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Todesfall auf Mallorca: Arzt, Registro Civil, Bestattung und Konsulat
Bei einem Todesfall auf Mallorca müssen medizinische Feststellung, spanische Sterberegistrierung, Bestattungsfreigabe und die Entscheidung über Beisetzung oder Überführung in einer festen Reihenfolge zusammenwirken. Bei einem plötzlichen, ungeklärten oder möglicherweise gewaltsamen Tod tritt an die Stelle des gewöhnlichen Ablaufs zunächst das polizeilich-gerichtliche Verfahren. Das deutsche Konsulat kann beraten und Kontakte vermitteln, ersetzt aber weder spanische Behörden noch Bestattungsunternehmen und übernimmt grundsätzlich keine privaten Kosten.
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