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Steuertabellen in Spanien | Belastung auf einen Blick

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 06. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 14 Min.

Kurz & klar

Steuertabellen für Spanien sind nur belastbar, wenn Steuerjahr, Region und Bemessungsgrundlage zusammenpassen. Für Mallorca gelten neben staatlichen Sätzen eigene balearische Regeln, etwa bei IRPF, ITP, AJD, Vermögensteuer sowie Erbschaften und Schenkungen. Kommunale Abgaben wie der IBI hängen zusätzlich von der jeweiligen Gemeinde und dem Katasterwert ab.

Spanische Steuersätze lassen sich nur sinnvoll vergleichen, wenn Steuerjahr, Region, Bemessungsgrundlage und persönlicher Status zusammenpassen. Für Mallorca gelten neben staatlichen Regeln eigene Vorgaben der Illes Balears; beim kommunalen Immobiliensteuerbetrag entscheidet zusätzlich die Gemeinde. Die Tabellen zeigen deshalb nicht eine einzige Gesamtquote, sondern klar abgegrenzte Tarife und Anwendungsfälle.

Wie liest man Steuertabellen Spanien für Mallorca richtig?

Ein Steuersatz ist keine vollständige Belastungsrechnung. Progressive Tarife erfassen nur den Teil der Bemessungsgrundlage innerhalb der jeweiligen Stufe. Freibeträge, Befreiungen, Abzüge, persönliche Voraussetzungen und unterschiedliche Wertansätze können das Ergebnis zusätzlich verändern.

Steuer Stand Region Geltungsbereich
IRPF Steuerjahr 2025 Illes Balears Autonomer Tarifteil für dort ansässige natürliche Personen
IRNR Rechtsstand 28. Juli 2026 Spanien Bestimmte Einkünfte Nichtansässiger ohne Betriebsstätte
Körperschaftsteuer 2026 beginnende Steuerzeiträume Spanien Gesellschaften, abhängig von Umsatz, Einstufung und Sonderregime
IVA Rechtsstand 28. Juli 2026 Spanisches IVA-Gebiet Umsätze nach Waren- oder Leistungsart
ITP und AJD Rechtsstand 28. Juli 2026 Illes Balears Bestimmte Immobilienübertragungen und notarielle Urkunden
Vermögensteuer Rechtsstand 28. Juli 2026 Illes Balears Unbeschränkt Steuerpflichtige mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Balearen
Erbschaft- und Schenkungsteuer Änderung seit 25. Juli 2025 Illes Balears Begünstigte Erwerbe nach Verwandtschaftsgruppe und weiteren Voraussetzungen
IBI Rechtsstand 28. Juli 2026 Spanien, kommunal Gesetzlicher Tarifrahmen; konkreter Satz nach Gemeinde

Die Übersicht „Steuerbelastung Spanien“ ist daher eine Orientierung nach Steuerart. Nominale Sätze verschiedener Steuern dürfen nicht addiert werden, weil sie unterschiedliche Personen, Vorgänge, Zeitpunkte und Bemessungsgrundlagen betreffen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer auf den Balearen?

Die Einkommensteuer natürlicher Personen (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) besteht bei der allgemeinen Bemessungsgrundlage aus einem staatlichen und einem autonomen Tarifteil. Die folgende Tabelle zeigt ausschließlich den autonomen Teil der Illes Balears für den Veranlagungszeitraum 2025. Der staatliche Tarifteil kommt hinzu.

Teil der allgemeinen Bemessungsgrundlage Autonomer Grenzsteuersatz Jahr und Region
Bis 10.000 Euro 9 % 2025, Illes Balears
10.000,01 bis 18.000 Euro 11,25 % 2025, Illes Balears
18.000,01 bis 30.000 Euro 14,25 % 2025, Illes Balears
30.000,01 bis 48.000 Euro 17,5 % 2025, Illes Balears
48.000,01 bis 70.000 Euro 19 % 2025, Illes Balears
70.000,01 bis 90.000 Euro 21,75 % 2025, Illes Balears
90.000,01 bis 120.000 Euro 22,75 % 2025, Illes Balears
120.000,01 bis 175.000 Euro 23,75 % 2025, Illes Balears
Über 175.000 Euro 24,75 % 2025, Illes Balears

Jeder Grenzsteuersatz gilt nur für den Teil innerhalb seiner Stufe. Die Tabelle ist weder ein Durchschnittssatz noch der vollständige IRPF-Tarif für 2026. Persönliche Mindestbeträge, Abzüge und die Art der Einkünfte sind hier ebenfalls nicht eingerechnet.

