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Grundbuchauszug, Kataster und tatsächlichen Bauzustand abgleichen

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 12. August 2026 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 14 Min.

Kurz & klar

Eine förmliche spanische Grundbuchbescheinigung (certificación registral) belegt registrierte Rechte, das Kataster beschreibt das Objekt vor allem administrativ und grafisch, und nur eine technische sowie bauaktenbezogene Prüfung zeigt den tatsächlichen und genehmigten Bauzustand. Abweichungen müssen bauteilbezogen geklärt werden; weder ein Katastereintrag noch die Eintragung eines alten Bauwerks im Grundbuch legalisiert automatisch einen baurechtswidrigen Zustand.

Bei spanischen Immobilienkäufen wird häufig von „den Papieren“ gesprochen, als gäbe es eine einzige amtliche Objektbeschreibung. Tatsächlich erfüllen das Grundbuch (Registro de la Propiedad), das Liegenschaftskataster (Catastro Inmobiliario) und die kommunale Bauakte unterschiedliche Aufgaben. Hinzu kommt der reale Zustand, den nur eine Besichtigung und Vermessung zuverlässig erfassen. Eine sichere Prüfung verbindet alle vier Ebenen, statt aus der Übereinstimmung einzelner Zahlen vorschnell auf Rechtmäßigkeit zu schließen.

Das Wichtigste im Überblick

Der Abgleich lässt sich auf vier Fragen reduzieren:

  1. Was ist als Recht registriert? Das Grundbuch weist Eigentum, dingliche Rechte, Belastungen, die registrierte Beschreibung und gegebenenfalls eine eingetragene grafische Darstellung aus.
  2. Wie führt die Verwaltung das Objekt? Das Kataster enthält insbesondere Lage, Katasterreferenz, Nutzung, Fläche, Bebauung, grafische Parzelle und Katasterwert. Es ist ein Verwaltungsregister und kein Ersatz für das Grundbuch.
  3. Was steht tatsächlich auf dem Grundstück? Ein Architekt oder anderer befugter Techniker erfasst Grenzen, Flächen, Geschosse, Nebengebäude, Pools, Terrassen, Nutzungen und sichtbare Veränderungen.
  4. Was ist baurechtlich genehmigt oder anderweitig einzuordnen? Das ergibt sich aus Bau- und Nutzungsakten, Genehmigungen, Abschlussnachweisen, Erstbezugs- oder Nutzungsdokumenten, Disziplinarverfahren und dem jeweils geltenden Planungsrecht.

Ein Katastereintrag beweist daher nicht, dass ein Anbau legal ist. Eine Grundbucheintragung beweist nicht, dass jede spätere Veränderung genehmigt wurde. Und ein tatsächlich seit Jahrzehnten bestehendes Gebäude ist nicht allein wegen seines Alters legalisiert.

Die vier Prüfebenen

Grundbuch: Rechte und Belastungen

Das spanische Grundbuch ist nach Grundstücken beziehungsweise Registereinheiten organisiert. Eingetragen werden insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte. Die Eintragung genießt gesetzliche Vermutungswirkungen: Eingetragene Rechte gelten grundsätzlich als bestehend und dem eingetragenen Berechtigten zustehend, solange der Registerinhalt nicht berichtigt oder gerichtlich widerlegt wird.

Zur Beschreibung können unter anderem gehören:

  • Register- und eindeutige Grundstückskennung;
  • Lage, Grenzen und Flächenangabe;
  • Art des Grundstücks;
  • eingetragene Gebäude oder Neubauerklärungen;
  • Wohnungseigentumseinheiten, Quoten und Nebenräume;
  • Katasterreferenz;
  • grafische Darstellung und Vermerk über eine Koordinierung mit dem Kataster;
  • Hypotheken, Dienstbarkeiten, Pfändungen oder verwaltungsrechtliche Vermerke.

Nicht jede tatsächliche Einzelheit wird automatisch fortgeschrieben. Ein Pool, ein geschlossenes Vordach oder ein zusätzlicher Schlafraum kann vorhanden sein, ohne in der registrierten Beschreibung aufzutauchen.

