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Führerscheinrecht für Drittstaaten

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Führerscheinrecht für Drittstaaten“ innerhalb von Fahrzeug-, Verkehrs- und Mobilitätsrecht.

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Drittstaaten-Führerschein in Spanien: Sechsmonatsfrist, Abkommen, Umtausch oder neuer spanischer Führerschein

Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums gilt in Spanien nicht unbegrenzt. Entscheidend sind die Form des Dokuments, der Beginn der normalen Wohnsitznahme, ein mögliches Umtauschabkommen und die Führerscheinklasse. Nach Ablauf der zulässigen Nutzungsdauer darf erst mit einer spanischen Fahrerlaubnis oder nach wirksam abgeschlossenem Umtausch weitergefahren werden.

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