Welche IRNR-Sätze gelten für Nichtresidenten?

Die Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, IRNR) unterscheidet nach Ansässigkeitsstaat, Einkunftsart und einer möglichen Betriebsstätte. Ohne Betriebsstätte beträgt der allgemeine Satz nach dem Rechtsstand vom 28. Juli 2026 für Ansässige der EU, Islands, Norwegens und seit 11. Juli 2021 Liechtensteins 19 %. Für die übrigen Steuerpflichtigen sind es 24 %. Doppelbesteuerungsabkommen, Befreiungen und besondere Einkunftsarten müssen gesondert geprüft werden.

Wie wird eine selbst genutzte oder leerstehende Stadtimmobilie erfasst?

Fall Zugerechnete Bemessungsgrundlage Geltungsbereich
Allgemeiner Katasterwert 2 % des Katasterwerts IRNR, natürliche Person ohne spanische Ansässigkeit, selbst genutzt oder leerstehend
Allgemeine kollektive Neubewertung im Steuerjahr oder in den zehn Vorjahren 1,1 % des Katasterwerts Für 2026 maßgebliche Zehnjahresregel
Kein Katasterwert am 31. Dezember oder dem Eigentümer nicht bekanntgegeben 1,1 % von 50 % des höheren Werts Höherer Wert aus Erwerbspreis beziehungsweise Gegenleistung und behördlich für andere Steuern festgestelltem Immobilienwert

Die zugerechnete Bemessungsgrundlage wird zeitanteilig gekürzt, wenn die Immobilie nicht das ganze Jahr gehalten oder zeitweise vermietet wurde. Kosten sind von dieser zugerechneten Rente nicht abziehbar. Auf die so bestimmte Grundlage ist erst anschließend der einschlägige IRNR-Satz anzuwenden.

Welche Körperschaftsteuersätze gelten 2026 in Spanien?

Die Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades) richtet sich nicht allein nach der aktuellen Bemessungsgrundlage. Entscheidend sind unter anderem der Beginn des Steuerzeitraums, der Nettoumsatz des vorherigen Steuerzeitraums, die Einstufung als Unternehmen reduzierter Größe, Gruppenzurechnung und besondere Steuerregime.

Unternehmen Satz Jahr, Region und Geltungsbereich
Allgemeiner Fall 25 % Spanien; soweit kein Übergangs- oder Sondersatz eingreift
Neugründung mit wirtschaftlicher Tätigkeit 15 % Erster Zeitraum mit positiver Bemessungsgrundlage und unmittelbar folgender Zeitraum; gesetzliche Ausschlüsse beachten
Vorjahres-Nettoumsatz unter 1 Million Euro 19 % bis 50.000 Euro, 21 % auf den Rest In 2026 beginnende Steuerzeiträume in Spanien; bei kurzem Steuerzeitraum wird die 50.000-Euro-Stufe zeitanteilig gekürzt
Unternehmen reduzierter Größe nach Art. 101 LIS 23 % In 2026 beginnende Steuerzeiträume in Spanien; nur bei erfüllter Einstufung und ohne vorrangigen Sondersatz

Der Gründungssatz von 15 % gilt nicht automatisch für jede neue Gesellschaft. Ausgeschlossen sind insbesondere bestimmte Vermögensverwaltungsgesellschaften, Gruppenfälle und Fälle, in denen verbundene Personen oder Mehrheitsgesellschafter die Tätigkeit zuvor ausgeübt haben. Auch die ermäßigten Sätze für Mikrogesellschaften und Unternehmen reduzierter Größe sind für Vermögensgesellschaften (entidades patrimoniales) ausgeschlossen. Ein niedrigerer besonderer Satz geht vor.

Welche IVA-Sätze gelten in Spanien?

Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA) gilt auf dem spanischen Festland und den Balearen, nicht auf den Kanaren oder in Ceuta und Melilla. Sie kennt mit Stand 28. Juli 2026 einen allgemeinen Satz von 21 % und reduzierte Sätze von 10 % und 4 %. Für gesetzlich bestimmte Umsätze kommen außerdem 0 % oder eine Steuerbefreiung in Betracht.

Satz Stand und Region Geltungsbereich
21 % 28. Juli 2026, spanisches IVA-Gebiet Allgemeiner IVA-Satz
10 % 28. Juli 2026, spanisches IVA-Gebiet Nur gesetzlich zugeordnete Waren und Leistungen
4 % 28. Juli 2026, spanisches IVA-Gebiet Nur gesetzlich zugeordnete Waren und Leistungen
0 % oder Befreiung 28. Juli 2026, spanisches IVA-Gebiet Nur gesetzlich bezeichnete Vorgänge

Welche Zeile gilt, lässt sich erst nach Prüfung der konkreten Ware oder Leistung, des Leistungszeitpunkts und einer möglichen Sonderregel entscheiden. Die im Frühjahr 2026 geltende Senkung bestimmter Energieumsätze wurde im Juni 2026 aufgrund der gesetzlichen IPC-Klausel nicht mehr angewandt; sie endete damit praktisch am 31. Mai 2026.

Steuersätze Mallorca: Was gilt beim Immobilienkauf?

Bei Immobilienvorgängen auf Mallorca muss zunächst geklärt werden, ob Umsatzsteuer, die Steuer auf entgeltliche Vermögensübertragungen (Transmisiones Patrimoniales Onerosas innerhalb der ITP) oder die Stempelsteuer auf notarielle Dokumente (Actos Jurídicos Documentados, AJD) einschlägig ist. ITP und AJD dürfen nicht pauschal addiert werden.

Wie lautet der allgemeine ITP-Tarif?

Wertstufe Grenzsteuersatz Stand, Region und Geltungsbereich
Bis 400.000 Euro 8 % 28. Juli 2026, Illes Balears; entgeltliche Immobilienübertragung
400.000,01 bis 600.000 Euro 9 % 28. Juli 2026, Illes Balears; nur dieser Wertteil
600.000,01 bis 1.000.000 Euro 10 % 28. Juli 2026, Illes Balears; nur dieser Wertteil
1.000.000,01 bis 2.000.000 Euro 12 % 28. Juli 2026, Illes Balears; nur dieser Wertteil
Über 2.000.000 Euro 13 % 28. Juli 2026, Illes Balears; nur dieser Wertteil

Aus der progressiven Skala wird nach den Vorgaben der balearischen Steuerverwaltung ein Durchschnittssatz ermittelt und auf die dem Steuerpflichtigen zuzurechnende Bemessungsgrundlage angewandt. Garagen und besondere Vorgänge können eigenen Sätzen unterliegen.

Welche Vergünstigungen gelten für die Hauptwohnung?

Fall Begünstigter Satz Stand, Region und zentrale Grenzen
Hauptwohnung, allgemeine Begünstigung 4 % Seit 14. Juni 2026, Mallorca und Menorca: Wertgrenze 331.859,70 Euro; 4 % nur auf die ersten 270.151,20 Euro, 8 % auf den Rest
Hauptwohnung für bestimmte begünstigte Erwerber 2 % Seit 14. Juni 2026, Illes Balears; insbesondere unter 36-Jährige bei erster Wohnung, begünstigte Behinderungs- und Familienfälle; 2 % nur auf die ersten 270.151,20 Euro, bei erhöhter Wertgrenze 8 % auf den Rest
Erste Hauptwohnung, AJD 1 % Seit 14. Juni 2026, Illes Balears; auf die ersten 270.151,20 Euro, bei erhöhter geografischer Grenze 1,5 % auf den Rest
Erste Hauptwohnung, begünstigte Erwerber, AJD 0,5 % Seit 14. Juni 2026, Illes Balears; unter 36-Jährige sowie begünstigte Behinderungs- und Familienfälle, jeweils unter weiteren Voraussetzungen; 0,5 % nur auf die ersten 270.151,20 Euro, bei erhöhter Wertgrenze 1,5 % auf den Rest

Für die ITP-Hauptwohnungsvergünstigung müssen grundsätzlich mindestens 50 % des Voll- oder Nutzungsrechts erworben werden; der Erwerber darf nicht bereits zu mindestens 50 % an einer anderen Wohnung berechtigt sein. Die Wohnung muss beim Erwerb als Hauptwohnung bestimmt sein. Für Ibiza und Formentera nennt die balearische Steuerverwaltung eine Wertgrenze von 378.211,68 Euro. Bei besonderen Familienfällen und geografischen Erhöhungen gelten weitere Grenzen.