Kataster: administrative und grafische Beschreibung

Das Kataster ist ein Verwaltungsregister des spanischen Finanzministeriums. Es beschreibt Immobilien unter anderem anhand von Lage, Katasterreferenz, Fläche, Nutzung, Baukörpern, grafischer Darstellung, Katasterwert und Katasterberechtigten. Seine Daten dienen vor allem Verwaltungs- und Steuerzwecken.

Das Katastergesetz stellt ausdrücklich klar, dass der Katasterinhalt die Wirkungen des Grundbuchs unberührt lässt. Bei Widersprüchen haben die rechtlichen Aussagen des Grundbuchs Vorrang. Katasterdaten werden zwar grundsätzlich als richtig vermutet, diese Vermutung ist jedoch widerlegbar und schafft weder Eigentum noch eine Baugenehmigung.

Tatsächlicher Bauzustand: technische Aufnahme

Der reale Zustand wird durch eine qualifizierte Ortsbesichtigung ermittelt. Dazu gehören nicht nur sichtbare Wohnflächen, sondern auch Grundstücksgrenzen, überdachte und offene Terrassen, Keller, Garagen, Pools, Technikräume, Stützmauern, Zufahrten, Zisternen, Nebengebäude und tatsächliche Nutzungen.

Eine technische Aufnahme sollte, abhängig vom Risiko, enthalten:

  • aktuelle Vermessung und georeferenzierten Plan;
  • Flächenberechnung nach nachvollziehbarer Methode;
  • Zuordnung jedes Baukörpers zu Bauabschnitt und mutmaßlichem Alter;
  • Abgleich von Bauausführung und genehmigten Plänen;
  • Hinweise auf Nutzungsänderungen oder Aufteilungen;
  • erkennbare Eingriffe in Gemeinschaftseigentum;
  • Fotodokumentation;
  • technische Mängel, die für Genehmigungs- oder Nutzungsfragen relevant sind.

Maklerpläne und Katastergrafiken sind dafür kein Ersatz.

Bauakte und Planungsrecht: Genehmigung und Rechtsstatus

Die Gemeinde führt die Bau- und Nutzungsakten. Je nach Objekt und Bauzeit können insbesondere relevant sein:

  • Bau- oder Ausführungsgenehmigung;
  • genehmigte Pläne und Projektänderungen;
  • Bescheinigung über die Fertigstellung;
  • Erstbezugs-, Nutzungs- oder Bewohnbarkeitsdokumente;
  • Genehmigungen für Pool, Erweiterung, Nutzungsänderung oder Teilung;
  • städtebauliche Auskunft und planungsrechtliche Einstufung;
  • laufende oder abgeschlossene Wiederherstellungs- und Sanktionsverfahren;
  • Denkmalschutz-, Küsten-, Wasser-, Straßen- oder Landschaftsauflagen.

Gerade auf Mallorca hängt die rechtliche Einordnung häufig von Gemeinde, Grundstückskategorie, Bauzeitpunkt und Schutzregime ab. Die Katasterjahreszahl allein ist kein sicherer Fertigstellungsnachweis.

Nota simple oder Grundbuchzertifikat?

Nota simple

Die nota simple informativa ist der übliche aktuelle Grundbuchauszug für eine Kaufprüfung. Sie gibt den Registerinhalt informativ wieder, etwa Eigentümer, Beschreibung und Belastungen. Sie ist praktisch schnell zu beschaffen, besitzt aber nicht dieselbe öffentliche Beweiskraft wie eine formelle Zertifizierung.

Eine nota simple muss anhand eindeutiger Daten beantragt werden. Gleichlautende Namen oder ungenaue Adressen können zu falschen Treffern führen. Am sichersten sind Registerdaten, eindeutige Registerkennung und Katasterreferenz.

Certificación registral

Die formelle Grundbuchbescheinigung (certificación registral) wird vom Registerführer ausgestellt und ist das öffentliche Beweismittel für den Registerinhalt. Sie ist sinnvoll, wenn der Inhalt gegenüber Behörden oder Gerichten nachgewiesen, eine historische Eintragung nachvollzogen oder eine konkrete Unklarheit belastbar dokumentiert werden muss.

Für eine normale Vorprüfung genügt häufig eine aktuelle nota simple. Bei erheblichen Abweichungen, gelöschten Belastungen, alten Neubauerklärungen oder unklaren Randvermerken sollte die formelle Zertifizierung oder Einsicht in die zugrunde liegenden Eintragungsunterlagen erwogen werden.

