc teil. Nach der Analyse können die zuständigen nationalen Beamten Maßnahmen nach spanischem Recht ergreifen, etwa Auskunftsersuchen, Prüfungen oder die Löschung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Eurofisc selbst ordnet diese Maßnahmen nicht an und entscheidet nicht über spanische Steuerbescheide. Das Netzwerk liefert und analysiert Risikoinformationen und koordiniert mögliche Folgemaßnahmen; die spanischen Behörden prüfen den Sachverhalt und handeln nach ihren Zuständigkeiten und Verfahrensregeln.

Für Unternehmen bedeutet ein Risikohinweis deshalb weder automatisch eine Steuernachforderung noch den Nachweis eines Fehlverhaltens. Er kann aber dazu führen, dass die zuständige Behörde grenzüberschreitende Transaktionen, Geschäftspartner und Umsatzsteuerangaben näher untersucht.

Was gilt bei einem Unternehmensbezug zu Mallorca?

Eurofisc in der EU behandelt auch grenzüberschreitende Risikoinformationen mit Bezug zu Mallorca über die spanischen Behörden und den jeweils einschlägigen Arbeitsbereich. Mallorca ist kein eigener Eurofisc-Teilnehmer.

Die institutionelle Einordnung sagt nichts über die genaue innerstaatliche Zuständigkeitsverteilung aus. Prüfungs- und Vollzugsmaßnahmen mit Inselbezug richten sich weiterhin nach spanischem Recht und den Zuständigkeiten der dort handelnden Behörden.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann Eurofisc selbst eine Steuerprüfung anordnen?

Nein. Das Netzwerk kann nationale Verwaltungsprüfungen koordinieren, aber keinen Mitgliedstaat zu einer bestimmten Prüfung verpflichten. Über Prüfungen und Vollzug entscheiden die zuständigen nationalen Behörden.

Beweist ein TNA-Risikosignal bereits Mehrwertsteuerbetrug?

Nein. Ein Risikosignal unterstützt die Analyse und kann eine nationale Prüfung auslösen. Es ersetzt weder die Sachverhaltsfeststellung noch eine rechtliche Entscheidung.

Erhält die Europäische Kommission alle ausgetauschten Falldaten?

Nein. Die Kommission unterstützt Eurofisc technisch und logistisch, hat aber grundsätzlich keinen Zugriff auf die ausgetauschten Informationen. Die Verordnung enthält nur eine eng begrenzte Ausnahme.

Nimmt Norwegen als EU-Mitglied an Eurofisc teil?

Nein. Norwegen ist kein EU-Mitgliedstaat. Seine Teilnahme beruht auf einem besonderen Abkommen mit der Europäischen Union.

Quellen