Für den entgeltlichen Erwerb der ersten Hauptwohnung sieht Artikel 14 quater eine ITP-Bonifikation von 100 % vor; seit 14. Juni 2026 besteht nach Artikel 19 quater auch eine entsprechende AJD-Bonifikation für begünstigte Urkunden. Erfasst sind Erwerber unter 30 Jahren oder mit mindestens 33 % Behinderung. Zu den Voraussetzungen gehören drei Jahre unmittelbar vorherige balearische Ansässigkeit, der Erwerb von mindestens 50 % Volleigentum und keine bereits bestehende Berechtigung von mindestens 50 % Voll-, Nutzungs- oder Nießbrauchsrecht an einer anderen Wohnung. Die Wohnung muss die gesetzlichen Hauptwohnungsvoraussetzungen erfüllen. Die gesamte IRPF-Bemessungsgrundlage des letzten Steuerjahres, dessen Erklärungsfrist abgelaufen ist, darf 52.800 Euro bei Einzel- beziehungsweise 84.480 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreiten; außerdem ist ein hypothekarisch gesichertes Darlehen eines Kreditinstituts von mindestens 60 % des Schätzwerts erforderlich. Innerhalb der jeweils geltenden geografischen Wertgrenze erfasst die Bonifikation nur die ersten 270.151,20 Euro; für den Mehrbetrag fallen 8 % ITP beziehungsweise 1,5 % AJD an. Die Selbstveranlagung bleibt erforderlich.

Welche allgemeinen AJD-Sätze gelten?

Der allgemeine balearische AJD-Satz für steuerpflichtige notarielle Erstabschriften beträgt 1,5 %. Bei bestimmten Urkunden über entgeltliche Übertragungen oder dingliche Rechte an Immobilien mit einem maßgeblichen Wert ab 1.000.000 Euro sind es 2 %; dingliche Sicherungsrechte sind von diesem Sondersatz ausgenommen. Bei Verzicht auf eine IVA-Befreiung gilt ein eigener Satz von 2,5 %.

Welche Vermögensteuer gilt für Ansässige auf den Balearen?

Bei der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Illes Balears seit 1. Januar 2024 ein persönlicher Freibetrag von 3.000.000 Euro. Nichtansässige können nach der vierten Zusatzbestimmung der Ley 19/1991 die Regeln der autonomen Gemeinschaft anwenden, in der der größte Wert ihrer in Spanien steuerpflichtigen Vermögensgegenstände und Rechte liegt. Sind dies die Illes Balears, kann damit auch der regionale Freibetrag von 3.000.000 Euro anwendbar sein; zuständig bleibt für sie die staatliche Steuerverwaltung.

Teil der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage Grenzsteuersatz Stand und Region
Bis 170.472,04 Euro 0,28 % 28. Juli 2026, Illes Balears
170.472,05 bis 340.937,04 Euro 0,41 % 28. Juli 2026, Illes Balears
340.937,05 bis 681.869,75 Euro 0,69 % 28. Juli 2026, Illes Balears
681.869,76 bis 1.336.739,51 Euro 1,24 % 28. Juli 2026, Illes Balears
1.336.739,52 bis 2.727.479 Euro 1,79 % 28. Juli 2026, Illes Balears
2.727.479,01 bis 5.454.958 Euro 2,35 % 28. Juli 2026, Illes Balears
5.454.958,01 bis 10.909.915,99 Euro 2,90 % 28. Juli 2026, Illes Balears
Über 10.909.915,99 Euro 3,45 % 28. Juli 2026, Illes Balears

Die Sätze sind progressiv. Befreiungen, Schuldenabzug, gesetzliche Wertansätze, Begrenzungen und Bonifikationen beeinflussen die effektive Belastung. Unabhängig von einem Zahlbetrag ist eine Erklärung abzugeben, wenn der nach den gesetzlichen Bewertungsregeln ermittelte Gesamtwert der Vermögensgegenstände und Rechte 2.000.000 Euro übersteigt. Diese Erklärungsschwelle ist nicht mit dem persönlichen Freibetrag von 3.000.000 Euro identisch.