Welche Angaben müssen abgeglichen werden?

Identität des Grundstücks

Zuerst wird geprüft, ob alle Dokumente tatsächlich dasselbe Objekt betreffen. Dazu werden mindestens verglichen:

  • Registereinheit und eindeutige Kennung;
  • Katasterreferenz;
  • postalische Lage;
  • Gemeinde und Flurstück;
  • Grenzen und Nachbargrundstücke;
  • Grundstücks- oder Wohnungsnummer;
  • Stellplätze, Abstellräume und andere Nebenräume.

Bei Wohnungseigentum kann die Katastereinheit anders strukturiert sein als die Grundbucheinheit. Ein Stellplatz oder Lagerraum kann separat eingetragen, als Annex zugeordnet oder nur tatsächlich genutzt werden. Diese Varianten haben unterschiedliche Rechtsfolgen.

Grundstücksfläche und Grenzen

Die Fläche im Grundbuch, die Katasterfläche und die technische Vermessung werden nebeneinandergestellt. Kleine historische Differenzen können auf Messmethoden beruhen; größere oder geometrisch relevante Abweichungen können dagegen auf Grenzverschiebungen, nicht erfasste Teilungen, öffentliche Flächen oder Nachbarschaftskonflikte hinweisen.

Die reine Quadratmeterdifferenz reicht nicht. Entscheidend ist, wo die Abweichung liegt. Eine Differenz an einer Zufahrt, Küstenlinie, Straßenfläche oder Gebäudekante kann rechtlich wichtiger sein als eine größere Differenz in einem unkritischen Bereich.

Bebauung und Geschosse

Für jeden Baukörper werden Grundbuchbeschreibung, Katasterdaten, genehmigter Plan und Ist-Zustand verglichen. Typische Prüfpunkte sind:

  • Zahl und Nutzung der Geschosse;
  • bebaute und geschlossene Fläche;
  • Terrassen und Veranden;
  • Keller oder Untergeschosse;
  • Garage und Nebengebäude;
  • Pool und technische Anlagen;
  • Anbauten und Aufstockungen;
  • tatsächliche Zahl der Wohnungen oder Einheiten.

Die Flächenbegriffe sind nicht überall identisch. Eine Katasterfläche kann gemeinsame Anteile oder konstruktive Flächen anders berücksichtigen als ein Architektenaufmaß. Deshalb darf eine bloße Summenabweichung nicht ohne Definition bewertet werden.

Nutzung

Auch die Nutzungsart muss übereinstimmen. Ein im Grundbuch als Lager, Lokal oder Garage beschriebenes Objekt wird nicht allein durch tatsächliches Wohnen zur genehmigten Wohnung. Umgekehrt kann eine alte Grundbuchbezeichnung hinter einem später genehmigten Nutzungswechsel zurückgeblieben sein. Zu prüfen sind daher tatsächliche Nutzung, Genehmigung und Registerfortschreibung getrennt.

Typische Abweichungsmuster

Das Kataster zeigt mehr als das Grundbuch

Häufig enthält das Kataster einen Pool, einen Anbau oder eine größere bebaute Fläche, die im Grundbuch fehlt. Das kann auf eine noch nicht eingetragene, aber genehmigte Baumaßnahme, auf eine registrierungsfähige alte Bebauung oder auf einen rechtswidrigen Bau hinweisen. Ohne Bauakte ist keine dieser Varianten sicher.

Das Grundbuch zeigt mehr als das Kataster

Eine registrierte Garage oder ein Gebäudeteil kann im Kataster fehlen oder falsch zugeordnet sein. Dann ist zu prüfen, ob eine Katasterberichtigung nötig ist und ob die registrierte Beschreibung noch der Realität entspricht.

Beide Register stimmen überein, die Realität aber nicht

Dies ist besonders riskant: Grundbuch und Kataster können dieselbe alte Beschreibung enthalten, während später eine Terrasse geschlossen, ein Keller ausgebaut oder eine zweite Wohneinheit geschaffen wurde. Nur die technische Besichtigung deckt die Abweichung auf.

Die Realität stimmt mit dem Kataster überein, aber die Genehmigung fehlt

Ein Gebäude kann wegen einer Katastererklärung erfasst und besteuert werden, obwohl es baurechtlich nicht genehmigt ist. Katastererfassung und Steuerzahlung legalisieren die Baumaßnahme nicht.

