SteuerPediaWissen

Modelo ETE – Umfrage über Auslandstransaktionen

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 16. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 5 Min.

Kurz & klar

Das Modelo ETE meldet der Banco de España Geschäfte von Residenten mit Nichtresidenten sowie Aktiva und Passiva gegenüber dem Ausland. Über 1.000.000 Euro ist grundsätzlich jährlich zu melden; ab 100 Millionen Euro vierteljährlich und ab 300 Millionen Euro monatlich. Für jede Frequenz gelten eigene Fristen.

Das Modelo ETE Spanien ist eine direkte Meldung an die Banco de España über bestimmte Geschäfte mit Nichtresidenten sowie Aktiva und Passiva gegenüber dem Ausland. Je nach Höhe der maßgeblichen Transaktionen oder Bestände ist die Meldung jährlich, vierteljährlich oder monatlich einzureichen.

Was ist das Modelo ETE Spanien?

ETE steht für die Meldung wirtschaftlicher Auslandstransaktionen (Encuesta de Transacciones Exteriores). Sie liefert der Banco de España Daten über grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen, unter anderem für Außenwirtschaftsstatistiken sowie die administrative und steuerliche Beobachtung. Sie ist selbst keine Steuererklärung.

Entscheidend ist der wirtschaftliche Auslandsbezug. Eine Transaktion kann unabhängig davon erfasst sein, ob sie durch Überweisung, Kontogutschrift oder -belastung, ein Intercompany-Konto, Verrechnung oder Bargeld erfüllt wird. Umgekehrt macht der bloße technische Zahlungsweg über eine Grenze einen Vorgang nicht automatisch zu einem Geschäft mit einem Nichtresidenten.

Wer muss das Modelo ETE Spanien abgeben?

Adressaten sind natürliche Personen sowie private und öffentliche juristische Personen, die in Spanien als Residenten gelten. Sie müssen in eigener Rechnung Geschäfte mit Nichtresidenten durchführen oder Aktiva beziehungsweise Passiva gegenüber dem Ausland halten. Eingetragene Zahlungsdienstleister der Banco de España sind von diesem Adressatenkreis ausgenommen, weil für sie eigene Meldevorschriften bestehen.

Der Residentenstatus folgt einer besonderen außenwirtschaftsrechtlichen Abgrenzung. Er darf nicht allein aus der Staatsangehörigkeit abgeleitet werden. Bei ausländischen natürlichen Personen kann er etwa durch eine spanische Aufenthaltsgenehmigung oder alternativ eine Bescheinigung der spanischen Steuerbehörden nachgewiesen werden; in Spanien ansässige juristische Personen werden grundsätzlich als Residenten vermutet.

Welche Transaktionen und Bestände werden gemeldet?

Die Meldung erfasst zwei große Informationsbereiche:

  1. Eigene Geschäfte mit Nichtresidenten: Dazu gehören Handlungen und Geschäfte, aus denen Zahlungen, Einzüge, Auslandsübertragungen oder Veränderungen von Forderungs- und Schuldpositionen entstehen oder entstehen können.
  2. Aktiva und Passiva gegenüber dem Ausland: Gemeldet werden die Salden und ihre Veränderungen unabhängig von ihrer rechtlichen oder technischen Form.

Die Circular 4/2012 nennt als Beispiele Bank- und Finanzkonten, Intercompany-Konten, Geld- und Wertpapierdepots, Kapitalbeteiligungen, Schuldtitel, Finanzderivate und Immobilien. Für die Meldeprüfung sind damit sowohl Geschäftsvorgänge als auch Bestände relevant.

Welche Schwellen bestimmen die Meldefrequenz?

Die Frequenz richtet sich alternativ nach dem Betrag der Transaktionen mit Nichtresidenten im unmittelbar vorhergehenden Jahr oder nach den Aktiva und Passiva gegenüber dem Ausland am 31. Dezember des vorhergehenden Jahres. Die Transaktionen werden einzeln und ohne Verrechnung gegenläufiger Vorgänge summiert. Davon getrennt wird die Summe sämtlicher Auslandsaktiva und -passiva gebildet; die höhere der beiden Summen entscheidet über die Frequenz.

Die Tabelle zeigt die allgemeine Schwellenregel. Für öffentliche Einheiten gelten die nachfolgend erläuterten Sonderregeln.