Welche Regeln gelten für Erbschaften und Schenkungen?

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) hängen die balearischen Vergünstigungen von Erwerbsart, Verwandtschaftsgruppe und weiteren Voraussetzungen ab. Eine Bonifikation oder ein Abzug beseitigt die Pflicht zur Selbstveranlagung und zum Nachweis der Voraussetzungen nicht.

Erwerb Begünstigung Wirksamkeit, Region und Geltungsbereich
Erbschaft oder gleichgestellter Erbvertrag, Gruppen I und II 100 % Bonifikation auf die korrigierte volle Steuer Seit 25. Juli 2025, Illes Balears
Erbschaft, blutsverwandte Seitenverwandte zweiten oder dritten Grades, Gruppe III 60 % Bonifikation Seit 25. Juli 2025, Illes Balears; wenn keine Abkömmlinge oder Adoptivkinder zusammentreffen oder nur enterbte Abkömmlinge
Erbschaft, übrige Steuerpflichtige der Gruppe III 35 % Bonifikation Seit 25. Juli 2025, Illes Balears
Schenkung, Gruppen I und II Grundsätzlich 100 % Abzug von der liquiden Steuer Seit 25. Juli 2025, Illes Balears; Nachweis- und Bewertungsregeln beachten
Schenkung, blutsverwandte Seitenverwandte zweiten oder dritten Grades, Gruppe III 60 % Abzug Seit 25. Juli 2025, Illes Balears
Schenkung, übrige Steuerpflichtige der Gruppe III 35 % Abzug Seit 25. Juli 2025, Illes Balears

Bei geschenkten Immobilien muss die öffentliche Urkunde einen Wert ausweisen, der höchstens 20 % über dem Referenzwert liegt oder, wenn kein Referenzwert besteht, den Marktwert nicht überschreitet. Bei Schenkungen von Geld sowie Kontoguthaben oder Einlagen im Sinne des Artikels 12 des Vermögensteuergesetzes müssen die Mittelherkunft belegt und die Schenkung öffentlich beurkundet werden. Wird diese Immobilienwert-Regel bei einer Schenkung an Gruppe I oder II nicht erfüllt, beträgt der Abzug statt 100 % die positive Differenz zwischen der liquiden Steuer und 7 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. Eine bereits niedrigere Steuer wird dadurch nicht auf 7 % angehoben. Die Begrenzung des in einer gegebenenfalls errichteten öffentlichen Urkunde angegebenen Immobilienwerts auf den Referenzwert zuzüglich höchstens 20 % beziehungsweise ersatzweise den Marktwert gilt auch für die genannten Erbschaftsbonifikationen.

Warum gibt es für den IBI keine einheitliche Mallorca-Tabelle?

Die kommunale Immobiliensteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) wird von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt. Das staatliche Gesetz nennt für städtische Immobilien einen Mindest- und Ersatzsatz von 0,4 % sowie einen Regelhöchstsatz von 1,10 %. Für ländliche Immobilien liegen diese Werte bei 0,3 % und 0,90 %.

Immobilienart Gesetzlicher Mindest- und Ersatzsatz Regelhöchstsatz Geltungsbereich
Städtisch 0,4 % 1,10 % Spanien; konkreter Satz durch Gemeinde
Ländlich 0,3 % 0,90 % Spanien; konkreter Satz durch Gemeinde

Eine spanische Steuerarten Tabelle für Mallorca kann deshalb nur den gesetzlichen Rahmen nennen. Die konkrete IBI-Belastung hängt von der kommunalen Steuerordnung, dem Katasterwert, der Nutzungsart, zulässigen Erhöhungen, möglichen Leerstandsaufschlägen und lokalen Vergünstigungen ab.