Das Gebäude ist als „alt“ eingetragen

Das spanische Recht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Grundbucheintragung älterer Gebäude, wenn wegen Ablaufs der anwendbaren Frist keine Wiederherstellungsmaßnahmen mit Gebäudeabriss mehr zulässig sind. Baualter und Beschreibung müssen nachgewiesen werden; der Registerführer prüft insbesondere, ob ein Disziplinarverfahren vorgemerkt ist oder öffentliches Eigentum beziehungsweise öffentliche Dienstbarkeiten entgegenstehen. Bei nicht verjährenden Verstößen genügt kein hohes Baualter, etwa auf schon bei Bauausführung geschütztem ländlichem Boden auf den Balearen. Diese sogenannte Eintragung nach Alter dient der Registerbeschreibung. Sie bedeutet nicht automatisch, dass das Gebäude planungsrechtlich legal ist, alle Nutzungsdokumente besitzt oder erweitert werden darf.

Grundbuch und Kataster koordinieren

Die Ley Hipotecaria verwendet die Katasterkartografie als grundsätzliche grafische Basis. Wird eine georeferenzierte Darstellung ordnungsgemäß in das Grundbuch aufgenommen und mit dem Kataster koordiniert, verbessert dies die Zuordnung von Lage, Abgrenzung und Fläche. Eine Koordinierung ist besonders wertvoll bei ländlichen Grundstücken, Grenzproblemen und geplanten Teilungen.

Sie beantwortet jedoch nicht alle Baufragen. Eine koordinierte Parzellengrenze sagt nichts darüber aus, ob ein innerhalb der Grenze stehendes Gebäude genehmigt, bewohnbar oder für eine bestimmte Tätigkeit nutzbar ist.

Wie Abweichungen berichtigt werden

Katasterberichtigung

Das Katastergesetz kennt Erklärungen, Mitteilungen und ein Verfahren zur Berichtigung von Unstimmigkeiten. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Fehler ab. Möglich sind insbesondere Eigentumsnachweise, technische Pläne, georeferenzierte Dateien, Fotos und behördliche Genehmigungen.

Das von Amts wegen eingeleitete Verfahren nach Artikel 18 Absatz 1 des Katastergesetzes betrifft Unstimmigkeiten zwischen Katasterbeschreibung und tatsächlicher Immobilie, die nicht auf einer Verletzung der katasterlichen Erklärungs- oder Mitteilungspflichten nach Artikel 13 und 14 beruhen. Die Berichtigung des Katasters ändert den Grundbuchinhalt nicht automatisch.

Grundbuchberichtigung

Die Artikel 198 und folgende der Ley Hipotecaria sehen Verfahren vor, um Grundbuch und außerregisterliche Realität in Einklang zu bringen. Je nach Fall geht es um grafische Aufnahme, Grenzfeststellung, Flächenberichtigung, Beseitigung von Doppelregistrierungen, Neubauerklärung oder andere Beschreibungskorrekturen.

Das Verfahren kann Benachrichtigungen an Nachbarn und Behörden, eine technische georeferenzierte Darstellung und die Prüfung möglicher öffentlicher Flächen erfordern. Widerspruch eines Betroffenen oder Zweifel des Registerführers können eine einvernehmliche oder gerichtliche Klärung notwendig machen.

Eintragung einer Baumaßnahme

Für die Eintragung eines Neubaus oder einer Erweiterung verlangt das Recht je nach Bauzustand und Zeitpunkt insbesondere eine öffentlich beurkundete Erklärung, technische Bescheinigungen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Nachweise. Bei älteren Bauten kommen besondere Nachweise über Alter und Beschreibung in Betracht.

Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss geklärt werden, welchen baurechtlichen Status der Bau hat. Erst danach lässt sich beurteilen, ob und auf welcher Grundlage die Grundbuchbeschreibung berichtigt werden kann. Eine Eintragung darf nicht mit einer kommunalen Legalisierung verwechselt werden.

Sichere Arbeitsfolge beim Immobilienkauf

1. Aktuelle Registerunterlagen beschaffen

Eine aktuelle nota simple, Katasterzertifizierung mit beschreibenden und grafischen Daten sowie vorhandene Urkunden werden anhand eindeutiger Objektkennungen zusammengeführt. Bei Wohnungseigentum kommen Teilungstitel und Satzung hinzu.