Maßgeblicher Betrag Frequenz Einreichungsfrist
Bis einschließlich 1.000.000 Euro Nur auf ausdrückliche Anforderung Spätestens zwei Monate nach Anforderung
Über 1.000.000 und unter 100.000.000 Euro Jährlich Spätestens 20. Januar des Folgejahres
Mindestens 100.000.000 und unter 300.000.000 Euro Vierteljährlich Innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Kalenderquartals
Mindestens 300.000.000 Euro Monatlich Innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Kalendermonats

Nach der allgemeinen Schwellenregel löst genau 1.000.000 Euro ohne Anforderung keine regelmäßige Einreichung aus. Genau 100.000.000 Euro führt bereits zur vierteljährlichen und genau 300.000.000 Euro zur monatlichen Meldung.

Autonome Gemeinschaften, die Gemeinden Madrid, Barcelona, Valencia, Sevilla, Málaga und Zaragoza sowie die ihnen zugeordneten öffentlichen Einheiten melden unabhängig vom Betrag monatlich. Für die übrigen öffentlichen Einheiten gilt unter 300.000.000 Euro eine vierteljährliche, ab diesem Betrag eine monatliche Meldung. Maßgeblich ist die Zuordnung zum öffentlichen Sektor nach den Vorgaben der Banco de España.

Wann genügt eine zusammengefasste Jahresmeldung?

Die jährliche Erklärung darf zusammengefasst werden, wenn weder die Salden noch die Transaktionen 50.000.000 Euro übersteigen. Die Kurzform enthält die Anfangs- und Endsalden der ausländischen Aktiva und Passiva sowie die Gesamtsummen der Ein- und Auszahlungen des Berichtszeitraums.

Diese Erleichterung ist nicht absolut. Die Banco de España darf eine vollständige statt der zusammengefassten Jahresmeldung anfordern. Sie kann außerdem eine höhere Meldefrequenz verlangen, wenn die Angaben für bestimmte Positionen der Außenwirtschaftsstatistik oder des Verfahrens bei übermäßigem Defizit besonders relevant sind.

Was gilt bei einer Schwellenüberschreitung im laufenden Jahr?

Wer zu Jahresbeginn unterhalb einer Meldeschwelle lag und sie im laufenden Jahr überschreitet, muss ab diesem Zeitpunkt mit der nun einschlägigen Frequenz melden. Die Einstufung anhand des Vorjahres gilt also nicht unverändert bis zum Jahresende, wenn sich der Umfang der Geschäfte oder Bestände wesentlich erhöht.

Welche Fristen gelten für das Modelo ETE Spanien?

Für die Jahresmeldung ist der 20. Januar des Folgejahres der späteste Termin. Vierteljährliche und monatliche Meldungen müssen jeweils innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Kalenderquartals beziehungsweise Kalendermonats übermittelt werden. Bei einer individuellen Anforderung für Beträge bis einschließlich 1.000.000 Euro läuft eine Höchstfrist von zwei Monaten ab dem Anforderungsdatum.

Fremdwährungstransaktionen werden für die Schwellenprüfung zum Tageskurs des Transaktionstags in Euro umgerechnet. Für Salden gilt der Kurs des letzten Geschäftstags des jeweiligen Berichtszeitraums. Existiert ein amtlicher Kurs, ist dieser anzuwenden; andernfalls gilt der mittlere Referenzkurs.

Wie erfolgt die Übermittlung?

Die Informationen werden telematisch an den Statistikbereich der Banco de España übermittelt. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten technischen Formate, Bedingungen und Anforderungen. Weil diese technischen Spezifikationen fortgeschrieben werden können, sollten Meldepflichtige vor jeder Einreichung die aktuelle Fassung verwenden.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ETE eine spanische Steuererklärung?

Nein. ETE ist eine Meldung an die Banco de España. Die Daten dienen neben statistischen auch administrativen und steuerlichen Beobachtungszwecken, werden aber nicht als Steuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht.

Löst ein ausländisches Bankkonto automatisch eine ETE-Meldung aus?

Nicht allein durch seine Existenz. Das Konto gehört zu den erfassten Auslandsaktiva; ob eine regelmäßige Meldung nötig ist und wie oft sie erfolgt, hängt von den maßgeblichen Gesamtbeträgen, gegebenenfalls den Sonderregeln für öffentliche Einheiten und einer möglichen individuellen Anforderung ab.

Muss bei genau 1.000.000 Euro unaufgefordert gemeldet werden?

Nach der allgemeinen Schwellenregel nicht: Wenn der maßgebliche Betrag 1.000.000 Euro nicht übersteigt, wird die Erklärung nur auf ausdrückliche Anforderung der Banco de España eingereicht. Die besonderen Meldefrequenzen für öffentliche Einheiten bleiben davon unberührt.

Kann die Banco de España trotz Kurzmeldung mehr Details verlangen?

Ja. Sie darf eine vollständige Jahresmeldung oder bei statistisch besonders relevanten Angaben eine höhere Frequenz anfordern.

Quellen