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Probesterben: Die Simulation des Erbfalls

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 19. Juli 2024 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 6 Min.

Kurz & klar

Beim Probesterben wird ein angenommener Erbfall mit aktuellen Familien-, Vermögens- und Dokumentendaten durchgerechnet. Die Simulation trennt anwendbares Erbrecht, Pflichtteile, deutsche und spanische Erbschaftsteuer, Anrechnung, Fristen und Liquidität. Sie deckt Widersprüche auf, ersetzt aber weder wirksame Verfügungen noch die fachliche Prüfung des konkreten Erbfalls.

„Probesterben“ bezeichnet eine strukturierte Simulation des eigenen Erbfalls. Sie zeigt, wer nach der aktuellen Planung welche Vermögenswerte, Rechte und Pflichten erhalten würde, welche Liquidität benötigt wird und an welchen Stellen Testament, Gesellschaftsvertrag oder Vollmachten nicht zusammenpassen. Das Ergebnis ist eine Momentaufnahme und keine Garantie für einen späteren Todesfall.

Was bedeutet Probesterben Nachlassplanung zwischen Deutschland und Spanien?

Eine Erbfallsimulation beginnt mit einer klaren Annahme: Die betreffende Person verstirbt am gewählten Stichtag, während Familie, Wohnsitz, Vermögen und Dokumente so bestehen wie erfasst. Anschließend wird der Nachlass aus vier Perspektiven geprüft: anwendbares Erbrecht, konkrete Erb- und Pflichtteilspositionen, steuerliche Belastung jedes Erwerbers sowie praktische Abwicklung.

Gerade bei einer Nachlassplanung Spanien Deutschland dürfen diese Ebenen nicht vermischt werden. Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, welches nationale Recht die Rechtsnachfolge regelt. Steuerfragen und güterrechtliche Fragen sind von ihrem Anwendungsbereich jedoch ausgenommen. Deshalb kann ein bestimmtes Erbrecht gelten, während Deutschland und Spanien ihre Erbschaftsteuer jeweils nach eigenen Anknüpfungsregeln prüfen.

Welches Erbrecht gilt im deutsch-spanischen Erbfall?

Nach Artikel 21 der EU-Erbrechtsverordnung gilt für den gesamten Nachlass grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nur wenn sich aus allen Umständen eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat ergibt, sieht die Verordnung eine Ausnahme vor. Der gewöhnliche Aufenthalt ist deshalb kein Feld, das man allein anhand einer Meldeadresse ausfüllen sollte.

Artikel 22 erlaubt eine Rechtswahl zugunsten des Rechts eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person im Zeitpunkt der Wahl oder im Todeszeitpunkt besitzt. Die Wahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen erklärt werden oder sich aus deren Bestimmungen ergeben. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann eines der entsprechenden Staatsangehörigkeitsrechte gewählt werden.

Das so bestimmte Recht regelt unter anderem Erbenstellung, Erbquoten, Enterbung, Pflichtteilsrechte sowie Annahme und Ausschlagung. Nach deutschem Recht geht das Vermögen mit dem Tod als Ganzes auf den oder die Erben über. Enterbte Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten können unter den Voraussetzungen des § 2303 BGB einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils verlangen.

Welche Daten gehören in eine Erbfallsimulation?

Die Berechnung ist nur so gut wie ihr Inventar. Erfasst werden sollten Vermögenswerte und Schulden, Eigentumsquoten, Begünstigte, frühere Schenkungen, Versicherungen, Gesellschaftsanteile, Ehe- oder Partnerschaftsstatus sowie alle Verfügungen von Todes wegen. Bei Immobilien gehören aktuelle Eigentums- und Belastungsnachweise dazu; bei Gesellschaften zusätzlich Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Vertretungsregeln.

Prüfblock Benötigte Angaben Ergebnis der Simulation
Familie und Dokumente Verwandtschaft, Ehe, Testament, Erbvertrag, Rechtswahl Erben, Quoten, Pflichtteilsrisiken
Vermögen und Schulden Werte, Eigentumsquoten, Kredite, Sicherheiten Reinnachlass und Zuordnung
Unternehmen Anteile, Satzung, Nachfolgeklauseln, Geschäftsführung Kontrolle, Stimmrechte und Handlungsfähigkeit
Steuern Ansässigkeit, Belegenheitsstaat, Verwandtschaft, Nachweise Steuer pro Erwerber und mögliche Anrechnung
Liquidität Bankguthaben, Versicherungen, kurzfristige Zahlungen Finanzierungsbedarf bis zur Abwicklung

Werte sollten mit Datum und Bewertungsmethode dokumentiert werden. Die Simulation trennt dabei den Vermögenswert von der verfügbaren Liquidität: Eine werthaltige Immobilie oder ein Gesellschaftsanteil bezahlt noch keine kurzfristig fällige Steuer, laufende Kosten oder Ausgleichsansprüche.

Wie werden deutsche und spanische Erbschaftsteuer geprüft?

Deutsche Steueranknüpfung

Ist der Erblasser im Todeszeitpunkt oder der Erwerber bei Entstehung der Steuer Inländer im Sinne von § 2 ErbStG, erfasst die unbeschränkte Steuerpflicht grundsätzlich den gesamten Vermögensanfall. Als Inländer gelten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. Fehlt eine persönliche Anknüpfung, kann deutsches Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Persönliche Freibeträge und Steuerklasse hängen vom Verhältnis jedes einzelnen Erwerbers zum Erblasser ab.

Spanische Steueranknüpfung

Bei in Spanien ansässigen Erwerbern erfasst die spanische persönliche Steuerpflicht den steuerpflichtigen Vermögenszuwachs grundsätzlich unabhängig vom Belegenheitsort der Vermögenswerte. Nicht in Spanien ansässige Erwerber werden insbesondere mit in Spanien belegenen oder dort ausübbaren Vermögenswerten und Rechten erfasst. Die anwendbare autonome Regelung muss zusätzlich anhand der gesetzlichen Anknüpfungen bestimmt werden.

Wer eine Erbschaftsteuer Simulation Mallorca erstellt, muss daher sowohl die nationale spanische Steuerpflicht als auch die im konkreten Fall anwendbaren balearischen Regeln prüfen. Mallorca schafft keine eigene grenzüberschreitende Erbfolge; der Belegenheitsort einer Immobilie und die autonome Steuerzuständigkeit können das Ergebnis aber praktisch prägen.

Anrechnung ausländischer Steuer

Eine Steuerbelastung in beiden Staaten bedeutet nicht automatisch, dass einer der Bescheide entfällt. § 21 ErbStG erlaubt auf Antrag eine Anrechnung gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer innerhalb seiner sachlichen, zeitlichen und betragsmäßigen Grenzen. Erforderlich sind Urkunden über Auslandsvermögen, Festsetzung und Zahlung; eine beglaubigte deutsche Übersetzung kann verlangt werden.

Artikel 23 der spanischen Ley 29/1987 enthält bei persönlicher Steuerpflicht ebenfalls eine begrenzte Anrechnung. Abziehbar ist der niedrigere der gesetzlich bestimmten Beträge: die tatsächlich im Ausland gezahlte vergleichbare Steuer oder der nach dem spanischen Durchschnittssteuersatz ermittelte Betrag für Vermögenswerte, die außerhalb Spaniens belegen sind, oder Rechte, die dort ausgeübt werden können, soweit sie im Ausland einer vergleichbaren Steuer unterworfen wurden. Beide Rechenwege müssen daher getrennt dokumentiert werden.

Welche Fristen muss die Simulation sichtbar machen?

Für Deutschland ist ein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall schriftlich anzuzeigen. Die Ausnahme für bestimmte eröffnete Verfügungen von Todes wegen greift nach § 30 ErbStG unter anderem nicht, wenn Auslandsvermögen zum Erwerb gehört.

In Spanien beträgt die allgemeine Vorlagefrist bei Erwerben von Todes wegen sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um einen gleich langen Zeitraum kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Die Verlängerung beginnt nach Ablauf der ersten sechs Monate und ist mit Verzugszinsen bis zur Einreichung verbunden.

Die Simulation sollte diese Fristen nicht nur nennen, sondern einem Verantwortlichen, einem Dokument und einem Entscheidungstermin zuordnen. So wird erkennbar, ob Sterbeurkunden, Registerauszüge, Bewertungen, Vollmachten und liquide Mittel rechtzeitig verfügbar wären.

Wie läuft die Probesterben Nachlassplanung für Vermögen auf Mallorca ab?

  1. Stichtag und Annahmen festlegen: gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeiten, Familienstand und Ehegüterrecht dokumentieren.
  2. Dokumente auswerten: Testament, Rechtswahl, Vollmachten und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln zusammen lesen.
  3. Nachlass inventarisieren: deutsche und spanische Vermögenswerte, Schulden, Schenkungen und Begünstigungen mit belastbaren Werten erfassen.
  4. Rechtsfolgen abbilden: Erben, Quoten, Pflichtteilspositionen, Verwaltungsbefugnisse und Unternehmenshandlungsfähigkeit bestimmen.
  5. Steuern getrennt rechnen: deutsche und spanische Steueranknüpfung, autonome Regeln und mögliche Anrechnung je Erwerber prüfen.
  6. Liquidität testen: Fristen, Zahlungen und verfügbare Mittel gegenüberstellen.
  7. Entscheidungen dokumentieren: Widersprüche, offene Nachweise und verantwortliche Personen in einer Maßnahmenliste festhalten.

Nach jeder wesentlichen Änderung sollte die Simulation neu gerechnet werden, etwa nach Umzug, Heirat, Scheidung, Geburt, größerer Schenkung, Immobilienkauf oder Veränderung einer Beteiligung. Der Nutzen liegt nicht in einer einmaligen Steuerzahl, sondern in einem überprüfbaren Zusammenspiel von Familie, Dokumenten, Vermögen und Abwicklung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Probesterben ein rechtlich geregeltes Verfahren?

Nein. Es ist eine Planungsmethode, die einen angenommenen Erbfall anhand der aktuellen Daten und Rechtslage durchspielt. Verbindliche Wirkungen entstehen erst durch wirksame Rechtsakte und den tatsächlichen Erbfall.

Entscheidet eine deutsche Rechtswahl auch über die spanische Erbschaftsteuer?

Nein. Die Rechtswahl betrifft das anwendbare Erbrecht. Die EU-Erbrechtsverordnung schließt Steuerfragen aus, sodass Deutschland und Spanien ihre Steuerpflicht eigenständig prüfen.

Reicht eine Liste der Vermögenswerte aus?

Nein. Zusätzlich werden Eigentumsquoten, Schulden, Begünstigte, frühere Schenkungen, Gesellschaftsregeln, Familienverhältnisse und belastbare Bewertungen benötigt.

Wird ausländische Erbschaftsteuer immer vollständig angerechnet?

Nein. Die deutschen und spanischen Anrechnungsnormen enthalten jeweils Voraussetzungen, Höchstbeträge und Nachweispflichten. Die konkrete Entlastung muss pro Erwerber berechnet werden.

Wann sollte die Simulation aktualisiert werden?

Nach jeder wesentlichen persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Veränderung und zusätzlich in regelmäßigen Abständen. Entscheidend ist, dass Dokumente und Vermögensinventar den tatsächlichen Stand abbilden.

Quellen