2. Technische Bestandsaufnahme beauftragen

Ein unabhängiger Techniker vermisst das Grundstück und alle Baukörper, kennzeichnet Abweichungen und vergleicht den Ist-Zustand mit den vorhandenen Plänen. Bei ländlichen Grundstücken ist eine georeferenzierte Vermessung regelmäßig sinnvoll.

3. Vollständige Bauakte prüfen

Bei der Gemeinde werden Genehmigungen, genehmigte Pläne, Fertigstellungs- und Nutzungsunterlagen sowie Disziplinarverfahren ermittelt. Eine allgemeine Aussage, es gebe „keine Akte“, ist zu präzisieren: Sie kann fehlende Genehmigung, unvollständiges Archiv oder nur fehlende aktuelle Verfahren bedeuten.

4. Abweichungsmatrix erstellen

Jeder Bestandteil wird separat erfasst:

Bestandteil Grundbuch Kataster Bauakte Realität Handlungsbedarf
Hauptgebäude Beschreibung und Fläche Baukörper und Fläche Genehmigter Plan Aufmaß Übereinstimmung oder Differenz klären
Erweiterung eingetragen / fehlt erfasst / fehlt genehmigt / fehlt vorhanden Legalisierbarkeit und Eintragung prüfen
Pool eingetragen / fehlt erfasst / fehlt genehmigt / fehlt vorhanden Bau- und Registerstatus klären
Nutzung registrierte Bezeichnung Katastergebrauch Nutzungstitel tatsächliche Nutzung Genehmigung oder Änderung prüfen
Grundstücksgrenze Text / Grafik Katasterpolygon mögliche Fluchtlinien Vermessung Koordinierung oder Grenzklärung

5. Rechtsfolge je Abweichung bestimmen

Mögliche Ergebnisse sind:

  • bloßer Daten- oder Schreibfehler;
  • genehmigte, aber noch nicht eingetragene Maßnahme;
  • eintragungsfähiger alter Bestand mit Nutzungseinschränkungen;
  • aktuell legalisierbare Abweichung;
  • nicht legalisierbarer oder noch wiederherstellbarer Verstoß;
  • Grenz- oder Eigentumskonflikt;
  • fehlendes Nutzungs- oder Bewohnbarkeitsdokument.

6. Kaufvertrag absichern

Je nach Befund kommen eine Berichtigung vor Beurkundung, eine aufschiebende Bedingung, Kaufpreiseinbehalt, Verkäufergarantie, Kostenzuweisung oder ein Rücktrittsrecht in Betracht. Die Klausel muss die konkrete Abweichung und das gewünschte Ergebnis benennen. Die pauschale Zusicherung, die Immobilie sei „vollkommen legal“, ist schwer durchsetzbar, wenn nicht feststeht, welche Bauteile und Dokumente gemeint sind.

7. Kurz vor Beurkundung aktualisieren

Grundbuchauszug und gegebenenfalls behördliche Auskünfte sollten vor Abschluss aktualisiert werden. Zwischen Vorprüfung und Notartermin können neue Belastungen, Verfahren oder Registeranträge eingetragen beziehungsweise vorgemerkt werden.

Praxisbeispiel

Ein Käufer interessiert sich für ein Haus auf Mallorca. Das Grundbuch nennt ein Wohnhaus mit 145 Quadratmetern und Garage. Im Kataster erscheinen 210 Quadratmeter Bebauung einschließlich Pool. Die Besichtigung zeigt zusätzlich eine geschlossene Veranda und ein als Apartment genutztes Untergeschoss.

Die Differenz lässt sich nicht durch die Aussage erklären, „im Kataster sei alles eingetragen“. Erforderlich ist eine bauteilbezogene Prüfung:

  • Das Hauptgebäude kann vollständig genehmigt und eingetragen sein.
  • Der Pool kann genehmigt, aber nicht im Grundbuch fortgeschrieben worden sein.
  • Die Veranda kann ohne Genehmigung geschlossen worden sein.
  • Das Untergeschoss kann als Nebenraum genehmigt, aber unzulässig zu Wohnzwecken umgenutzt worden sein.