Wie entsteht aus Steuersätzen eine belastbare Vergleichsrechnung?

  1. Jahr bestimmen: Veranlagungszeitraum, Beginn des Wirtschaftsjahrs oder Wirksamkeitsdatum der Regel festhalten.
  2. Gebiet zuordnen: Staatliche, balearische und kommunale Zuständigkeit trennen.
  3. Person einordnen: Ansässigkeit, natürliche oder juristische Person, Verwandtschaftsgruppe und besondere persönliche Merkmale prüfen.
  4. Vorgang bestimmen: Einkommen, Umsatz, Immobilienübertragung, notarielle Urkunde, Vermögen, Erbschaft oder Schenkung nicht vermischen.
  5. Bemessungsgrundlage klären: Einkommen, Katasterwert, Immobilienwert, steuerpflichtiges Vermögen oder andere gesetzliche Wertansätze richtig zuordnen.
  6. Progression anwenden: Grenzsteuersätze stufenweise und nicht pauschal auf den Gesamtbetrag anwenden.
  7. Vergünstigungen prüfen: Freibeträge, Abzüge, Bonifikationen, Befreiungen und Nachweispflichten einbeziehen.

Erst danach lassen sich nominale Tarife in eine individuelle Belastung übersetzen. Eine Vergleichsrechnung sollte deshalb immer erkennen lassen, welches Jahr, welches Gebiet, welche Bemessungsgrundlage und welche persönlichen Voraussetzungen verwendet wurden.

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die balearische IRPF-Tabelle schon für das Steuerjahr 2026?

Die hier belegte Skala gilt für den Veranlagungszeitraum 2025 und zeigt nur den autonomen Tarifteil der Illes Balears. Für eine vollständige Berechnung kommt der staatliche Tarifteil hinzu; eine unveränderte Übertragung auf 2026 ist nicht belastbar.

Zahlen Nichtresidenten auf selbst genutzte Immobilien 19 % vom Katasterwert?

Nein. Zunächst wird eine zugerechnete Immobilienrente von grundsätzlich 2 % oder unter bestimmten Voraussetzungen 1,1 % des maßgeblichen Werts ermittelt. Erst auf diese Bemessungsgrundlage wird der einschlägige IRNR-Satz angewandt.

Gilt der Körperschaftsteuersatz von 19 % für jedes kleine Unternehmen?

Nein. Die 19-Prozent-Stufe setzt für 2026 beginnende Steuerzeiträume insbesondere einen Vorjahres-Nettoumsatz unter 1 Million Euro voraus und gilt nur für die ersten 50.000 Euro der Bemessungsgrundlage. Gruppenzurechnung, Einstufung und Sonderregime sind zusätzlich zu prüfen.

Fallen beim Immobilienkauf immer ITP und AJD zusammen an?

Nein. Zuerst ist der konkrete zivil- und umsatzsteuerliche Vorgang zu bestimmen. Ob IVA, ITP oder AJD einschlägig ist, hängt unter anderem von einer möglichen Befreiung, deren Verzicht und den Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Abgabe ab.

Führt der Vermögensteuer-Freibetrag von 3 Millionen Euro immer dazu, dass keine Erklärung nötig ist?

Nein. Auf den Balearen kann eine Erklärung auch ohne Zahlbetrag erforderlich sein, wenn der Gesamtwert der Vermögensgegenstände und Rechte 2 Millionen Euro übersteigt. Der regionale Freibetrag und die Erklärungsschwelle erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Sind Erbschaften und Schenkungen in den Gruppen I und II auf den Balearen erklärungsfrei?

Nein. Die seit 25. Juli 2025 geltenden Begünstigungen können die Steuer erheblich reduzieren, beseitigen aber nicht die Selbstveranlagungs- und Nachweispflichten. Verwandtschaftsgruppe, Erwerbsart, Werte und besondere Urkundenvorgaben müssen geprüft werden.

Welcher IBI-Satz gilt für eine Immobilie auf Mallorca?

Den konkreten Satz bestimmt die jeweilige Gemeinde innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zusätzlich beeinflussen Katasterwert, Immobilienart, zulässige Erhöhungen, mögliche Leerstandsaufschläge und lokale Vergünstigungen den Betrag.

Quellen