Für jeden Bestandteil gelten möglicherweise andere Fristen, Nachweise und Rechtsfolgen. Erst danach lässt sich entscheiden, ob der Verkäufer vorab berichtigen muss oder ob der Käufer das Risiko vertraglich und preislich übernehmen kann.

Typische Fehler

Katastereintrag mit Legalität gleichsetzen

Das Kataster erfasst und bewertet tatsächliche Gegebenheiten für Verwaltungszwecke. Es erteilt keine Baugenehmigung.

Nur Quadratmeter vergleichen

Flächendefinitionen unterscheiden sich. Wichtiger sind Lage, Geometrie, Nutzung und einzelne Baukörper.

Eine alte Neubauerklärung als Volllegalisierung behandeln

Die Eintragung eines alten Baus kann den Registerstand bereinigen, ohne den planungsrechtlichen Verstoß zu beseitigen oder eine Nutzungsgenehmigung zu schaffen.

Die kommunale Akte ohne technische Besichtigung lesen

Genehmigte Pläne zeigen den Soll-Zustand. Ob das Gebäude entsprechend ausgeführt und später verändert wurde, zeigt nur der Ist-Abgleich.

Auf Verkäufer- oder Maklerpläne vertrauen

Nichtamtliche Pläne können zur Orientierung dienen, belegen aber weder Eigentumsgrenzen noch Genehmigung oder exakte Fläche.

Grundbuchberichtigung und Katasterberichtigung verwechseln

Beide Register folgen eigenen Verfahren. Eine Korrektur kann die andere anstoßen oder unterstützen, ersetzt sie aber nicht automatisch.

Besonderheiten für Käufer mit Deutschland-Spanien-Bezug

Für Eigentum, Grundbuch und Baurecht einer in Spanien belegenen Immobilie gelten spanisches und regionales beziehungsweise kommunales Recht. Deutsche Flächenbegriffe, Bauaktenstrukturen und Erwartungen an die Aussagekraft eines Grundbuchauszugs lassen sich nicht unverändert übertragen.

Eine deutschsprachige Kaufprüfung sollte deshalb:

  • spanische Originaldokumente und nicht nur Übersetzungen auswerten;
  • Register-, Kataster- und Planbegriffe eindeutig zuordnen;
  • einen örtlich befugten Techniker einbeziehen;
  • balearisches und kommunales Baurecht getrennt vom staatlichen Registerrecht prüfen;
  • steuerliche Folgen einer Flächen- oder Katasterberichtigung als eigenständiges Nachbarthema behandeln.

Häufige Fragen

Welches Dokument zeigt den Eigentümer?

Der aktuelle Grundbuchinhalt ist für registriertes Eigentum und dingliche Rechte maßgeblich. Das Kataster führt einen Katasterberechtigten, schafft oder beweist aber nicht in gleicher Weise das Eigentum.

Ist eine nota simple ausreichend?

Für die übliche Vorprüfung ist sie zentral. Bei streitigem, historischem oder beweisbedürftigem Registerinhalt kann eine formelle Zertifizierung erforderlich sein.

Muss jede Flächendifferenz berichtigt werden?

Nicht jede kleine Differenz rechtfertigt dasselbe Verfahren. Entscheidend sind Ursache, Lage, Ausmaß, geplante Nutzung, Finanzierungsanforderungen und mögliche Rechte Dritter. Eine Abweichung sollte aber erklärt und dokumentiert werden.

Legalisiert die Zahlung der Immobiliensteuer einen Anbau?

Nein. Steuerliche Erfassung und Zahlung einer grundstücksbezogenen Steuer ersetzen keine baurechtliche Genehmigung.

Kann der Notar eine nicht eingetragene Erweiterung beim Kauf einfach aufnehmen?

Eine Neubau- oder Erweiterungserklärung setzt die gesetzlichen technischen und öffentlich-rechtlichen Nachweise voraus. Der Kaufvertrag allein korrigiert den Register- und Bauzustand nicht.

Was bedeutet „mit dem Kataster koordiniert“?

Es bedeutet, dass eine georeferenzierte grafische Darstellung im Grundbuch mit der Katasterkartografie abgestimmt wurde. Dies stärkt die räumliche Zuordnung der Parzelle, sagt aber nichts Endgültiges über die Genehmigung einzelner Gebäude oder Nutzungen aus.

Amtliche Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand der Darstellung ist der 12. August 2026. Maßgeblich sind insbesondere: